Hallo,
zu der "Besitzstandwahrung" habe ich ein paar Fragen.
Was ist darunter genau zu verstehen???
Kurz (oder auch etwas länger) "unser" Fall:
Meine Tochter (geb. 25.03.1999) war bis September 2003 in Pflegestufe I eingestuft. Sie hat eine Ebstein-Anomalie mit 3. gradiger Insuffizienz der Tricuspidalklappe sowie einer Rechtsherzinsuffizienz. Außerdem hatte sie einen ASD, der im Mai 03 mit einem Schirmchen verschlossen wurde, jedoch besteht noch ein Rest-ASD. Die Belastbarkeit und die Zyanose sind durch den Schirmchen-Verschluss etwas besser geworden. Das hat aber auf die pflegerelevanten Punkte keinerlei Auswirkung, dies unterstellt der MDK aber - also Belastbarkeit ist besser und die Zynaose weniger, somit hat sich der Pflegeaufwand reduziert. Stimmt aber nicht, da die Rechtsherzinsuffizienz und die Undichtigkeit der Tricuspidalklappe immer noch besteht.
Ende August war nun eine Überprüfung der Pflegestufe und der MDK (Pflegefachkraft) war hier. Das Gutachten gab in keinster Weise meine Daten des Pflegetagebuches (das ich selbstverständlich geführt hatte) wieder und es kam heraus, daß ich 156 min am Tag "pflege" und nach Abzug der Zeiten für ein 4jähriges Kind (135 min) kam ein Mehrpflege von 21 Minuten raus. Hier wurden unter anderem die Zeiten für die Ergotherapie und das Baden wegen dem vermehrten Schwitzen komplett vergessen.
Ich legte Widerspruch ein und "zerpflückte" das Gutachten. Mitte Oktober kam dann nochmal eine Ärztin vom MDK hier vorbei. Telefonisch zwei Tage vorher angekündigt, eine Woche vor unserer Reha - echt nett [Bild: www.intakt.info]
Als wir von der Reha zurückkamen lag dieses Gutachten vor. Ich bin echt bald geplatzt. Es wurden diesmal zwar einige Dinge, die ich "bemängelt" habe berücksichtigt, dafür waren Pflegepunkte, die im ersten Gutachten drinne waren, plötzlich weg. Z.B. wurden Ende August 5x Pipimachen berücksichtigt - im Oktober ging meine Tochter angeblich nur noch 3x und war auch wesentlich schneller. Im August durfte meine Tochter noch 39 Minuten essen - im Oktober nur noch 29 Minuten und das obwohl ich laut Pflegetagebuch auf durchschnittlich 52 Minuten am Tag komme. Sie muss ständig aufgefordert werden zum Essen bzw. weiter essen und braucht eeeeeeewig lange. Aussage vom Kiga: "Sie braucht für eine halbe Banane länger, als die anderen Kinder für ein komplettes Mittagessen." Aussage meiner Freundin: "Menno, wenn man die nicht "stumpt", dann ißt sie ja gar nichts."
Diese Ärztin kam auf 150 Minuten Pflege am Tag (also 6 Minuten weniger als 8 Wochen vorher) und zog die Zeiten für ein 5jähriges Kind ab (120 min), weil sie meiner Tochter eine Intelligenz über dem eines normalen Kindes bescheinigte. Somit kam eine Mehrpflege von 30 Minuten heraus - also wieder keine Pflegestufe.
Beide Gutachter stellten während ihres Besuches das vermehrte Schwitzen, was aber vorhanden ist, nicht fest, berücksichten es aber zum Teil. Nur nicht richtig. Im ersten Gutachten "durfte" ich meine Tochter nachmittags wegen dem Schwitzen den Oberkörper abwaschen, aber nicht umziehen. Im zweiten Gutachten durfte ich sie zwar umziehen, aber nicht abwaschen *kopfschüttel* Außerdem erkannte die Gutachterin beim zweiten Mal endlich das zweimalige Baden an, aber ich ziehe meine Tochter nur einmal aus (also einmal bade ich sie mit Klamotten oder wie??).
Auch diese Gutachten zerpflückte ich wieder und stellte Erstgutachten und dieses gegenüber. Daraufhin kam vom MDK lediglich die Bemerkung, daß zwei Gutachter halt zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen können und die Zeiten sich im normalen Zeitkorridor bewegen würde. Außerdem sei es ja wohl logisch, daß gesunde Kinder auch Pflege bräuchten und diese Zeiten müssten schließlich abgezogen werden. Mit keinem Wort wurde auf meine detaillierten Begründungen eingegangen oder gar auf die Differenzen zwischen Gutachten vom August und Gutachten im Oktober.
Nun meine Frage:
Greift hier dieser Punkt "Besitzstandswahrung" ? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann durfte die Gutachterin im Oktober nur noch Pflegepunkte zusätzlich bzw. Zeiten hochsetzen. Das was im August schon anerkannt war, durfte sie nicht streichen bzw. runtersetzen. Sehe ich das richtig? Ist das unter Besitzstandswahrung zu verstehen? Zwischen den Begutachtungen lagen lediglich 8 Wochen.
Der Sachbearbeiter der Pflegekasse verstand voll und ganz, wo mein "Problem" liegt und schrieb den MDK noch mal seperat an, damit die auf die Zeiten vom Baden und Essen speziell eingehen. Was darauf als Antwort kam, weis ich leider noch nicht. Am 27.04.04 tagt nun der Widerspruchsausschuss. Ich hoffe, die lesen sich jetzt endlich mal meine Begründungen durch.
Sorry für den langen Text, aber ich denke das war nötig für den genauen Sachverhalt.
Ich hoffe, jemand kann mir meine Frage beantworten, wegen der Besitzstandwahrung.
Danke schon mal.
Gruss Gaby
zu der "Besitzstandwahrung" habe ich ein paar Fragen.
Was ist darunter genau zu verstehen???
Kurz (oder auch etwas länger) "unser" Fall:
Meine Tochter (geb. 25.03.1999) war bis September 2003 in Pflegestufe I eingestuft. Sie hat eine Ebstein-Anomalie mit 3. gradiger Insuffizienz der Tricuspidalklappe sowie einer Rechtsherzinsuffizienz. Außerdem hatte sie einen ASD, der im Mai 03 mit einem Schirmchen verschlossen wurde, jedoch besteht noch ein Rest-ASD. Die Belastbarkeit und die Zyanose sind durch den Schirmchen-Verschluss etwas besser geworden. Das hat aber auf die pflegerelevanten Punkte keinerlei Auswirkung, dies unterstellt der MDK aber - also Belastbarkeit ist besser und die Zynaose weniger, somit hat sich der Pflegeaufwand reduziert. Stimmt aber nicht, da die Rechtsherzinsuffizienz und die Undichtigkeit der Tricuspidalklappe immer noch besteht.
Ende August war nun eine Überprüfung der Pflegestufe und der MDK (Pflegefachkraft) war hier. Das Gutachten gab in keinster Weise meine Daten des Pflegetagebuches (das ich selbstverständlich geführt hatte) wieder und es kam heraus, daß ich 156 min am Tag "pflege" und nach Abzug der Zeiten für ein 4jähriges Kind (135 min) kam ein Mehrpflege von 21 Minuten raus. Hier wurden unter anderem die Zeiten für die Ergotherapie und das Baden wegen dem vermehrten Schwitzen komplett vergessen.
Ich legte Widerspruch ein und "zerpflückte" das Gutachten. Mitte Oktober kam dann nochmal eine Ärztin vom MDK hier vorbei. Telefonisch zwei Tage vorher angekündigt, eine Woche vor unserer Reha - echt nett [Bild: www.intakt.info]
Als wir von der Reha zurückkamen lag dieses Gutachten vor. Ich bin echt bald geplatzt. Es wurden diesmal zwar einige Dinge, die ich "bemängelt" habe berücksichtigt, dafür waren Pflegepunkte, die im ersten Gutachten drinne waren, plötzlich weg. Z.B. wurden Ende August 5x Pipimachen berücksichtigt - im Oktober ging meine Tochter angeblich nur noch 3x und war auch wesentlich schneller. Im August durfte meine Tochter noch 39 Minuten essen - im Oktober nur noch 29 Minuten und das obwohl ich laut Pflegetagebuch auf durchschnittlich 52 Minuten am Tag komme. Sie muss ständig aufgefordert werden zum Essen bzw. weiter essen und braucht eeeeeeewig lange. Aussage vom Kiga: "Sie braucht für eine halbe Banane länger, als die anderen Kinder für ein komplettes Mittagessen." Aussage meiner Freundin: "Menno, wenn man die nicht "stumpt", dann ißt sie ja gar nichts."
Diese Ärztin kam auf 150 Minuten Pflege am Tag (also 6 Minuten weniger als 8 Wochen vorher) und zog die Zeiten für ein 5jähriges Kind ab (120 min), weil sie meiner Tochter eine Intelligenz über dem eines normalen Kindes bescheinigte. Somit kam eine Mehrpflege von 30 Minuten heraus - also wieder keine Pflegestufe.
Beide Gutachter stellten während ihres Besuches das vermehrte Schwitzen, was aber vorhanden ist, nicht fest, berücksichten es aber zum Teil. Nur nicht richtig. Im ersten Gutachten "durfte" ich meine Tochter nachmittags wegen dem Schwitzen den Oberkörper abwaschen, aber nicht umziehen. Im zweiten Gutachten durfte ich sie zwar umziehen, aber nicht abwaschen *kopfschüttel* Außerdem erkannte die Gutachterin beim zweiten Mal endlich das zweimalige Baden an, aber ich ziehe meine Tochter nur einmal aus (also einmal bade ich sie mit Klamotten oder wie??).
Auch diese Gutachten zerpflückte ich wieder und stellte Erstgutachten und dieses gegenüber. Daraufhin kam vom MDK lediglich die Bemerkung, daß zwei Gutachter halt zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen können und die Zeiten sich im normalen Zeitkorridor bewegen würde. Außerdem sei es ja wohl logisch, daß gesunde Kinder auch Pflege bräuchten und diese Zeiten müssten schließlich abgezogen werden. Mit keinem Wort wurde auf meine detaillierten Begründungen eingegangen oder gar auf die Differenzen zwischen Gutachten vom August und Gutachten im Oktober.
Nun meine Frage:
Greift hier dieser Punkt "Besitzstandswahrung" ? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann durfte die Gutachterin im Oktober nur noch Pflegepunkte zusätzlich bzw. Zeiten hochsetzen. Das was im August schon anerkannt war, durfte sie nicht streichen bzw. runtersetzen. Sehe ich das richtig? Ist das unter Besitzstandswahrung zu verstehen? Zwischen den Begutachtungen lagen lediglich 8 Wochen.
Der Sachbearbeiter der Pflegekasse verstand voll und ganz, wo mein "Problem" liegt und schrieb den MDK noch mal seperat an, damit die auf die Zeiten vom Baden und Essen speziell eingehen. Was darauf als Antwort kam, weis ich leider noch nicht. Am 27.04.04 tagt nun der Widerspruchsausschuss. Ich hoffe, die lesen sich jetzt endlich mal meine Begründungen durch.
Sorry für den langen Text, aber ich denke das war nötig für den genauen Sachverhalt.
Ich hoffe, jemand kann mir meine Frage beantworten, wegen der Besitzstandwahrung.
Danke schon mal.
Gruss Gaby

