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Hilfe beim Pflegetagebuch

Gast 05.03.2004, 17:54#1
Hallo

Ich brauche hilfe beim Führen des Pflegetagebuchs.
Ich Mann ist schwer chronisch krank und kann vieles nicht mehr machen. Nun haben wir Pflegegeld beantragt.
Aber ich habe da Probleme mit den Zeiten.
Wir sind eine 4 Köpfige Familie. Wenn Ich nun Koche, putze, einkaufe oder sonstiges erledige, was meine Mann nicht kann, ich aber für alle mache, welche Zeiten kann ich dann ins Pflegetagebuch eintragen?
Angenommen ich koche 40 Minuten für alle, wobei die Nahrung für meinen Mann Mundgerecht zubereitet werden muß, was soll ich dann eintragen?
Kann mir jemand einen Tipp geben?

Vielen Dank und liebe Grüße
Eva
Bernd 07.03.2004, 19:57#2
Hallo Eva,

der Hilfebedarf bei der Hauswirtschaft ist anteilsmässig zu berücksichtigen - bei 40 Min. Kochen in einem 4Personen-Haushalt somit 10 Min pro Familienmitglied.

Kochen ist wie Putzen, (Wäsche)Waschen, Einkaufen, der Hauswirtschaft zuzurechnen.

Entscheidend für die Zuordnung in eine Pflegestufe ist letzlich aber der Fremdhilfebedarf in der GRUNDPFLEGE.
Das ist z.B. die Körperwäsche, das Kleiden, der Bereich Ausscheidung und das Gehen oder Stehen in Zusammenhang mit diesen Verrichtungen.

Mundgerechtes Zubereiten ist nur als "handhabbar machen" - z.B. Schneiden, Teilen, Zusammenschieben -  der fertig zubereiteten und eingedeckten Mahlzeit definiert.

Liebe Grüsse , Bernd
Gast 07.03.2004, 21:24#3
Hallo

Ich habe da noch eine Zusatzfrage:
Medikamentengaben werden ja nicht angerechnet. Wie ist das aber mit eincremen mit Salbe bei Schuppenflechte? Mein Mann kann das nicht mehr selbst und es muß aber 2 Mal täglich gemacht werden, jeweils ca. 20 min. Das wird schon als Grundpflege angerechnet oder???

Grüße Eva
Bernd 11.03.2004, 21:10#4
Hallo Eva,

Eincremen mit "Medikamenten", also ärztlich verordneten Wirkstoffen, die auf die Haut aufgetragen werden, ist Behandlungspflege. Damit nicht Grundpflege.

Hautpflege mit Pflegemitteln, also z.B. selbstbezahlte fettende Cremes bei trockener Haut, ist Bestandteil der Körperpflege. Also Eincremen nach dem Baden gehört zum Baden und verlängert die anrechenbare Zeit - wenn dazu Fremdhilfe erforderlich ist.



Gruss, Bernd
amai 11.03.2004, 22:37#5
Hallo Eva, hallo Bernd,
die Zuordnung ist noch etwas komplizierter als von dir beschrieben. Hier kann man gute Infos dazu finden:
http://www.carehelix.de (unter Infopool und Integrationsregel)
Hier auch noch ein Ausschnitt aus einem anderen Urteil (die 2 Minuten sind auf diesen speziellen Fall bezogen und nicht generell zu sehen, schliesslich wird es sicher auf euren besonderen Fall ankommen und wie gross die Flächen mit Schuppenflechte sind etc):
"Für das Einreiben der mit einem Ekzem erkrankten Körperstellen nach dem Baden/Duschen legt der Senat aber einen geschätzten Pflegebedarf von 2 Minuten täglich zugrunde. Zwar handelt es sich dabei grundsätzlich auch um eine Maßnahme der Behandlungspflege,  diese ist aber mit einer Verrichtung nach dem SGB XI, nämlich dem Waschen/Duschen/Baden untrennbar verbunden, weil davon auszugehen  ist, dass es infolge der Körperwäsche zu einer Austrocknung/Reizung der erkrankten Hautflächen kommt, so dass deren Behandlung durch Eincremen erforderlich ist. Unter diesen Voraussetzungen kann der dafür erforderliche Hilfebedarf der Pflegeversicherung zugerechnet
werden (vgl. BSG Urteil vom 31. August 2000 - B 3 P 14/99 R-)"
Also insoweit das eincremen mit Handlungen der Grundpflege wie waschen und baden in unmittelbarem Zusammenhang erfolgt ist es der Grundpflege zuzurechnen. Eincremen OHNE einen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang wegen der Schuppenflechte hingegen nicht.
LG, amai
Gast 12.03.2004, 21:45#6
Hallo

Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde das dann so ins Pflegetagebuch eintragen, mal sehen was der Medizinische Dienst dann dazu sagt.

Grüße Eva