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Noch mal Verhinderungspflege

Anke 09.12.2003, 16:03#1
Hallo noch mal ich ;o)

Ich habe nun endlich die Verhinderungspflege beantragt und mir wurde nun zum ausfüllen ein Bogen zugeschickt, wo ich die Ersatzpflegende mit Anschrift angeben muss...soweit ok.

Weiss einer von Euch, ob man erst ab Antragstellung zukünftig  oder ob ich noch für das gesamte Jahr 2003 rückwirkend abrechnen kann, was meint Ihr?

Was habt Ihr so für Erfahrungen? Bin bei der AOk

Lieben vorweihnachtlichen Gruß
Anke
Gast 09.12.2003, 19:09#2
Hallo Anke!

Ich weiß von einer Bekannten, die für das gesamte Jahr 2002 sogar noch die Verhinderungsspflege bekommen hat - und sie ist auch bei der AOK.

Liebe Grüße
Anke 10.12.2003, 10:26#3
Hallo Daniela

Hm, und sie hat dies erst jetzt 2003 beantragt? Eigentlich können diese Gelder doch nicht ins neue jahr übernommen werden, anders bei dieser Pflegeleistungsergänzung von diesen Vierhundertund...€.

Ich hab bisher diese Verhinderungspflege nie in Anspruch genommen, klar meine Schuld - dies werde ich nun aber ändern.

Und ich bin mir nur unsicher, weil ich mir erst im Nov. einen Antrag habe zuschicken lassen. Ist praktisch das erste mal und nun bin ich mir unsicher, ob ich nun erst ab jetzt und in Zukunft dies auszahlen lassen kann, bzw. auch noch für dieses nun fast vollendete Jahr. Klar, ich werd es auf jeden Fall beantragen, ich werd ja sehen was sie schreiben. Will mich nur schon vorinformieren.

Wenn ich der KK nun schreibe, das ich bereits in Vorkasse gegangen bin, gibt es dann Probleme bei der Auszahlung? So dass ich diesen Betrag auf mein Konto gutschreiben lasse, oder sollte ich um allen Ärger aus dem Weg zu gehen doch besser das Konto der Ersatzpflegenden angeben. Und wer rechnet ab, ich bei der KK oder die Betreuung?

Hachja, Fragen über fragen. Irgendwie lauf ich momentan nur hinterher...aber vielleicht habt Ihr ja doch eine Antwort, bin über jede Info und Erfahrungen, wie das bei Euch so gehandhabt wird und wie Ihr das so macht, dankbar.

Nochmals lieben Gruß
Anke
Kati 10.12.2003, 21:51#4
Hallo,
ich habe von meiner Krankenkasse die Auskunft das ich auch für die letzen Jahre die Verhinderungspflege nachträglich beantragen kann. Da ich ja auch jetzt erfahren habe, dass ich meinen Babysitter über die Verhinderungspflege abrechnen kann. Jetzt habe ich eine genaue Auflistung der Tage gemacht wann in 2002 und 2003 der Babysitter (eine Freundin von mir) da war und habe mir von ihr die Quittungen unterschreiben lassen, da ich ihr das Geld ja bereits ausgezahlt habe (7,00€/Std.). Heute habe ich den Anruf von der KK bekommen, dass sie das Geld jetzt auf mein Konto überweisen da ich das Geld selbst gezahlt habe.

Hoffentlich hilft dir das weiter.

Schöne Grüße
Kati
Anke 10.12.2003, 22:51#5
Oh das klingt ja sehr Hoffnungsvoll...ich hoffe ja, das mir nicht wieder Steine in den Weg gelegt werden. Leider habe ich diesbezüglich meist Pech. Und da ich zur Zeit eine Klage gegen die KK laufen habe (Pflegestufe) naja...ahne ich wie immer eher Schlimmeres.

Aber danke...baut ein wenig auf und macht Mut!

Liebe Grüße
Anke
Gast 11.12.2003, 18:44#6
Hallo Anke!

Genau, diese Verhinderungspflege muß sogar von dir im vorwege bezahlt worden sein und das Geld bekommst du dann laut Quittungen der Pflegenden zurück auf dein eigenes Konto.
Auf meinen Anträgen der KK steht es auch genauso drauf.
(Ich denk mal, es sind einheitliche Anträge.)

Und genau wie meine Vorgängerin schrieb, kann man es zumindest versuchen für die vergangenen Jahre.
Meine Bekannte hat es mit ihrem Unwissen über die Möglichkeit des Beantragens von Verhinderungspflege begründet. Es hat auch geklappt , wie bei Kati.

Und bitte immer weiter fragen, keine Scheu, wir wissen doch alle nicht alles und können so nur voneinander lernen und erfahren.

Liebe Grüße
Daniela
Anke 11.12.2003, 22:14#7
Hallöchen noch mal Daniela

Ich habe für dieses Jahr zumindest eine Abrechnungsauflistung in dem hervor geht, wann meine Bekannte und zu welchen Konditionen sie pflegte. Sie unterschrieb jeweils für diese Zeit. Reicht dies als "Quittung" oder als Beleg aus? Da ich dies kopieren und mit dem Antrag abschicken würde.

Nun ich würde es schon gern versuchen, zumindest für das letzte jahr die Verhinderungspflege zurück zu erstatten, habe aber da keine Abrechnung. Wenn ich dies mit "Unwissen über die Möglichkeit" begründe, aber denen nachher irgendwelche Zeiten vorlege, widerspricht es sich ja. (Wenn ich mir nun Daten pi ma Daumen aufschreiben würde)
Bisher dachte ich, ich kann die Verh.pflege nur abrechnen, wenn ich diese über einen ambulanten Dienst (z.B.FED) durchführen lasse.

Ich denk mal nicht, das ich die Kosten erstattet bekomme, wenn ich pauschal die 1432 € für das Jahr 2002 anfordere, jedoch keine Quittung vorlegen kann.
Klar könnte ich nun frei Schnautze Daten aufschreiben, meine Freundin würde zwar unterschreiben - aber wie ich oben schon schrieb, würde es sich Widersprechen. Wenn ich nicht wissend bin, das ich es abrechnen kann, schreibe ich auch keine Quittungen und die Ersatzpflege in dem Fall noch Freundin würde nix unterschreiben müssen. Was könnt Ihr mir raten?

Lieben Gruß aus Sachsen
Anke
Kati 11.12.2003, 22:46#8
Liebe Anke,

du mußt nicht begründen warum du die Verhinderungspflege erst jetzt beantragst. Mich hat der Sachbearbeiter von der KK nicht gefragt, warum erst jetzt? Aber trotzdem war mein guter Grund, dass ich nicht wußte, dass ich den Babysitter über die Verhinderungspflege abrechnen kann. Die KK kommt ja auch nicht auf die Idee uns über sämtliche
Gelder oder Leistungen aufzuklären die es gibt!!!!

Und da die KK eine genaue Auflistung haben wollte, habe ich nachträglich für zwei Jahre eine gemacht. Ich hatte ja "Gott sei Dank" die Kalender noch. Dann habe ich mir noch nachträglich die Quittungen unterschreiben lassen und das wars dann.

Nur Mut, dass Geld steht uns ja schließlich zu.

Liebe Grüße
Kati
Gast 15.12.2003, 19:52#9
Hallo Anke, hallo Kati!

Genauso denke ich auch. Zeiten aufschreiben und versuchen abzurechnen. Daß es sogar für 2 Jahre rückwirkend geht, habe ich zwar irgendwo hier im net gelesen, es aber nicht versucht. Mach ich dann auch noch für 2001. Wäre ja schön, wenn es klappt. Muß mich nur beeilen.

Ich würde nun aber mal gern wissen, wie es genau mit dem FED geht. Davon habe ich nur gehört und weiß nicht, wo ich das beantragen muß und wofür ich es einsetzen kann und für welche Zeit. Bitte gebt mir darüber doch mal Infos.

Danke
Daniela
Anke 15.12.2003, 20:58#10
Hallo Daniela

Der FED (Familienentlastene Dienst) spring genauso für Pflege ein, wenn Du mal verhindert bist und er übernimmt auch Ferienbetreuung. Bei uns fahren die Kids auch mal 1-2 Wochen in den Ferien mit dem FED in Urlaub. Die ELtern sind immer sehr begeistert und die Kids auch. Meine Tochter war da noch nicht.
Die Abrechnung erfolgt dann glaube ich über den FED, die rechnen das dann so vermute ich über die KK ab. Dieses Geld musst Du dann von der verhinderungspflege abziehen. Aber seit 2002 gibt es ja nicht nur die Verhinderungspflege, sondern noch ein Pflegeleistungsergänzungsgesetz. Da gibt es noch mal über 400 € die DU im Jahr entweder für den FED oder andere nutzen kannst. Und dieses Geld kannst DU von Jahr zu Jahr mit nehmen, sofern Du diese nicht in Anspruch genommen hast, nur kannst Du dieses Geld nicht für private Pflegende nutzen ( also Freundin, Bekannte etc.) sondern "fachliche Pflege".

So in etwa...aber so 100 % kenne ich mich auch nicht aus, weil ich für meine Tochter bisher noch keinen Pflegedienst in Anspruch genommen habe. Versuche das immer innerhalb des Familien- und Bekanntenkreises.

Gruß Anke
Gast 16.12.2003, 22:13#11
Hallo!!
Ich hab mal auch eine frage dazu...
Wie sieht es aus mit den Finanzamt?
Hat bei uns auch letztes Jahr ein bekandin unsere Tochter betreut und privat bezahlt.
Wir wüsten auch nicht das es diese Verhinderungsgeld gibt.
Wie sieht es aus wenn ich meine ganze Qittungen von 2002 bei der kk übergebe,wird meine bekanntin broblemme (finanzammt)kriegen?Weil sie arbeitet auch und das war halt Privat!
Anke 17.12.2003, 11:36#12
Hallo Jeorgjia

Das Problem habe ich auch.
Ich wollte von letztem Jahr auch abrechnen. Nun sagte mir aber die Bekannte, da sie Bafög bekommt, kann sie das rückwirkend nicht machen, weil es dann evtl. Probleme geben wird. Weil sie es ja hätte angeben müssen, wenn es offiziell ist. Aber vielleicht wissen hier andere mehr?

Dann hab ich deren Mutter gefragt, ob sie unterschreiben könnte, sie war auch berufstätig, da sie aber für 2002 einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat, geht das nun nicht mehr. Die Angaben fehlen ja nun.

Freue mich auf Ratschläge von Euch ;o)

Den Antrag und Abrechnung für dieses Jahr habe ich nun heute verschickt, was meint Ihr, wie lange es dauern könnte, bis ich eine Reaktion seitens der KK erhalte?

Lieben vorweihnachtlichen Gruß
Anke
Kati 18.12.2003, 20:53#13
Hallo,

ich habe die Info das die Gelder aus der Pflegeversicherung steuerfrei sind. Somit auch die aus der Verhinderungspflege. Sie müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Ansonsten ist meine KK immer sehr flott. Ich habe zwei
Tage später Bescheid bekommen (telefonisch).

Gruß Kati
Anke 18.12.2003, 21:25#14
Hallo Kati

Hm, ich hab das mal anders gelesen, mal sehen ob ich das finde. Normalerweise soll ja Verhinderungspflege von einer Fachkraft ausgeführt werden. Es kann aber auch von Freunden und Bekannten bzw. natürlich auch von der Familie übernommen werden. Familienmitglieder 1. und 2. Grades erhalten dann nur das Pflegegeld des Pflegeangehörigen. Pflegegeld ist ja nirgendwo anrechenbar. Also muss dies auch nicht beim Finanzamt gemeldet werden.

Übernimmt dies jedoch ein Sozialer Pflegedienst, ist das für diesem EInkommen und dies muss natürlich versteuert werden. Und bekannte und Freunde werden dem gleich gestellt. Dieser "Nebenjob" soll dazu dienen, seinen lebensunterhalt sicher zu stellen. Also sozusagen ist es für diesen dann EInkommen und müsste versteuert werden. Da im Monat aber auch kleckerweise mal 50 € mal 100 € zusammen kommen, wenn man nicht grad 4 Wochen am Stück pflegen lässt, wird da kaum was an Steuern zu zahlen sein. Aber dieses "Gewerbe" muss zumindest angemeldet sein. Ansonsten wäre es für den bekannten oder Freund Schwarzarbeit - krass ausgedrückt.
Den Hintergrund kann ich natürlich verstehen. Und drum kann ich dies rückwirkend nicht über meine Bekannte laufen lassen. Sie würde es gern tun, aber nicht, wenn es dadurch Konzequenzen geben würde.

Nun hoffe ich erst mal, dass die KK für dieses Jahr kein Gezeter macht. Mal schauen, wie lange ich auf das Geld warten muss.

Gruß Anke