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Verhinderungspflege-spezielle Fragen!

gandalf 06.03.2004, 16:08#1
Verhinderungspflege

Da es mir nicht bekannt war habe ich noch nie von der KK (AOK- die “Gesundheitskasse“….) Verhinderungspflege in Anspruch genommen.(Pflegestufe3) Wie ist das? Wenn ich jemand „einstelle“,  muss ich dann als „Arbeitgeber“ Abgaben zahlen? Oder muss das die Pflegekraft versteuern? Den Vordruck habe ich schon. Da ich aber ich aber im Vorfeld nicht weiß, wann ich verhindert bin (wie auch, ich will das für Zahnarzt, etc also nur immer für 2-4 Stunden) was soll ich als „Zeit“ reinschreiben? Gibt es Unterschiede wenn die Pflegekraft verwandt ist? Da ich sowohl eine Verwandte wie auch eine Bekannte unsere Tochter „pflegen“, was dann?
Die offiziellen Verlautbarungen, die ich gelesen habe, waren widersprüchlich. Ich danke schon Mal für eure Antwort
Gruß Norbert mit Lena(9)
gandalf 07.03.2004, 00:38#2
Ein paar Antworten habe ich inzwischen wohl selber herausgefunden-auch über das Forum -sorry, hätte ich zuerst machen sollen. Falls ich mich irre berichtigt mich bitte. Für die, die es auch interessiert:
Gelder aus der Pflegeversicherung ( auch Verhindertenpflege)sind steuerfrei bzw. es fällt das unter Nachbarschaftshilfe und ist als Aufwandsentschädigung zu sehen. -Es sei denn, durch einen Pflegedienst oder eine Kraft, die dies hauptberuflich also 20-40std pro Woche macht.- der muss es natürlich versteuern.. Als „Verhinderter Pfleger“ muss auch ich also bei keine Abgaben zahlen da kein regelmäßiges Arbeitsverhältnis in dem Sinne vorliegt.. Der Ersatzpfleger kann eine „ungelernte“ Kraft sein. Höchstbetrag 1432 € im Jahr. Gekürzt wird das Pflegegeld nicht, wenn die Pflege unter 8Stunden an einem Stück erfolgt.
Bei der Pflege durch Verwandte 1+2. Grades werden allerdings nur nachgewiesene Fahrtkosten erstattet und das normale Pflegegeld an den „Ersatzpfleger“ anstelle des „Verhinderter Pflegers“.
Unklar ist mir allerdings noch, was ich bei der Zeit in den Antrag schreiben soll, da ich –natürlich- nicht weiß , wann ich die stundenweise Pflege in Anspruch nehmen muss( für Arzt, Elternsprechtag, und manchmal bin ich so unverschämt, mit meiner Frau auch mal weg zu gehen)
Was muss ich also in das Formular der KK schreiben ?
Gruß Norbert mit Lena.
Stevie 07.03.2004, 11:01#3
Hallo,
ich habe mit meiner Krankenkasse folgende Regelung getroffen: Ich stelle am Ende des Monat´s den Antrag auf Verhinderungspflegefür die schon geleisteten Verhinderungsstunden.
Diese liste ich nach Datum und Uhrzeit auf.Das sieht dann ungefähr so aus.
02.03..04 von 17:00-21:00 Uhr :5 Stunden 25 €
Wie gesagt, das mache ich für den ganzen Monat, lege es als Anlage dazu und schon bekomme ich es auf Konto.
Du läßt dir das dann aber natürlich von deiner Verhinderungspflegekraft unterschreiben.
Ein Anruf bei der Kasse mit dem Hinweis das Bekannte das so Handhaben und dann dürfte es keine Probleme geben.Wir sind übrigen´s bei der GEK.
Viel Glück wünscht Barbara
amai 07.03.2004, 14:16#4
Hallo Gandalf ,
ich zitiere wieder aus den Vereinbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen:
" Bei stundenweiser Leistungserbringung ist auch ein Abruf
möglich. In diesen Fällen erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.432,00 EUR. Für Tage, an denen die Ersatzpflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden
täglich nicht gekürzt.

(2) Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus beantragt wird. "

Es ist also für alle Kassen verbindlich festgelegt , dass Verhinderungspflege bei stundenweiser Inanspruchnahme *auf Abruf* erfolgen kann. Desweiteren steht dort, dass man Anspruch auf die Leistung hat ,auch wenn sie nicht im Voraus beantragt worden ist.

Wir nehmen die Verhinderungspflege ausschliesslich als stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch und haben das Problem wie folgt gelöst:
Am Anfang jeden Jahres stellen wir folgenden Antrag (ich habe den mal generalisiert ,so dass er leicht als Vorlage genommen werden kann und an die jeweiligen Verhältnisse angepasst)
_
Antrag auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit möchte(n) ich/wir für mein/unser Kind xxxxxxx, geb. xxxxxxxxx , für
das Jahr 200X Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI beantragen.


Ich/Wir beabsichtige(n), für die gesamten zur Verfügung stehenden Mittel stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.


Ich/Wir bitte(n )Sie um einen entsprechenden schriftlichen
Bewilligungsbescheid.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
___

Keine Angst , wenn man dann noch umdisponieren kann oder will kann man das auch wieder der Kasse mitteilen und ändern falls man vielleicht eine ganze Woche in Urlaub fährt und das Kind dann woanders unterbringt.

Für die Abrechung habe ich ein Formular gebastelt mit
Monat / Datum / Name der Pflegeperson / X Stunden á X Euro(ich habe mehrere Leute die die Pflege übernehmen und zahle zw. 6 und 7,50 Euro die Stunde- für weniger finde ich hier bei mir in der Gegend niemand) / Unterschrift /Gesamtsumme und darüber steht: Hiermit bestätige ich Verhinderungspflege bei
XYZ geb. XYZ ausgeführt zu haben. Ich bin mit dem Pflegebedürftigen weder bis zum zweiten Grade verwandt noch verschwägert . Untendrunter steht: Ich bitte sie die von uns verauslagte Summe in Höhe von X Euro auf folgendes Konto zu überweisen: Name, Bankleitzahl, Kontonummer.

Ich strecke also das Geld vor und rechne monatlich mit der Kasse ab und es gab noch nie Probleme damit (nachdem ich das erste Mal die grundsätzliche Möglichkeit der stundenweisen Verhinderungspflege und dass man unter acht Stunden KEIN Pflegegeld kürzen darf mit der Sachbearbeiterin anhand der Spitzenvereinbarungen durchboxen musste).

Ich wünsche euch viel Erfolg und gute Erholung!
Liebe Grüße, amai

PS: Gandalf leider hast du keine email-adresse angegeben und leider funktioniert die Messenger bzw. PN-funktion hier im Forum bei mir nicht sonst hätte ich dir das gestern noch gemailt, fürs Forum musste ich das doch anders formulieren. Wer mir mailen mag unter meinen Nachrichten einfach auf den *e-mail*-Button klicken.
Kati 07.03.2004, 21:03#5
Hallo Galdalf,

da ich auch erst nicht wußte wie das mit der Verhinderungspflege funktioniert, habe ich erst in Januar nachträglich für 1,5 Jahre Verhinderungspflege beantragt. Sie steht dir zu, wenn du mindestens bereits 1 Jahr gepflegt hast.

Die Krankenkasse hat anstandslos bezahlt. Ich mußte mit allerdings die Mühe machen und eine Auflistung der Termine und Stunden machen.

Liebe Grüße
Kati
amai 07.03.2004, 21:12#6
Hallo Kati ,
ja genau man muss den Pflegebedürftigen schon seit 12 Monaten gepflegt haben.
Einige Kassen machen dann daraus: man kann erst nach 12 Monaten Pflegegeldbezug Verhinderungspflege beantragen.

Das stimmt so nicht! Zwar ist die Zuordnung zu einer Pflegestufe Voraussetzung um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, aber wenn es sich um ein Kind handelt das mindestens ein Jahr alt ist dann ist die Bedingung mit den mindestens 12 Monaten gepflegt zu haben erfüllt, denn schliesslich lebt und versorgt und pflegt es dann ja seit Geburt .

Liebe Grüsse, amai
Gast 03.05.2004, 23:16#7
Hmmm, ich glaube mich will die krankenkasse ausbooten.
Mir haben Sie ein Schreiben geschickt, in dem natürlich NICHT darauf hingewiesen wird, daß man auch stundenweise die Pflege in Anspruch nehmen kann und dann das Geld nicht gestrichen wird....
Außerdem steht in dem Schreiben, daß nur bis zur Höhe des Pflegegeldes (bei uns 205 Euro) gezahlt wird. mehr nur, wenn wir Verdienstausfall der Pflegeperson nachweisen können. Da das befreundetee Mütter oder Babysitter machen sollen, haben die natürlich keinen Verdienstausfall..... Stimmt das so

Danke

Bine