Hallo,
meine beiden Kinder sind jetzt 7 Monate alt, und beide sind leider nicht ganz gesund, hängen am Überwachungsmonitor und brauchen Medikamente und regelmäßig (5 mal am Tag) Krankengymnastik. Hinzu kommt, dass meine Tochter durch ihren Herzfehlerbedingt einer ständigen Kontrolle bedarf, und oft für die Flasche ca 1 Stunde braucht. Die Gutachterin von der Pflegekasse war da, und meinte, dass das alles kein Grund für eine Pflegegestufe sei, und sie hat bei uns 315 Minuten als Normal veranschlagt, obwohl es laut Liste mit 7 Monaten doch nur noch 285 Minuten sind.Den Bescheid haben wir noch nicht. Meine größte Sorge ist, wie ich eine kompetente Betreuung für meine beiden bezahlen soll, wenn ich selbst mal in die Klinik muß, und mein Mann betriebsbedingt keinen Urlaub nehmen kann? Wir haben leider sonst niemanden, der das übernehmen möchte oder kann. Gibt es für den Fall irgendwelche Sonderregelungen?
Hallo Heike,
wenn Du mal ins Krankenhaus müsstest, kannst Du bei Deiner Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen. Ansonsten wüßte ich auch nicht, ob es da eine Sonderregelung gibt. Ich versuche auch schon seit 2 Jahren Pflegegeld für meine Tochter (Louis-Bar-Syndrom) zu bekommen. Wir machen auch jeden Tag Krankengymnastik, doch das wird leider zeitlich nicht angerechnet.
Liebe Grüße
Claudia
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Hallo,
und genau das ist mein Problem, wir brauchen eine Haushilfe, die in der Lage ist, unsere Kinder auch pflegerisch/ medizinisch zu Betreuen, sie muß in der Lage sein, einen echten Monitoralarm rechtzeitig zu erkennen und eventuell eine Reanimation einleiten können. Ich glaube kaum, das die üblichen Haushaltshilfe das können. Wieso wird die Zeit der Krankengymnastik nicht annerkannt? bei uns sind das 5 mal 20 Minuten, ohne die Zeit der Vor-und Nachbereitung, und das bei beiden Kindern.
Bei der Pflegeversicherung wird nur anerkannt, welchen Mehraufwand, man hat, bei waschen, füttern, usw
gegenüber anderen Kindern in diesem Alter.
http://www.behinderte-kinder.de/
guck dort mal nach unter Pflegegeld, mir hat das sehr geholfen .
LG INES
Hallo,
Dein Beitrag ist schon etwas älter, aber vieleicht hilft es dir weiter.
In Berlin gibt es eine Kinderhauskrankenplege, die sich speziel um Kranke Kinder im eigenen Lebensumfeld kümmern.
Dies wird als Hauskrankenpflege,Kurzzeitpflege oder als Familienpflege angeboten.
Hier Arbeiten ausschließlich Kinderkrankenschwestern.
Evtl. gibt es so etwas ja auch in deiner nähe.
Ansonsten hoffe ich das du deine Pflegestufe für deine Lütten bekommst.
Dann Hast du Anspruch auf Verhinderungspflege(zusätzlich zum Pflegegeld), die du dann Stundenweise oder Tageweise über die KK abrechnen kannst.
Viel Glück
Ulli
Wenn ein Kind für eine Mahlzeit krankheitsbedingt, z.B. durch Trinkschwäche bei Herzfehler, eine Stunde benötigt, also dann ja ja mind. 5-6 Std tägl., liegt ein Mehraufwand gegenüber gleichaltrigen gesunden Kindern vor.
Dabei sind aber längere Pausen nicht zu berücksichtigen und auch nicht "Ausreisser" sondern ein Durchschnittswert über mehrere Tage.
Vielleicht nochmal selbstkritisch - und ruhig mit Uhr- die genauen Zeiten ermitteln und ein Pflegetagebuch führen. Bei Ablehnung der Pflegestufe kann man dann das Gutachten von der Kasse erhalten und ggf. einen Widerspruch entsprechend begründen.
Der "altersentsprechende" Fremdhilfebedarf bei der Ernährung im Alter von 7 Monaten liegt bei etwa 75 Min. täglich laut Begutachtungsrichtlinien.
Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind laut Gesetz nur Grundpflege und Hauswirtschaft -dabei jeweils der krankheitsbedingte Mehraufwand- heranzuziehen. Allgemeine Betreuung und Beaufsichtigung, Therapie(Krankengymnastik als Übungen durch die Eltern), Medikamentengabe(Inhalieren) und "Rufbereitschaft" bei Monitorüberwachung sind in diesem Bereich nicht zu werten.
Noch ein Nachtrag zu meinen obigen Beitrag:
der altersentsprechende Wert für die Nahrungsaufnahme ist ein Richtwert und es sind auch andere Versionen in Gebrauch.
Eine neue Version mit höheren Zeiten bei der Nahrungsaufnahme (und aber niedrigeren Zeiten in anderen Bereichen) wird z.Zt. diskutiert.
Hallo Bernd,
so wie du schreibst kennst du dich ja gut aus und es scheint mir das du die Begutachtungsrichtlinien hast.
Würdest du mir diese zur Verfügung stellen? Würde gerne sehen was dort alles so drin steht.
Hallo Ingo
die Begutachtungsrichtlinien - und viele andere Informationen - finden sich u.a. auf der Seite
www.CareHelix.de -> Gesetze -> SGB XI
Viel "Spass" beim Studium
Gruss Bernd