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Zählt die Fahrtzeit zur Schule zur Pflege?

Kerstin120376 17.02.2010, 13:26#1
Hallo,

ich habe eine Frage. Mein Sohn hat Pflegestufe I und ich möchte gerne die Pflegestufe II beantragen da seine Krankheit schlimmer wurde und ich dadurch mehr Zeit investieren muss und ihm mehr helfen muss. Ich möchte nun ein Pflegetagebuch erstellen.

Nun meine Frage, zählt die Zeit die ich brauche um ihn täglich zur Schule (Schule für kranke Kinder) zu fahren auch zur Pflege?

Über Info´s wäre ich sehr dankbar. Auch über Info´s auf was ich alles achten muss damit es mit II klappt.

LG

Kerstin:lieb:
Carmen62 17.02.2010, 20:39#2
AW: Zählt die Fahrtzeit zur Schule zur Pflege?

Hi
Die Info´s sind sehr dürftig über dein Kind,
da ich nichts über eine Diagnose weiss,kann ich leider
nicht behilflich sein.
Deine Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten.
Fahrzeiten zur Schule werden nicht berechnet,da du ja einen
Fahrdienst beanspruchen kannst,sprich Behindertentransport.....
Ansonsten alles aufzählen ,wo dein Kind Hilfe benötigt
LG Carmen
Kirsten 18.02.2010, 09:53#3
AW: Zählt die Fahrtzeit zur Schule zur Pflege?

Hallo Kerstin,

der Fahrdienst läuft eigentlich über die Eingliederungshilfe. Wenn du selbst dein Kind aus betimmten Gründen fahren musst/möchtest wäre in diesem Fall das Sozialamt der Ansprechpartner.
Viele Grüße
kirsty
Kerstin120376 18.02.2010, 14:55#4
AW: Zählt die Fahrtzeit zur Schule zur Pflege?

Hallo zusammen,

danke erstmal das sich schon jemand gemeldet hat. :-)

Nun ein paar Daten zur Info:

Mein Sohn ist 9 Jahre alt und leidet unter Asperger-Autismus und das in einer sehr starken Form. Er hatte auch das Kawasakisyndrom das und aber im Augenblick recht in Ruhe lässt:-)
Er hat eine Behindertenausweiss mit 70 % und bekommt zur Zeit Pflegestufe I.
Zur Zeit kann er leider keine Regelschule besuchen da er seit 09.02.2010 einen tierischen Rückschritt gemacht hat und unter starken Angstzuständen leidet. Wir haben schon einen neuen Platz in einer "Schule für Kranke" allerdings erst ab April:-(

Mein Tagesablauf sieht wie folgt aus:

0730uhr bastian wecken, mit ins bad, die morgenhygiene erledigen. Er kann sich weder waschen noch zähne putzen keinen popo abwischen und auch nicht kämen.

0800uhr ziehe ich bastian an, bzw gebe ihm hilfeestellung. socken, reissverschluss kann er nicht alleine.

dann muss ich frühstück machen und ihm klein schneiden und drauf achten das er isst und trink. muss ihm einschenken und druck machen

jedesmal wenn er auf die toilette muss muss ich mit. er kann nicht alleine bleiben und sich nicht alleine beschäftigen. er kann keine gefahren einschätzen deshalb ist es nicht möglich das er alleine zb auf den spielplatz gehen kann

mittags beim essen muss ich auch mundgerechte stücke schneiden, trinken einschenken.

abends beim essen das selbe, den ganzen tag über auch daran erinnern das er trinken muss und das er aufs klo muss. wenn ich das nicht mache, kann es sein das er auf die toilette muss. da er zur zeit viel spuckt und an seiner kleidung lutscht muss ich ihn zweimal am tag neu anziehen. das nur unter protest.

dann geht es ins bett. also abends wieder das gleich wie morgens.

nachts muss ich ca 10 mal raus, da er sich ständig die socken auszieht und er dann wach wird da er ohne socken nicht schlafen kann. trinken muss ich ihm dann auch noch geben und zudecken.

ok so sieht der tag aus:-)

Was meint ihr, ist pflegestufe II drin??

LG
Kerstin
amai 18.02.2010, 16:00#5
AW: Zählt die Fahrtzeit zur Schule zur Pflege?

Hallo Kerstin,
Fahrten von und zur Schule zählen nicht zu den relevanten Pflegetätigkeiten, die im Gesetz festgelegt sind. Fahrten zu Therapien, die ärztlich verordnet sind zählen.

Zu empfehlen ist die Lektüre der Pflegegeldfibel (erstellt von einem betroffenen Vater) :
Der Download im ersten Beitrag:
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html
und:
die offiziellen Gutachterrichtlinien, in denen es auch Kapitel speziell zur
Beurteilung von Kindern gibt und die Beurteilung von geistig oder
psychisch behinderten Menschen:
http://www.mdk.de/media/pdf/Begutachtungsrichtlinien_screen.pdf

Du solltest dir die Zeiten notieren , die du für die einzelnen Pflegetätigkeiten brauchst. Für ein neunjähriges Kind wird nur der Aufwand gezählt, der über dem eines gesunden neunjährigen Kind liegt.

Näheres findest du alles in den verlinkten Dokumenten.

Um auf Pflegestufe II zu kommen muss ein Grundpflegeaufwand von mindestens 120 Minuten und mindestens 60 Minuten hauswirtschaftlichen Pflegeaufwand täglich vorliegen.

LG, amai