AW: Petition: Aufhebung Altersgrenze b. Kurzzeitpf
Kaum zu Glauben , aber die Petition hat doch etwas gebracht. Ich bin ein klein wenig stolz!
Kurzzeitpflege
in Einrichtungen der
Behindertenhilfe
Anhebung der Altersgrenze von 18 auf 25 Jahre
Kann häusliche Pflege zeitweise in bestimmten Krisensituationen
(z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen)
nicht oder nicht in erforderlichem Umfang geleistet
werde
n, besteht gegenüber der Pflegekasse ein Anspruch
auf Kurzzeitpflege. Diese darf grundsätzlich nur in
vollstationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden, mit
denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag geschlossen
hat.
Eine Ausnahme galt bislang lediglich für pflegebedürftige
Kinder unter 18 Jahren. Sie konnten seit Juli 2008 Kurzzeitpflege
auch in Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe
in Anspruch nehmen. Mit der Verabschiedung des sogenannten
„Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes“ (PNG) am
29. Juni wurde nun vom Bundestag beschlossen, die Altersgrenze
auf die Vollendung des 25. Lebensjahres anzuheben.
Die Forderung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte
Menschen (bvkm) nach einer vollständigen
Abschaffung der Altersgrenze wurde leider nicht erfüllt.
Auch erwachsene Menschen mit Behinderung, die über 25
sind, sind aber nach Auffassung des bvkm in Pflegeeinrichtungen deplaziert.
Komplett nachzulesen hier:
http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/bvkm_aktuell/bvkm.aktuell_2012_Nr._3_Juli.pdf