Hallo,
unser 12 jähriger Autistischer Sohn bekommt Pflegestufe 1. Mehr bekamen wir nicht, weil er ja allein Zähneputzen, essen etc. kann. Jetzt hat sich sein Verhalten extrem geändert. Das hießt, er kann zwar weiterhin körperlich für sich sorgen, aber er kann keine Gefahren mehr erkennen, so daß ich ihn nicht eine Minute aus den Augen lassen kann, damit er nicht schon wieder was angstellt und sich und anderer gefährdet. Meine frage: gibt es eine Möglichkeit mehr Pflegegeld zu bekommen oder irgend ein anderes Geld?? Das was ich hier mache ist eine absolute vollzeitpflege !!! Wenn man mehr Pfelgegeld kriegen könnte, auf was muß man das begründen

Danke!
Sabine
Hallo,
der allgemeine Aufsichtsbedarf -auch bei Eigen-oder Fremdgefährdung- zählt leider nicht für die Pflegestufe (ich habe allerdings gelesen dass da bei geistig behinderten Kindern geplant ist etwas nachzubessern indem man pauschal Zeit dafür anrechnet, frage mich nur ob und wann die das beschliessen).
Anrechenbar ist Aufsicht und Anleitung nur bei den Tätigkeiten die zur Pflege zählen, also Waschen, Zähne putzen , anziehen und ich denke da ein 12-jähriger ja auch langsam lernen muss zurecht zu kommen auch Dinge zu den hauswirtschaftlichen Dingen gehören also Einkaufen, aufräumen.
Ich denke bei deinem autistischen Sohn hast du auch immer wieder damit zu tun ihn dazu zu bringen die gewünschten dinge auch zu tun wie zum beispiel Zähne putzen oder er unterbricht die Tätigkeit oder läuft weg, dann gehört auch die Zeit dazu ihn zum Zähne putzen zu bringen bzw. dafür zu sorgen und ihn zu motivieren die Tätigkeit wieder aufzunehmen oder zu Ende zu führen.
Die Gutachter lassen diese Zeiten gerne einfach unter den
Tisch fallen obwohl es höchstrichterlich festgestellt wurde, dass in diesen Fällen Anleitung und Aufsicht mit zur Pflege zählen.
Wurde bei euch schon festgestellt das euer Sohn Anspruch auf die Leistungen des Pflegeleistungergänzungsgesetzes hat?
Wenn er zum beispiel seinen Tagesablauf nichrt selber strukturieren kann, sich selber oder andere Gefährdet, Weglauftenzenz hat dann trifft es schon zu.
Insgesamt sind es dreizehn Punkte die abgefragt/überprüft werden , zwei davon müssen erfüllt sein um Anspruch auf diese 460 Euro im Jhar zu haben , die man allerdings nur über einen anerkannten Pflegeanbieter abrechnen kann (die Kassen müssen auf Anfrage eine Liste mit geeigneten und zugelassenen Anbietern zuschicken, sie haben Beratungspflicht).
Es ist so dass ihr die Rechnung zur Erstattung bei der Kasse einreichen müsst.
LG, amai
Hallo Sabine,
im Großen und Ganzen stimme ich amai zu, allerdings handelt es sich bei dem Betrag um nur 460 euro. (Oder ich hab da was gewaltig falsch verstanden.)
Ansonsten: Es zählt nur Pflege und evtl Anleitung dazu. (Sprich, alles, was mit körperlicher Versorgung zu tun hat.)
Also versuche, all das, was Du für Deinen Sohn tust, in Zusammenhang mit körperlicher Versorgung zu bringen. (Wenn man recht emotionslos denkt, gelingt einem das meist auch.)
May the force be with you
Pauline
Hallo

,
sorry, habe das *o* das mir statt einer *0* in den Beitrag gerutscht war wegeditiert.
Danke Pauline, es sind *nur* 460 Euro!
LG, amai
Für Pflegestufe II, muss alleine auf die Grundpflege lt. MDK (er war erst vor wenigen Tagen bei uns) 180 Minuten pro Tag entfallen. Ich finde dieses "Minutensystem" ohnehin für Jugendliche, Erwachsene oder Kinder mit Behinderung nicht zeitgemäß. Wenn wir mal ehrlich sind wurde das ganze für "alte" Leute gemacht, die sich nicht mehr waschen oder anziehen können. Unsere Kinder werden da in einem Pott geworfen und ziehen meiner Meinung nach den Kürzeren.