hallo zusammen
darf eine mutter trotz behindertem kind (pflegestufe3) auf 400 € basis arbeiten?
lg schütze
AW: darf ich arbeiten
Hallo Schütze,
u könntest sogar Vollzeit arbeiten gehen. Wenn du allerdings über 30 Stunden die Woche kommst würde dir die Pflegekasse keine Beiträge für die Rentenkasse mehr zahlen. An der monatlichen Pflegegeldzahlung würde sich aber nichts ändern.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: darf ich arbeiten
Zitat von Yvonne
Hallo Schütze,
u könntest sogar Vollzeit arbeiten gehen. Wenn du allerdings über 30 Stunden die Woche kommst würde dir die Pflegekasse keine Beiträge für die Rentenkasse mehr zahlen. An der monatlichen Pflegegeldzahlung würde sich aber nichts ändern.
Liebe Grüße
Yvonne
hallo yvonne
danke bekommt mein sohn dann trotzdem sozialhilfe ?weil er am 3 feb. 18 wurde?
AW: darf ich arbeiten
Hallo, guten Morgen,
ich vermute mal , das kommt auf Deinen Verdienst an. Ich weiß es aber nicht ganz genau, wie es mit der Voljährigkeit aussieht. Möglicherweise ist es unabhängig von Deinem Verdienst. Aber vermutlich wird ein Hinzuverdienst nicht über der Einkommensgrenze liegen. Falls Du H4 beziehst, wieviel darf man denn im Augenblick hinzuverdienen? Du kannst Dir selbst ausrechnen, ob Dir etwas abgezogen wird.
Ich finde Deine Frage ein bisschen lustig.
Arbeiten darf man immer.

AW: darf ich arbeiten
Hallo Fine,
ich finde die Frage nicht lustig, denn wenn ich von der wenigen zeit die man durch die Pflege des behinderten Kindes noch zusätzlich versucht zu arbeiten, aber am Ende dafür das Pflegegeld abgezogen wird und ich im Prinzp für 0 arbeiten gehe, ist die Frage doch berechtigt gewesen.
@ Schütze,
bezüglich der Grundsicherung lese mal unter folgendem Link:
http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html
Ich denke da findest du alles was du wissen musst.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: darf ich arbeiten
Hallo Yvonne,
wenn doch jemand arbeiten kann, dann soll er doch arbeiten. Pflegeld wird doch überhaupt nicht abgezogen. Nur Rentenbeiträge,
werden bei über 30 Stunden wöchentlich nicht mehr bezahlt.
Ich kann Dir jetzt gerade nicht folgen. Schütze will ja von sich aus arbeiten, warum soll man das nicht dürfen. Auch wenn man nicht mehr bekommt als H4. Man hat es doch selbst verdient.

Und davon hält doch niemand ab oder?
AW: darf ich arbeiten
Hi FIne,
darum war ja Schützes Frage was mit dem Pflegegeld passiert wenn sie arbeiten geht. Es ging ja nicht um Harz IV.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: darf ich arbeiten
Zitat von schütze
hallo zusammen
darf eine mutter trotz behindertem kind (pflegestufe3) auf 400 € basis arbeiten?
lg schütze
Hallo Yvonne ,
habe ich dann anders aufgefasst. Wohl weil die Frage im anderen Beitrag nach der Grundsicherung für das Kind gestellt wurde.
AW: darf ich arbeiten
hallo
ich danke euch für eure antworten.
Ich musste jetzt einen antrag machen für meinen sohn
für sozialhilfe,da er noch bei mir wohnt und die arge ihn raus genommen hat,weil er 18 geworden ist, jetzt weiss ich nicht was er vom sozailamt bekommt.
Da er mir jeden tag windeln in der nacht zerreist und jeden morgen dann die ganze bettwäsche (urin)nass ist, brauch ich jeden tag 2 waschmaschienen und trockner.
und ich fast monatlich matrazen kaufen muss .
ich weis nicht ob ich das angeben kann /soll?
ich möchte ja nur wissen wie man das ausrechen kann wieviel er bekommt?
danke
lg schütze
AW: darf ich arbeiten
Hallo Schütze,
zuerst einmal zu deinem Windel/Bett Problem. Hast du es schon mal mit einem wasserdichten Spannbezug aus dem Sanihaus für die Matratze zum Schutz gegen Nässe versucht? Du kannst 2 mal im Jahr einen Mehrwegnässeschutz von der Pflegekasse erhalten. Ansonsten kann man bei nötigen Bedarf bis zu einem Wert von 30€ Pflegehilfsmittel im Monat zusätzlich zum Pflegegeld erhalten. Einmal-Unterlagen, Handschuhe, Einmalschürzen im Sanihaus abholen. Da wird mit der Pflegekasse ein Zusatzvertrag abgeschlossen. So war es jedenfalls bis 31.12.2009. (Siehe Inkontinenzversorgung)
Soweit mir bekannt ist:
Was die Grundsicherung betrifft, dein Sohn hat Anspruch auf Grundsicherung ab dem 18. Geburtstag. Außer euer/dein Monatsverdienst liegt über 100 000€ im Jahr.
Auf dem Grundsicherungsgrundbetrag kommt gegebenenfalls ein Zuschlag wenn dein Sohn das Merkzeichen aG hat. Zu den Kosten = Unterhaltskosten zählen die sogenannten kalten Kosten, Miete, Heizmittel wie Öl oder Gas usw. Aber das kann dir das Personal auf dem Sozialamt auch genau ansagen. Ersparnisse und z.B. ein PKW der auf die betreffende Person angemeldet ist, müssen auch angegeben werden. Das kann anteilig angerechnet werden.
Solltest du selbst von Unterützung leben, dann weiß ich leider die Bedingungen nicht, ob und wie dann die Verhältnisse ermittelt werden. Ich weiß nur, das jeder Mensch, der durch eine schwere Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, Anspruch auf Grundsicherung hat.
Wenn man einen erhöhten Verbrauch durch übermäßigen Wäscheverbrauch bei der Pflege eines behinderten Menschen hat, dann ist das steuerlich absetzbar.
Was das Windelzerpflücken betrifft, wir haben auch das Problem, benutzen aber jetzt ein anderes Produkt, bei dem das Zerpflücken nicht so einfach klappt. Wir zahlen zwar dafür drauf, verbrauchen aber gut 1/4 weniger der Menge wie früher.
Vielleicht würde auch ein Schlafsack (gab es immer bei Inpetto oder Schuhmann Reha-Bkleidung bis 2 Meter Größe ungefähr.), wenn er toleriert wird, helfen?
Viele Grüße
kirsty
AW: darf ich arbeiten
Zitat von kirsty
Hallo Schütze,
zuerst einmal zu deinem Windel/Bett Problem. Hast du es schon mal mit einem wasserdichten Spannbezug aus dem Sanihaus für die Matratze zum Schutz gegen Nässe versucht? Du kannst 2 mal im Jahr einen Mehrwegnässeschutz von der Pflegekasse erhalten. Ansonsten kann man bei nötigen Bedarf bis zu einem Wert von 30€ Pflegehilfsmittel im Monat zusätzlich zum Pflegegeld erhalten. Einmal-Unterlagen, Handschuhe, Einmalschürzen im Sanihaus abholen. Da wird mit der Pflegekasse ein Zusatzvertrag abgeschlossen. So war es jedenfalls bis 31.12.2009. (Siehe Inkontinenzversorgung)
Soweit mir bekannt ist:
Was die Grundsicherung betrifft, dein Sohn hat Anspruch auf Grundsicherung ab dem 18. Geburtstag. Außer euer/dein Monatsverdienst liegt über 100 000€ im Jahr.
Auf dem Grundsicherungsgrundbetrag kommt gegebenenfalls ein Zuschlag wenn dein Sohn das Merkzeichen aG hat. Zu den Kosten = Unterhaltskosten zählen die sogenannten kalten Kosten, Miete, Heizmittel wie Öl oder Gas usw. Aber das kann dir das Personal auf dem Sozialamt auch genau ansagen. Ersparnisse und z.B. ein PKW der auf die betreffende Person angemeldet ist, müssen auch angegeben werden. Das kann anteilig angerechnet werden.
Solltest du selbst von Unterützung leben, dann weiß ich leider die Bedingungen nicht, ob und wie dann die Verhältnisse ermittelt werden. Ich weiß nur, das jeder Mensch, der durch eine schwere Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, Anspruch auf Grundsicherung hat.
Wenn man einen erhöhten Verbrauch durch übermäßigen Wäscheverbrauch bei der Pflege eines behinderten Menschen hat, dann ist das steuerlich absetzbar.
Was das Windelzerpflücken betrifft, wir haben auch das Problem, benutzen aber jetzt ein anderes Produkt, bei dem das Zerpflücken nicht so einfach klappt. Wir zahlen zwar dafür drauf, verbrauchen aber gut 1/4 weniger der Menge wie früher.
Vielleicht würde auch ein Schlafsack (gab es immer bei Inpetto oder Schuhmann Reha-Bkleidung bis 2 Meter Größe ungefähr.), wenn er toleriert wird, helfen?
Viele Grüße
kirsty
hallo
danke für die antwort
vlt ist es besser wenn ich ein bisschen von ihm erzähle ?
er ist taubstumm diabetiker (schwere zuckerschwankungen)
er verletzt sich selbst mit zb auf die knie beisen möbel beisen .
er kann aber keine gebärden sprache.er macht nur geräusche von sich
kann nicht essen kauen ,er schluckt alles.
er schläft max. 3-4 stunden in der nacht
manchmal auch nur 2 stunden dann macht er laute geräusche manchmal denke ich ?das irgendwann nachbarn sich noch beschwären

und ich muss ja manchmal kissen überzüge wegschmeisen weil er auch würgen tut das er erbricht warum auch immer?
Habe jetzt einen antrag für zozialhilfe beantragt und die wollen seine letzten 3 monate konto auszüge ABER er hat ja ken konto und dann wollten sie (sozialamt )was er vermögen hat usw.(sie können sich doch denken das er nichts hat)
er ist im kopf wie ein 2 jähriger .
ich will halt wissen was ihm zusteht und wieviel?
und ob das wasser auch mit angerechnet werden muss?
weil wenn er morgens mit kot beschmiert ist muss ich ihn mindenst halbe stunde abwaschen da alles verklebt ist in den haaren.
und eben die wachmaschiene jeden tag! usw
lg schütze
AW: darf ich arbeiten
Hallo Schütze,
hört sich ja wirklich nach ziemlich viel "Arbeit" an. Jedenfalls nach nicht viel Auszeit für dich selbst. Normalerweise müssen dir doch die Damen/Herren vom Sozialamt darüber Auskunft geben können, ob du auch einen Mehrbedarf in diesem Fall für die Körperpflege und Wäschepflege ansetzen darfst. Denn auch die spezielle Verköstigung bei Diabetis würde ja einen gewissen Mehrbedarf erfordern? Führe doch einfach deine Ausgaben auf. Die anderen Kosten werden auf die im Haushalt gemeldeten Personen umgelegt. Der Anteil im angemessenen Rahmen der auf deinen Sohn entfällt, wird dann berechnet und zu dem einheitlichen Grundbetrag dazugerechnet.
Dein Sohn hat einen gewissen Grenzbetrag, was er auf seinen Namen an Vermögen besitzen darf. Das wird immer abgefragt.
Viele Grüße
kirsty
AW: darf ich arbeiten
Zitat von kirsty
Hallo Schütze,
hört sich ja wirklich nach ziemlich viel "Arbeit" an. Jedenfalls nach nicht viel Auszeit für dich selbst. Normalerweise müssen dir doch die Damen/Herren vom Sozialamt darüber Auskunft geben können, ob du auch einen Mehrbedarf in diesem Fall für die Körperpflege und Wäschepflege ansetzen darfst. Denn auch die spezielle Verköstigung bei Diabetis würde ja einen gewissen Mehrbedarf erfordern? Führe doch einfach deine Ausgaben auf. Die anderen Kosten werden auf die im Haushalt gemeldeten Personen umgelegt. Der Anteil im angemessenen Rahmen der auf deinen Sohn entfällt, wird dann berechnet und zu dem einheitlichen Grundbetrag dazugerechnet.
Dein Sohn hat einen gewissen Grenzbetrag, was er auf seinen Namen an Vermögen besitzen darf. Das wird immer abgefragt.
Viele Grüße
kirsty
hallo kirsty
danke für die antwort
also heisst das?ich muss buch führen?was er an wasser und pflege so braucht?
weil ich mir das nicht voestellen kann wie ich das machen soll?
ja es ist viel arbeit mit ihm
das sehen die vom amt nicht.
lg schütze
AW: darf ich arbeiten
Hallo Schütze,
ich will da in dir keine falschen Hoffnungen wecken. Soweit mir bekannt, wird der Verbrauch pro Kopf (Anzahl der Mitbewohner) umgelegt, wobei es gewisse Richtlinien gibt. Wenn euer Verbrauch extrem über dieser Grenze liegt, würde ich es einfach schriftl. gleich beim Antrag mitbegründen.
Das Sozialamt hat gewisse Richtwerte, wie hoch der Verbrauch pro Person als normal gelten kann. Was darüber geht wird dann nicht berechnet. Wie es in deinem Fall aussieht, weiß ich nicht. Normalerweise gibt es hier im Forum schon "Fachleute" dazu. Es wurde schon oft über Mehraufwand geschrieben. Vielleicht meldet sich hier zu deinem Anliegen noch jemand, der es genau weiß. Fakt ist aber, dass du Nachweise in Form von Rechnungen bringen musst, damit eine Kostenübersicht möglich ist. Gibt es bei euch einen Behindertenbeauftragten? Der sitzt normalerweise auch im Sozialamt. Vielleicht kann der dir weiterhelfen. (sollte der Sachbearbeiter auf dem Sozialamt nicht weiter helfen)
Viele Grüße
Kirsten
AW: darf ich arbeiten
Zitat von kirsty
Hallo Schütze,
ich will da in dir keine falschen Hoffnungen wecken. Soweit mir bekannt, wird der Verbrauch pro Kopf (Anzahl der Mitbewohner) umgelegt, wobei es gewisse Richtlinien gibt. Wenn euer Verbrauch extrem über dieser Grenze liegt, würde ich es einfach schriftl. gleich beim Antrag mitbegründen.
Das Sozialamt hat gewisse Richtwerte, wie hoch der Verbrauch pro Person als normal gelten kann. Was darüber geht wird dann nicht berechnet. Wie es in deinem Fall aussieht, weiß ich nicht. Normalerweise gibt es hier im Forum schon "Fachleute" dazu. Es wurde schon oft über Mehraufwand geschrieben. Vielleicht meldet sich hier zu deinem Anliegen noch jemand, der es genau weiß. Fakt ist aber, dass du Nachweise in Form von Rechnungen bringen musst, damit eine Kostenübersicht möglich ist. Gibt es bei euch einen Behindertenbeauftragten? Der sitzt normalerweise auch im Sozialamt. Vielleicht kann der dir weiterhelfen. (sollte der Sachbearbeiter auf dem Sozialamt nicht weiter helfen)
Viele Grüße
Kirsten
hallo
danke werde jetzt diesachen die ich bekommen habe für ihn ausfüllen und dann seh ich weiter .
Ich muss auch noch zum notar gehn da er 18 ist und nicht unterschreiben darf muss ich so einen betreuungs ausweis machen lassen obwohl ich die mutter bin (komisch oder)

lg schütze