Der Sozialverband VdK Deutschland führt derzeit ein Musterstreitverfahren wegen der Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen. Unter bestimmten Voraussetzungen entrichtet die Pflegekasse für pflegende Angehörige Rentenversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Die Angehörigen sind damit in der Rentenversicherung pflichtversichert. [...]Quelle und kompletter Text: VDK
