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Pflegegeld und Berufstätigkeit des zu Pflegenden

silberpfeil 23.07.2010, 19:51#1
Hallo,

wenn die Pflegestufe I eingestellt wird, lt. neuem Gutachter, ist klar , dass man Widerspruch einlegt.

Aber wie sieht es denn überhaupt aus,wenn der "Gepflegte" eine Lehre nachgeht. Diese alleine aufsucht und auch absolviert....

OK, auch wenn morgens bei der Morgentoilette und auch abends etwas Hilfestellung gegeben wird????Aber über den Tag kommt man dann alleine zurecht.
Wird sowas bei der Gutachenerstellung mit heran gezogen????:kopfkratz:


Die Mutter der 19 Jährigen ist zu HAuse(ohne Arbeit)

LG Silberpfeil
Inge 24.07.2010, 09:44#2
AW: Pflegegeld und Berufstätigkeit des zu Pflegend

Hallo Silberpfeil,

willkommen bei Intakt! :-)
Eine Ausbildung oder Berufstätigkeit hat keine Auswirkung auf die Pflegestufe und das Pflegegeld. Die Pflegestufe ist ausschließlich abhängig von der Zeit für den Hilfebedarf.
silberpfeil 24.07.2010, 21:17#3
AW: Pflegegeld und Berufstätigkeit des zu Pflegend

Hallo Inge,

danke für deine Antwort.

Informieren die Gutachter sich denn nicht auch nach der Berufstätigkeit?? Und wenn sie dann hören, dass die Person 8 Std. ohne Hilfe auskommt????
Die Betroffene hat in einer Küche als Hilfe ihr Praktikum gemacht.....
Das sie zwischenzeitlich bei ihrem Freund wohnte, muss man ja Keinem auf die Nase binden,aber was die Arbeit betrifft??? und es läuft mit ihr auch alles über AA-Reha-Abtlg. Werden sich da manchmal auch Informationen eingeholt, oder beim AG?

LG Silberpfeil
Inge 25.07.2010, 11:16#4
AW: Pflegegeld und Berufstätigkeit des zu Pflegend

Hallo Silberpfeil,

die Pflegestufe richtet sich einzig und allein nach der Zeit für den Hilfebedarf.
Weder Berufstätigkeit noch Wohnort sind da maßgebend.