Hallo,
gerade bekam ich einen Brief von der Pflegekasse der DAK, indem sie mir mitteilen, dass sie für den Monat September kein Pflegegeld bezahlen können, da Verhinderungspflege bezahlt wurde. Unsere 21 jährige Pflegetochter ist in Pflegestufe3 und war im Juli und August für je 2 Wochen in Verhinderungs-bzw.Kurzzeitpflege, die allerdings vom LWV bezahlt wurde, da wir die 1432€für stundenweise Betreuung aufgebraucht hatten. Nun meine Frage:
1. kann das Pflegegeld gekürzt werden, wenn die Betreuung stundenweise bei uns zuhause stattgefunden hat und nicht länger als 8 Std. betrug, aber mal 2-3Tage hintereinander
2. Kann das Pflegegeld gekürzt werden, wenn die Kasse die Unterbringung nicht gezahlt hat, sondern der LWV.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und natürlich auch berichten, was daraus geworden ist.
Zur Zeit mache ich bei der DAK die Erfahrung, dass grundsätzlich alles einmal abgelehnt wird und erst nach einem Widerspruch dann eingelenkt wird. Ist das bei allen Kassen zur Zeit die Praxis?
Bine43
gerade bekam ich einen Brief von der Pflegekasse der DAK, indem sie mir mitteilen, dass sie für den Monat September kein Pflegegeld bezahlen können, da Verhinderungspflege bezahlt wurde. Unsere 21 jährige Pflegetochter ist in Pflegestufe3 und war im Juli und August für je 2 Wochen in Verhinderungs-bzw.Kurzzeitpflege, die allerdings vom LWV bezahlt wurde, da wir die 1432€für stundenweise Betreuung aufgebraucht hatten. Nun meine Frage:
1. kann das Pflegegeld gekürzt werden, wenn die Betreuung stundenweise bei uns zuhause stattgefunden hat und nicht länger als 8 Std. betrug, aber mal 2-3Tage hintereinander
2. Kann das Pflegegeld gekürzt werden, wenn die Kasse die Unterbringung nicht gezahlt hat, sondern der LWV.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und natürlich auch berichten, was daraus geworden ist.
Zur Zeit mache ich bei der DAK die Erfahrung, dass grundsätzlich alles einmal abgelehnt wird und erst nach einem Widerspruch dann eingelenkt wird. Ist das bei allen Kassen zur Zeit die Praxis?
Bine43
