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Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Familie_Müller 26.08.2010, 10:48#1
Hallo, für unser Kind (AsbergerAutismus) wurde die Pflegestufe 1 vom MDK ermittelt. Jetzt bekommen wir 100 EUR Betreuungsgeld (bzw. nicht mir, sondern wir sollten uns einen Dienst suchen, der das Geld haben will).
Jedoch bekommen wir kein Pflegegeld.
1. Wie geht das? Wie können wir das verstehen?
2. Gibt es hierfür eine Grundlage?

sorry, habe leider trotz Suche auf die beiden Fragen keine Antwort gefunden.
Für Antworten sind wie sehr dankbar.
amai 26.08.2010, 12:33#2
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Liebe Familie Müller,
Sie müssten einen Bescheid der Kasse bekommen haben. Was genau steht dort drin?
Es gibt auch eine Pflegestufe *0*, die kein Pflegegeld beinhaltet, sondern lediglich einen Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von entweder 100 bzw. erhöht 200 Euro.

Hier noch mal ein Überblick über die Leistungen der Pflegekassen:
http://www.intakt.info/99-0-welche-pflegestufe.html
http://www.intakt.info/70-0-pflegeversicherung.html

Sie sollten auch das Gutachten des MDK zur Überprüfung anfordern und ggf. Widerspruch einlegen (Widerspruchsfrist beachten!).

LG, amai

Ergänzung: Bei Pflegestufe I haben Sie definitiv die Wahlmöglichkeit das Pflegegeld in Höhe von 225 Euro oder die Sachleistung (über Pflegedienst) in Höhe von 440 Euro oder eine Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld, die sogenannte Kombipflege zu erhalten (siehe die obigen Links).
Wenn im Bescheid Pflegestufe *I* drinsteht, hat die Kasse auch die entsprechenden Leistungen zu erbringen.
Sanne40 26.08.2010, 14:59#3
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Also wir haben für unseren Sohn (7 J.) frühkindlicher Autismus, auch die Pflegestufe 1 bekommen und erhalten Pflegegeld i.H.v. 225,00 Euro im Monat.
Ich kann also auch nur anraten, die Unterlagen vom MDK anzufordern und ggf. Widerspruch einlegen.
LG v. Sanne
Familie_Müller 27.08.2010, 13:50#4
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Danke für die Antworten.
Der Bescheid der Krankenkasse liegt leider noch nicht vor. Jedoch seit 2 Wochen die beiden folgenden mündlichen Aussagen:

1) MDK Pflegestufe 1
2) Krankenkasse - Kein Pflegegeld nur Betreuungsleistung

> Dies ist der Stand der Dinge
Yvonne 27.08.2010, 16:05#5
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Hallo Familie Müller,

also irgend etwas kann da nicht stimmen. Ich würde auf einen schriftlichen Bescheid bestehen und auch auf das Gutachten, damit man evtl. in den Widerspruch gehen kann. Eines ist auf jedenfall fakt. Pflegestufe 1 ergibt gleich Pflegegeld.

Liebe Grüße

Yvonne
Inge 27.08.2010, 18:40#6
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Hallo Familie Müller,

willkommen bei Intakt :wink:
was noch ganz wichtig ist: wenn Euch Pflegegeld zusteht, dann ab dem Tag der Antragstellung!
Blautopas 27.08.2010, 23:06#7
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Hallo!

Pauschal Widerspruch einlegen und die Begründung dann nachreichen, wenn das Gutachten vorliegt!

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1103751#1103751

Schicke mir bitte außerdem eine Privatnachricht mit Deiner Mailadresse!

Hat Euer Kind einen Schwerbehindertenausweis, wenn ja, wie ist der ausgestellt, ab wann gültig?

Liebe Grüße

Annette
amai 28.08.2010, 12:57#8
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Hallo Annette,
wie Familie Müller schreibt, ist bis jetzt noch gar kein Bescheid der Kasse da gegen den Sie schon Widerspruch einlegen könnten.

Sobald einer da ist sollten Sie natürlich prüfen, was genau darinnen steht und auch das Gutachten des MDK sollten Sie unbedingt anfordern (das geht schon jetzt).

Mündliche Aussagen- egal von wem- sind schwer nachweisbar und ausserdem nicht rechtsverbindlich.

LG, amai
Blautopas 28.08.2010, 13:31#9
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Hallo amai!
Mündliche Aussagen- egal von wem- sind schwer nachweisbar und ausserdem nicht rechtsverbindlich.

Im Prinzip richtig, deswegen würde ich schon einen schriftlichen Bescheid abwarten, wobei rein rechtlich gesehen Bescheide auch mündlich erteilt werden können.

SGB X § 33 Absatz 2

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__33.html

(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.


Mir ging es vor allem darum, dass ich Familie Müller meine Materialsammlung zum Pflegegeld bei Autismus zuschicken möchte, damit sie mal gucken können, was so alles zu beachten ist und womit sie sich auf eine evtl. Widerspruchsbegutachtung vorbereiten kann.

Liebe Grüße

Annette
Familie_Müller 02.09.2010, 14:35#10
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Hi, super vielen Dank für Eure Infos. Gestern kam der schriftliche Bescheid. Pflegestufe 1 mit Pflegegeld bewilligt.

Sorry für das Posting, wir waren nur so platt, da die Dame der GKV felsenfest und selbst auf Nachfragen uns überzeugt, dass wir kein Geld bekommen.

;-)

Jedoch ehrlich gesagt, häten wir am liebsten keinen Bedarf, kein Geld, ... :glubsch:
Blautopas 03.09.2010, 01:49#11
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Hallo Familie Müller!

Ich würde trotzdem das Pflegegutachten anfordern und vergleichen, ob alles berücksichtigt wurde. Oftmals scheitern eine höhere Pflegestufe oder die zahlung vom Rentenversicherungsbeiträgen für die Pflegeperson an wenigen Minuten und es wird ach sehr oft der Bedarf an Anleitung und Überwachung bei den Pflegetätigkeiten nicht berücksichtigt, muss aber.

Ich wiederhole noch mal meine Frage nach dem Schwerbehindertenausweis.

Liebe Grüße

Annette
mamabelle 13.01.2011, 17:47#12
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld
Zitat von Familie_Müller
Danke für die Antworten.
Der Bescheid der Krankenkasse liegt leider noch nicht vor. Jedoch seit 2 Wochen die beiden folgenden mündlichen Aussagen:

1) MDK Pflegestufe 1
2) Krankenkasse - Kein Pflegegeld nur Betreuungsleistung

> Dies ist der Stand der Dinge

Es ist tatsächlich so, dass MDK und KK unterschiedliche Aussagen machen. Und der MDK entscheidet auch nicht über die Höhe der Pflegestufe, er gibt "nur" eine Empfehlung an die Pflegekasse und diese entscheidet dann!!! Insofern können die schon auch unterschiedlicher Meinung sein :-/ Also bei der Befutachtung IMMER 200% fahren, gestrichen wird durch die Pflegekasse noch genug.

Bei uns ist am Montag Termin zur Wiedrholungsbegutachtung, bin mal gespannt :-)

Liebe Grüße Simone
mit Isabelle (9, Mukoviszidose)
Familie_Müller 16.01.2011, 15:51#13
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Hallo, nach langem Kampf, viele Telefonate, nachhacken ... gibt es jetzt auch Pflegegeld in der Pflegestufe 1 <- kaum zu glauben war, dass man erst einmal für völlid doof verkauft wurde ...
amai 16.01.2011, 16:14#14
AW: Pflegestufe 1, aber kein Pflegegeld

Hallo Familie Müller,
herzlichen Glückwunsch zum Erfolg!
Womit wollte die Pflegekasse denn das abweichen von der Empfehlung des MDK im Gutachten begründen?

LG,amai