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Zwang z.Aufhebung d.Schweigepflicht d.Schule?

carosara 10.05.2010, 13:16#1
Gibt es irgendwo rechtliche Grundlagen, welche mich dazu zwingen können die Schweigepflicht der Schule und der Therapeuten meiner Kinder aufzuheben, damit die Pflegekasse auch dort Informationen für die Begutachtung einholen kann?
Seti 10.05.2010, 13:54#2
AW: Zwang z.Aufhebung d.Schweigepflicht d.Schule?

Normalerweise unterliegen die doch auch dem Datenschutz alle Angaben was Deine Kinder brtifft dürfen ohne Deine Einwilligung nicht weiter gegeben werden.

Ich würde mal beim Datenschutz nachfragen

In welchen Bundesland wohnst Du dann kann ich Dir die Adresse raussuchen


mfg

Kijara
HHelmutS 10.05.2010, 17:17#3
AW: Zwang z.Aufhebung d.Schweigepflicht d.Schule?

Hallo Carosara,

"dafür" gibt es einerseits keine eindeutige Rechtsgrundlagen. Die Einstufung erfolgt aufgrund des Bedarfs im häuslichen Umfeld..... nicht nach dem Bedarf in der Schule oder bei Therapeuten. Anders betrachtet hört man jedoch immer wieder, das Eltern bei den Angaben zum Hilfebedarf übertreiben. Wenn dann das Kind bei der Begutachtung auch noch nur bockig ist, kann der Wunsch nach Infos über das Verhalten des Kindes in der Schule mitunter schon groß werden. Wohlgemerkt... ich weis nicht wie das bei dir ist.. ich will dir auch nichts dergleichen unterstellen. Ich kann hier nur nach dem gehen was du schreibst, und dem was man im Internet über "solche Fragen" allgemein lesen kann.

Wenn der MDK dein Kind nicht einstufen kann, und sich daher weitere Informationsquellen wünscht, darf er durchaus nach "solchen Sachen" fragen, und die Infos die er so bekommt, in sein Gutachten einfließen lassen. Wenn man dann der Meinung ist, das es nicht stimmt, kann man genau so Widerspruch dagegen einlegen, wie wenn es nicht stimmt, weil der MDK sich "kein brauchbares Bild" von deinem Kind machen konnte.

Auch wenn du nicht gezwungen werden kannst, dem MDK eine Stellungnahme der Lehrer zu ermöglichen, kann es helfen die Lehrer u. Therapeuten zu fragen, ob die für dich was zur Vorlage beim MDK schreiben würden. Wenn du dann der Meinung bist, das das nicht stimmt was da geschrieben wurde, kannst du mit denen darüber sprechen.... mußt es dem MDK ja nicht geben. Ich kann mit gut vorstellen, das "sowas" besser hilft, als jede Zusammenarbeit zwischen Schule, Therapeuten und MDK zu verhindern zu versuchen.

:-) Helmut