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Zusätz. Betreuungsleistungen etc.

Liu 19.08.2010, 11:49#1
Hallo Forumsgemeinde,

ich bin neu hier und habe mal ein paar kleine Fragen an Euch.

Mein Sohn Daniel ist schwer herzkrank (HLHS) und wir kämpfen nun schon seit 2 Jahren und Anerkennung der Pflegestufe. Vor 2 Jahren war der MDK bei uns und nach einer 45 Stunde stand für die Hilfskraft ( kein Arzt) vom MDK fest uns steht keine Pflegestufe zu, ist schwer bei Babys nachzuweisen. Nach Widerspruch von mir habe ich die ganze Sache dem VDK übergeben nun haben wir nächste WE unseren Gerichtstermin. Uns fehlten lt. dem Gutachten vom MDK 6 Min. zur Pflegestufe 1.
Sie haben viel nicht anerkannt.

Über was ich jetzt aber gestolpert bin und was mich interessieren würde, steht uns nicht auch Verhindertenpflege sprich diese zusätzloch Betreuungsleisungen oder etwas in der Art zu auch ohne Pflegestufe.
Ich denke wenn uns nur 6 Minuten zu PF 1 fehlen, müssten wir doch PF 0 haben, oder. Haben wir aber auch nicht bekommen.

Ich frage aus dem Grund ich gehe nach 2 1/2 Jahren alleiniger Pflege von Daniel mit den ganzen Operationen und Herzkathers etc. ziemlich auf dem Zahnfleisch und bin auch in Psychol. Behandlung um alles verarbeiten zu können.
Und wäre es nicht möglich, dass wir auch irgendeine Unterstützung bekommen, sprich meine Mama kann mir Daniel mal abnehmen oder eine Freundin stundenweise etc. und dies wird dann von der KH bezahlt.

Vielleicht sollte ich auch erst einmal den Gerichtstermin nächste WE abwarten vielleicht bekommen wir ja rückwirkend die PF Stufe 1 zugesprochen.

Aber mich würde dies nun schon interessieren was es mit dieser PF 0 auf sich hat.
Und wenn uns diese schon seit 2 Jahren zustehen würde, wäre uns dann schon 2 Jahre ein Zuschuss verloren gegangen, oder ?
Weil das einem mal die KH über was informiert, da wartet man ja vergeblich, muss alles hart erkämpfen.

Ach und es würde mich nicht interessieren, da wir gerade unseren neuen Schwerbehindertausweis bekommen haben bis 2016. Und nun zu den 80% und Buchstabe H nun noch G dazubekamen, was dies nun bedeudet ?

Danke für Eure Hilfe !

LG Melanie
Volker 19.08.2010, 22:21#2
AW: Zusätz. Betreuungsleistungen etc.

Hallo Melanie,
ich begrüße dich hier bei INTAKT. Schön, dass du zu uns gefunden has. Ich wünsche dir dass alle deine Fragen beantwortet werden. Übrigens: Donnerstag und Sonntag ab 21 Uhr triffst du hier auch Eltern im Chat: http://www.intakt.info/forum/chat
Sanne40 20.08.2010, 08:17#3
AW: Zusätz. Betreuungsleistungen etc.

Hallo Melanie,
den Kampf kenne ich auch nur zu gut. Ich hab Dir eine Mail geschickt, vielleicht hilft Dir da etwas weiter......?!
LG v. Sanne
Blautopas 22.08.2010, 15:41#4
AW: Zusätz. Betreuungsleistungen etc.

Halo mlanie1
Ach und es würde mich nicht interessieren, da wir gerade unseren neuen Schwerbehindertausweis bekommen haben bis 2016. Und nun zu den 80% und Buchstabe H nun noch G dazubekamen, was dies nun bedeudet ?


http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic23713.html

2. Teil der dort angehängten Datei.

Wann kam der Ausweis?

Ihr müsstest auch das Merkzeichen B bekommen! Meistens wird es mit Verweis auf das junge Alter des Kindes nicht zuerkannt, aber es ist altersunabhängig zu gewähren und H und G ohne B ist paradox!

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1149339#1149339

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1073070#1073070

Also lege Widerspruch ein bzw. wenn der Bescheid schon vor mehr als einem Monat kam, Zuerkennung des B neu beantragen, ggf. hiermit argumentieren:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1211744#1211744
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=760602#760602

(Rücknahme des Bescheides verlangen und Zuerkennung des B fordern. Ggf. noch eine Anerkennung ab Geburt mit reinnehmen, falls erst beim Erstbescheid erst ab Antragstellung anerkannt wurde, der Herzfehler ist ja sicher angeboren. (bringt nur dann nichts, wenn der SBA im Geburtsjahr beantragt wurde, da die Freibeträge immer Jahresbeträge sind).

Liebe Grüße

Annette