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Kosten für Verhinderungspflege

Sandra2009 16.07.2010, 18:02#1
Hallihallo!

Unsere Tochter Sandra 25 macht seit einigen Jahren jährlich 2mal für 10-14 Tage Verhinderungspflege. Alle Kosten die entstanden waren hat die Pflegekasse übernommen. Nun will in diesem Jahr die Pflegekasse nicht mehr für die Verpflegungskosten aufkommen. Egal was man anspricht oder beantragt es gibt sofort Ablehnung.

Die BKK Gesundheit Balingen Bereich Pflegekasse hat solange wir bei denen sein durften alle Kosten der Verhinderungspflege abgerechnet. Seit die Krankenkassen nun in Frankfurt sind klappt hier garnichts mehr. Wir überlegen zu wechseln.

Wir möchten sehr gerne den Erfahrungsaustausch mit anderen Mitgliedern wissen.

Lieben Dank für die netten Antworten!
elfriede 16.07.2010, 19:35#2
AW: Kosten für Verhinderungspflege

hallo sandra.
die kasse hat laut gesetz,nur die reine verhinderungspflege zu zahlen,sonst nichts,da iat mir nichts anderes bekannt.:kopfkratz:
Simone Eckenroth 19.07.2010, 09:34#3
AW: Kosten für Verhinderungspflege

Hallo Sandra,

da muss ich Elfriede leider zustimmen.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht Bestandteil der Pflegekassenleistung - wir weisen das auf unsren Rechnungen auch immer extra auf.
Ein Kassenwechsel bringt da m.E. nichts.

Schöne Grüße
Simone
Sandra2009 19.07.2010, 14:10#4
AW: Kosten für Verhinderungspflege
Zitat von Simone Eckenroth
Hallo Sandra,

da muss ich Elfriede leider zustimmen.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht Bestandteil der Pflegekassenleistung - wir weisen das auf unsren Rechnungen auch immer extra auf.
Ein Kassenwechsel bringt da m.E. nichts.

Schöne Grüße
Simone

Hallo Simone,

wir haben früher die Kosten für Verpflegung auf einen extra Vordruck von der Pflegekasse uns zusenden lassen und die Kosten aufgeschrieben an die Pflegekasse zurückgeschickt und die Pflegekasse hatte diese Verpflegungskosten gezahlt.
Deswegen wundern wir uns über diese Ablehnung in diesem Jahr.

Was ist dann mit den anderen Pflegeleistungen die sogar erhöht wurden.

Schöne Grüße Sandra
Simone Eckenroth 20.07.2010, 08:49#5
AW: Kosten für Verhinderungspflege

Hallo Sandra,

"Glück gehabt" - versuchen könntet Ihr's über die zusätzlichen Betreuungsleistungen. Da sind einige Kassen so nett und zahlen auch Unterkunft/Verpflegung.
Vielleicht melden sich ja wissende Eltern/Betroffene/Angehörige - ich kann nur sagen, was ich hier in unsrem Dienst mitbekomme.

Schöne Grüße
Simone
Beate 25.10.2010, 20:22#6
AW: Kosten für Verhinderungspflege

Hallo Zusammen,
meine 12 jährige Tochter war gerade eine Woche als Gastkind in einer Wohneinrichtung, was als Verhinderungspflege abgerechnet wird. Ich mußte Anträge bei der Pflegeversicherung und!!! beim Sozialamt, Eingliederungshilfen, stellen. Die teilen sich das wohl irgendwie. Da mein Kind zuhause auch essen muss, was mir keine KK ersetzt, muß ich ans Sozialamt noch einen Betrag X zahlen, soll bei ca. 50,- Euro liegen für eine Woche.
LG Beate
Krümelmonster 26.10.2010, 12:05#7
AW: Kosten für Verhinderungspflege

Hallo,

meine Tochter ist mehrmals im Jahr auf einem Bauernhof für behinderte Menschen und macht da Urlaub. (manchmal nur ein WE, manchmal aber auch 2 Wochen in den Ferien). Der grösste Teil der Kosten wird von der Pflegekasse als Verhinderungspflege übernommen. (ca. 80%).

Früher musste ich den Rest selber tragen, das war dann eben der Verpflegungsanteil.

Inzwischen kann man aber die Übernahme der restlichen Kosten beim Landschaftsverband (NRW, in anderen Bundesländern mag das anders gehen) beantragen. Das Stichwort ist: "Leistungen zur Teilhabe" Behinderte Menschen sollen ja auch am "normalen Leben" teilnehmen können, in diesem Fall ist es eben Urlaub mit anderen Jugendlichen. Da es ihr nicht möglich ist, mit einer "normalen" Jugendgruppe wegzufahren, kann sie auf diesem Weg trotzdem Urlaub mit anderen Jugendlichen machen.

Lieben Gruß vom Krümelmonster
Barbara Plohr 03.12.2010, 19:27#8
AW: Kosten für Verhinderungspflege

Die Investitionskosten(Unterkunft und Verpflegeung) kann man über die Zusätzliche Betreuungsleistungen abrechnen lassen!!!!!
So handhaben wir das, wenn Steffen in der Kurzzeitpflege war.
LG von Barbara
MichaelK 09.12.2010, 18:20#9
AW: Kosten für Verhinderungspflege
Zitat von elfriede
hallo sandra.
die kasse hat laut gesetz,nur die reine verhinderungspflege zu zahlen,sonst nichts,da iat mir nichts anderes bekannt.:kopfkratz:

Hallo,

das Gesetz bestimmt:

"Bei Bezug der Leistung in Höhe des Pflegegeldes für eine Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden."

Genannt werden in der Vorschrift beispielhaft Fahrtkosten und Verdienstausfall. Das heißt aber nicht, dass andere Kosten nicht übernommen werden könnten, sofern sie begründet sind und nachgewiesen werden.

LG Michael