Hallo,bin neu hier...habe eigendlich 1000 Fragen,hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen,leider ist man bei den Behörden völlig aufgeschmissen. So nun meine wichtigste Frage: Mein sohn 2,5 Jahre ist 100% Behindert er oder besser ich erhalte die Pflegestufe 2. Da ich jetzt umziehe u Wohngeld erhalte sagte man mir das das Pflefegeld als Einkommen berechnet wird. Wer weiß ob diese Aussage richtig ist?Wenn ja gibt es dafür auch eine juristische Verordnung. Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen kann. LG Steffi
Hallo Steffi,
schau doch bitte mal hier nach:
http://www.global-help.de/exekutive/wohngeld-20040706/157/7.htm
Ich zitiere einen Ausschnitt:
"....snip...
Das Kindergeld bleibt bei der Einkommensermittlung von vornherein außer Betracht !
Auch Erziehungsgeld und Pflegegeld aus der Pflegeversicherung wird nicht angerechnet. Zwar muss dies auf Wohngeldanträgen angegeben werden, bei der Wohngeldberechnung selbst bleibt diese Einkommensart jedoch unberücksichtigt. Dazu zählt natürlich auch das Wohngeld selbst.
....snip...."
Ergänzung: habe noch einen Link gefunden:
http://www.carehelix.de/include...._pp.htm
LG, amai
