Hallo,
wenn die Pflegestufe I eingestellt wird, lt. neuem Gutachter, ist klar , dass man Widerspruch einlegt.
Aber wie sieht es denn überhaupt aus,wenn der "Gepflegte" eine Lehre nachgeht. Diese alleine aufsucht und auch absolviert....
OK, auch wenn morgens bei der Morgentoilette und auch abends etwas Hilfestellung gegeben wird????Aber über den Tag kommt man dann alleine zurecht.
Wird sowas bei der Gutachenerstellung mit heran gezogen????
Die Mutter der 19 Jährigen ist zu HAuse(ohne Arbeit)
LG Silberpfeil
wenn die Pflegestufe I eingestellt wird, lt. neuem Gutachter, ist klar , dass man Widerspruch einlegt.
Aber wie sieht es denn überhaupt aus,wenn der "Gepflegte" eine Lehre nachgeht. Diese alleine aufsucht und auch absolviert....
OK, auch wenn morgens bei der Morgentoilette und auch abends etwas Hilfestellung gegeben wird????Aber über den Tag kommt man dann alleine zurecht.
Wird sowas bei der Gutachenerstellung mit heran gezogen????

Die Mutter der 19 Jährigen ist zu HAuse(ohne Arbeit)
LG Silberpfeil

