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Pflegestufe u Wohngeld

Steffi1 18.08.2004, 13:50#1
Hallo,bin neu hier...habe eigendlich 1000 Fragen,hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen,leider ist man bei den Behörden völlig aufgeschmissen.                                                            So nun meine wichtigste Frage: Mein sohn 2,5 Jahre ist 100% Behindert er oder besser ich erhalte die Pflegestufe 2. Da ich jetzt umziehe u Wohngeld erhalte sagte man mir das das Pflefegeld als Einkommen berechnet wird. Wer weiß ob diese Aussage richtig ist?Wenn ja gibt es dafür auch eine juristische Verordnung. Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen kann. LG Steffi
amai 18.08.2004, 14:14#2
Hallo Steffi,
schau doch bitte mal hier nach:
http://www.global-help.de/exekutive/wohngeld-20040706/157/7.htm

Ich zitiere einen Ausschnitt:
"....snip...
Das Kindergeld bleibt bei der Einkommensermittlung von vornherein außer Betracht !
Auch Erziehungsgeld und Pflegegeld aus der Pflegeversicherung wird nicht angerechnet. Zwar muss dies auf Wohngeldanträgen angegeben werden, bei der Wohngeldberechnung selbst bleibt diese Einkommensart jedoch unberücksichtigt. Dazu zählt natürlich auch das Wohngeld selbst.
....snip...."

Ergänzung: habe noch einen Link gefunden:
http://www.carehelix.de/include...._pp.htm


LG, amai
Vater48 18.08.2004, 16:02#3
Hallo Steffi

für die Pflegestufe Deines Sohnes wird in der Berechnung des
Einkommen/Wohngeld ,noch ein Freibetrag berücksichtig.
(glaub ca.1.800€)
Alles andere hat amai denke ich schon toll dargelegt.

Alles Gute

Vater48/Peter
Gast 18.08.2004, 17:43#4
Hallo Steffi
gemäß §13 Abs.5 S.1 SGB XI zählen Leistungen der Pflegeversicherung nicht als Einkommen und kann somit auch von der Wohngeldstelle NICHT zur Berechnung herangezogen werden, da Wohngeld eine Sozialleistung und somit dem BSHG unterstellt ist. Also laß Dich nicht verunsichern.
Alles Gute
Jaqueline
Gast 18.08.2004, 17:56#5
beinah vergessen : Dir steht für Dein Kind ein erhöhter Wohbedarf zu, so daß Du einen gewissen Spielraum, was die Angemessenheit der Wohnung angeht, hast.
Ansonsten kann Ich Dir nur empfehlen, Dir mal ein bißchen das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) anzusehen, um zu gucken, welche Hilfen Du noch bekommen kannst.
Gast 18.08.2004, 20:15#6
Ich danke ganz lieb für eure Hilfe.Habe soweit erst mal alles gefunden u werde heut Nacht ruhig schlafen können....also bis zum nächsten mal u noch mal ganz ganz lieben Dank Steffi