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Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

atlantika85 31.01.2010, 19:34#1
Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage. Kann man eine Assistenz die einen zur einer Klassenfahrt begleitet über die Verhinderungspflege finanzieren? Dauer der Klassenfahrt 2 1/2 Tage. Es handelt sich um eine Berufsschule. Gibt es andere Möglichkeiten, die Assistenz für den Zeitraum zu bezahlen? z.B. vom Bezirk Unterfranken? Andere Kosten die für die Assistenz anfallen werden, werden von der Person, die die Assistenz begleiten soll übernommen.

Danke für die Info

Viele Grüße

atlantika
amai 31.01.2010, 20:50#2
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hallo Atlantika,
erst einmal herzlich willkommen.
Ja, könnte man, allerdings könnte dann etwas vom Pflegegeld gekürzt werden. Für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege darf nicht gekürzt werden, für den anderen Tag dann eben um ein dreissigstel gekürzt.

Aber warum willst du die Verhinderungspflege einsetzen? Wenn dein Kind behindert ist dann könnte man die notwendige Assistenz als Eingliederungshilfe als Hilfe zur Teilhabe bzw. Hilfe zum Schulbesuch über den Bezirk beantragen.Das würde ich auf jeden Fall versuchen.

LG, amai
HHelmutS 31.01.2010, 21:24#3
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Langsam Amai,... ;-)

gekürzt wird das Pflegegeld für jeden Tag, an dem die Ersatzkraft 8 Stunden tätig sein muß. Je nach Art der Behinderung kann auf einer Klassenfahrt aber auch 3 mal 2 Std. Verhinderungspflege reichen.


Hallo Atlantika,

zusätzlich.... es gibt die Möglichkeit die Kosten für "so eine Begleitung" über eine Schulassistenz über die Eingliederungshilfe.. Hilfe zum Besuch einer Schule... wo Klassenfahrten schließlich auch dazu gehören, zu regeln. Anders betrachtet kann es sich "bei so einem Bedarf" insgesamt lohnen, sich mal das persönliche Budget durchrechnen zu lassen.

:-) Helmut
amai 31.01.2010, 22:24#4
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hallo Helmut,
wieso *langsam*? Es stimmt schon so, dass bei ganzen zusammenhängenden Tagen, der erste und letzte Tag nicht abgezogen werden darf.

Ich beziehe mich hierbei auf das für die Kassen so verbindliche gemeinsame Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI zu finden hier (§ 39 wird ab Seite 131 behandelt):
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/GR_ohne_20Anlagen_2008-07-15_1_.pdf
"[...]
Bei Empfängern von Pflegegeld tritt die Leistung der Ersatzpflege an die Stelle des Pflegegeldes.
Für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege wird das Pflegegeld gezahlt
(vgl. Ziffer 2.2.3 zu § 37 SGB XI). Dies gilt auch, wenn die Ersatzpflege in mehreren Teilzeiträumen in Anspruch genommen wird, da am ersten und letzten Tag der Ersatzpflege auch die Voraussetzungen für die Pflegegeldzahlung erfüllt werden.
Bei stundenweiser Leistungserbringung ist auch ein Abruf möglich. In diesen Fällen erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.470 EUR (ab 1. Januar 2010 1.510 EUR, ab 1. Januar 2012 1.550 EUR). Für Tage, an denen die Ersatzpflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt.[...]

Also , der erste und der letzte Tag wird nicht gekürzt , der Tag dazwischen wahrscheinlich schon, weil die Verhinderungspflege da ja wohl den ganzen Tag über erbracht wird (auch wenn nicht acht Stunden Pflege anfallen mag), aber Tatsache ist ja wohl auch, dass an diesem Tag keine Pflege durch die sonst übliche Pflegeperson stattfindet- oder meinst du die fährt dem Kind dafür extra hinterher?
Stundenweise Verhinderungspflege bedeutet, für einen Teilzeitraum bis zu 7 Stunden 59 pflegt jemand anderes, für die restliche Zeit wird die sonst übliche Pflegeperson wieder selber tätig.

LG, amai
HHelmutS 31.01.2010, 23:20#5
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?
Zitat von amai
Hallo Helmut,
wieso *langsam*? Es stimmt schon so, dass bei ganzen zusammenhängenden Tagen, der erste und letzte Tag nicht abgezogen werden darf


Hallo Amai,

stimmt, bei "ganzen zusammenhängden Tagen... ". Bei mehrere zusammenhängende Tage, morgens mittags u. abends je 2 Std.... macht zusammen nichmal 8 Std..... wird nix gekürzt... weder der erste, noch der Letzte, und nix zwischendurch...;-) Soweit ich weis.. gilt : Ab mehreren zusammenhängenden, oder auch nur 1 Tag, 8 oder mehr Std. am Stück Verhinderungspflege .. wird gekürzt. ... steht auch so in deinem Text.

Nachtrag.. das mit dem ersten u. dem letzten Tag hab ich so noch nicht erlebt... aber ich glaub, ich muß mir die Abrechnung noch mal ankucken.. denn wenn Stundenweise "nicht zählt", bzw. angerechnet wird... hab ich bisher zuwenig verbraucht.

:-) Helmut
amai 31.01.2010, 23:42#6
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hallo Helmut,
hier bei der Klassenreise handelt es sich doch um zusammenhängende Tage.
Und auch wenn an diesen Tagen sagen wir mal jeweils nur 3 Stunden Pflege anfallen, so handelt es sich doch nicht um eine stundenweise Verhinderungspflege.
Eben, weil die übliche Pflegeperson nicht tätig wird.

Denn du wirst mir zustimmen können, dass sonst, wenn das so gemeint wäre wie du es sagst in der Pflegestufe I mit 90 Minuten Pflegebedarf am Tag NIE mehr als stundenweise Verhinderungspflege anfallen würde.
Stundenweise Verhinderungspflege bedeutet aber, man ist für einen Teil des Tages/Nacht verhindert und kann in dieser Zeit (maximal 7 Stunden 59 Minuten) nicht selber pflegen, aber wieder für den Rest des Tages /Nacht. Ob und wieviel des Pflegeaufwandes in diese maximal 7 Stunden und 59 fällt ist egal. Wichtig ist eben nur, dass die übliche Pflegeperson in der restlichen Zeit dann wieder zur Verfügung steht.

LG, amai
Fine 01.02.2010, 08:08#7
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?
Zitat von amai
Hallo Helmut,
wieso *langsam*? Es stimmt schon so, dass bei ganzen zusammenhängenden Tagen, der erste und letzte Tag nicht abgezogen werden darf.

Ich beziehe mich hierbei auf das für die Kassen so verbindliche gemeinsame Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI zu finden hier (§ 39 wird ab Seite 131 behandelt):
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/GR_ohne_20Anlagen_2008-07-15_1_.pdf
"[...]
Bei Empfängern von Pflegegeld tritt die Leistung der Ersatzpflege an die Stelle des Pflegegeldes.
Für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege wird das Pflegegeld gezahlt
(vgl. Ziffer 2.2.3 zu § 37 SGB XI). Dies gilt auch, wenn die Ersatzpflege in mehreren Teilzeiträumen in Anspruch genommen wird, da am ersten und letzten Tag der Ersatzpflege auch die Voraussetzungen für die Pflegegeldzahlung erfüllt werden.
Bei stundenweiser Leistungserbringung ist auch ein Abruf möglich. In diesen Fällen erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.470 EUR (ab 1. Januar 2010 1.510 EUR, ab 1. Januar 2012 1.550 EUR). Für Tage, an denen die Ersatzpflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt.[...]

Also , der erste und der letzte Tag wird nicht gekürzt , der Tag dazwischen wahrscheinlich schon, weil die Verhinderungspflege da ja wohl den ganzen Tag über erbracht wird (auch wenn nicht acht Stunden Pflege anfallen mag), aber Tatsache ist ja wohl auch, dass an diesem Tag keine Pflege durch die sonst übliche Pflegeperson stattfindet- oder meinst du die fährt dem Kind dafür extra hinterher?
Stundenweise Verhinderungspflege bedeutet, für einen Teilzeitraum bis zu 7 Stunden 59 pflegt jemand anderes, für die restliche Zeit wird die sonst übliche Pflegeperson wieder selber tätig.

LG, amai

Halo zusammen,
ich denke so ist es richtig. Der erste und letzte Tag werden nicht abgezogen.
HHelmutS 01.02.2010, 08:11#8
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hallo amai,

wir hatten schon mehrfach 3 zusammenhängende Tage a. 3 Std. Verhinderungspflege. Die hat die Kasse voll gezahlt, und am Pflegegeld hat sich nix geändert. Bekannte von uns hatten 09, 3 Tag a 8 Std. VH... da wurde das Pflegegeld gekürzt. Später "daher" 3 Tage a 2 mal 3 Std. gebraucht u. abgerechnet, und nix wurde gekürzt.

Ich hab mir gestern blöde eine Hand verstaucht, und brauch die nächsten Tage stundenweise Verhinderungspflege vom Pflegedienst.... bin schon gespannt wie das jetzt abgerechnet wird.

:-) Helmut
amai 01.02.2010, 09:42#9
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hallo Helmut,
dann ist der Pflegedienst aber nicht den ganzen Tag und die Nacht bei euch und übernimmt vollständig die ganze Pflege sondern kommt wohl punktuell und erledigt die schweren Sachen wie rausheben, waschen, anziehen usw., oder?
DU bzw. deine Frau sind aber doch anwesend und werden wohl mal in der Zeit in der der Pflegedienst nicht anwesend ist deiner Tochter zu essen oder zu trinken reichen, dann evtl. das Gesicht oder Hände waschen und auch mal wickeln oder umlagern, wenn es nötig ist, es sei denn der Pflegedienst ist 24 Stunden bei euch oder kommt für jede zu wechselnde Windel auf Abruf extra zu euch hin.

Wenn also in einem solchen Fall auch -an zusammenhängenden Tagen- weniger als acht Stunden (also maximal 7 Stunden 59 Minuten)jemand bei euch ist und die Pflege übernimmt, ihr aber selber anwesend seid in der übrigen Zeit und einen Teil der Pflege selber übernehmt bzw. theoretisch übernehmen würdet, dann ist es stundenweise Verhinderungspflege und es darf nichts gekürzt werden.

Auf einer mehrtägigen Klassenreise ,wo das Kind eben nicht bei mir daheim oder ich bei ihm bin und eben garnicht pflege bzw. pflegen könnte ist es nicht mehr eine *stundenweise Verhinderung*, selbst wenn pro Tag vielleicht nur insgesamt 4 Stunden Pflege anfallen.

LG, amai
HHelmutS 01.02.2010, 10:11#10
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hi Amai,

ich denke, da auf der Klassenfahrt auch die Pflege nötig ist, die während der Schulzeit in der Schule nötig ist,... dafür also sowieso jemand da sein müßte, sollte es möglich sein, den restlichen Bedarf wie geschildert zu decken.

Wenn während der Fahrt die "übliche Schulpflegekraft" nicht mitkommen kann, ist das ein Fall für, bzw. würde ich das über die Eingliederungshilfe laufen lassen, oder/und das pers. Budget durchrechnen lassen.

Daher anders betrachtet.. Klassenfahrten sind Bestandteil der Schulzeit, und Schulzeit... bzw. die mit der Schulpflicht verbundenen Kosten gehen abgesehen von Lehrmaterial und co. nicht auf Kosten der Schüler, oder der Pflegekasse. Das fällt eindeutig unter die Eingliederungshilfe.

:-) Helmut
atlantika85 01.02.2010, 20:27#11
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hallo zusammen,

danke für die schnellen Antworten und die Willkommensgrüße:-) Also gut, dann werde ich es mal über die Eingliederungshilfe oder/und das PB versuchen. Wie lange Dauert den ungefähr, die Bearbeitung des Antrages? Beides muss man beim Bezirk Unterfranken stellen oder(Komme aus Würzburg)? Wie wird dann die Höhe der Eingliederungshilfe berechnet? Nach dem Bedarf oder gibt es bestimmt Geldbeträge?

Viele Grüße und nen schönen Abend wünsch ich euch

atlantika
HHelmutS 01.02.2010, 22:20#12
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hallo atlantika,

das mit der Kostenübernahme kann sich lange hin ziehen. Um genaueres zu sagen hast du zu wenig von dir berichtet.. daher hier ganz allgemein, was du beachten solltest.

Für den Fall das sich Pflegekasse und Eingliederungshilfe gegenseitig die Zuständigkeit zuschieben, gibt es in der Eingliederungshilfe die sogenannte Vorleistungspflicht. = die muß Zahlen bis geklärt ist wer letztzendlich zuständig ist.

Bevor du das ganze in Angriff nimmst sollte genau geklärt sein, wer während der Klassenfahrt welche Aufgaben erledigt, was für Kosten zusätzlich anfallen... und ob alles tatsächlich "einfache Pflege oder Assistenz".. oder auch Behandlungspflege ist. Die müßte nicht die Pflegekasse oder die Eingliederungshilfe, sondern die Krankenkasse zahlen.

Alles was dir in der Schule selbst, von der Schule geholfen wird, sollte auch bei der Klassenfahrt von der Schule kommen. ... hast du da einen Asisstenten der bei der Klassenfahrt "nur" nicht mitkommen kann/will ? Was fallen für zusätzliche Kosten an ? Da kann einiges zusammen kommen : Stundenlohn, Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten... Versicherung. Vielleicht kannst du das ganze abkürzen wenn du das ganze mit dem Lehrer.. und ggf. dem Förderverein der Schule besprichst.

:-) Helmut
Inge 02.02.2010, 08:49#13
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hallo atlantika,

hast Du noch eine Organisation (zB Lebenshilfe) hinter Dir? Der Bezirk Unterfranken ist eine harte Nuss und die Bescheide sollte man grundsätzlich gründlich prüfen bzw. hinterfragen....
amai 02.02.2010, 13:32#14
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hallo Atlantika,
also, wenn der Bezirk Unterfranken so eine harte Nuss ist mit Bewilligungen, dann solltest du selber am besten mal in die entsprechenden Paragraphen schauen, damit du weisst was Sache ist und euch zusteht.

Also da wären einmal die Paragraphen 53,54 des SGB XII:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__53.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__54.html

die Eingliederungshilfeverordnung:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bshg_47v/gesamt.pdf

hier schau dir besonders §§ 12 und 22 an.

Dann noch das SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_9/gesamt.pdf
Die sehr hilfreiche Broschüre zum SGB IX wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales leider nicht mehr nachgedruckt, kann aber online hier heruntergeladen werden:
http://www.bmas.de/portal/448/property=pdf/sgb__ixrehabilitation__und__teil__550.pdf

Da sind für dich besonders die Teile die den verbindlichen Verfahrensweg für alle Ämter bzw. Träger der Leistungen zur Eingliederung und Teilhabe erbringen und die verbindlichen Fristen regeln wichtig,§ 14 und 15 schau dir unbedingt an. Besonders weil du nach Dauer des Verfahrens fragtest, denn die Ämter und Behörden tun nach mittlerweile achteinhalb Jahren immer noch oft so, als ob sie das Gesetz nicht kennen würden oder dass es nicht für sie verbindlich sei.
Dann kannst du -falls dies bei auftreten sollte- auf die entsprechenden Stellen im Gesetz hinweisen und verlangen, dass man sich daran hält.


LG, amai
atlantika85 02.02.2010, 18:05#15
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hallo zusammen,

danke für eure Antworten und die Links. Ja das der Bezirk Unterfranken ne harte Nuss ist, habe ich auch schon gehört. Deswegen mache ich mir da auch nicht so die großen Hoffnungen.

Ich bin mir immer unsicher, wie viel man von sich selber im Internet Preis geben soll, weil wer weiß,wer so alles mitließt, der vllt nicht mitlesen sollte.

Aber da ihr mir zahlreiche Infos gegebenhabt, wäre es ja nur fair, zusagen, was Sache ist.

Ja als es geht um mich. Ich fahre mit der Berufsschulklasse nach Berlin für 2 1/2 Tage. Meine Mutter möchte ich nicht unbedingt mitnehmen und Sie ist auch nicht mehr die jünste um die ganzen Strapatzen da mitzumachen.

Ich bräuchte eigentlich nur ne Assistenz die mit geht, damit Sie mich schieben kann, desweiten vom Rolli in den Bus und vom Bus in den Rolli und wenn wir Treppen überwinden müssen und beim Duschen hilft. Da ich Glasknochen habe, muss ich die Assistenz auch vorher von mir anleiten werden, wie sie was zu machen hat.

Während der Berufsschulzeit (Berufsschule ist in Bamberg) habe ich keine Assistenz. Nach Schulschluss kommt meine Mutter und wir gehen zur unserer Unterkunft, da die Unterkunft, wo die anderen Azubis untergebracht sind, nicht Rollstuhlgerecht ist.

Ich bin jetzt am überlegen, die Assistenz selber zu finanzieren. Weil bis das alles anläuft und der Bezirk wird sicher erstmal ablehnen. Die Zeit habe ich leider nicht, weil Ende März fahren wir schon. Selbe schuld, ich weiß ja, das alles lange dauert, bis was genehmigt ist und irgendwie denk ich mir, andere brauchen diese Leistung wohl dringender als ich.

Ich weiß nur noch nicht, wie viel ich der Assistenz an Stundenlohn geben soll. Gibts da irgendwas wonach man sich richten kann?

Haltet ihr 100 Euro für die 2 1/2 für zu wenig? Viel muss Sie ja Theoretisch nicht machen. Bezahlt bekommt Sie ja auch alles. Dies wäre jetzt rein für die Assistenz. Freitag fahren wir ja wieder zurück. Da muss Sie ja kaum noch was machen.

Viele Grüße

atlantika
HHelmutS 02.02.2010, 20:19#16
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hallo atlantika,

der Lohn für einen Assistenten richtet sich nach dem, was der der den Job machen will, dafür haben will. 100 Euro für 2,5 Tage sind für den Stundenlohn alleine sehr knapp bemessen. Zum Stundenlohn kommen Verpflegung Unterkunft..Fahrtkosten.. ist Platz im Bus ? . und wie ist das mit der Versicherung = wenn dem Assistenten was passiert ? Du solltest dich gründlich über die Möglichkeiten zur Finanzierung und die damit verbundenen Pflichten als Arbeitgeber informieren. Hier http://www.forsea.de/ gibt es Infos und ein Forum in dem Betroffene dir sicher weiter helfen können.

:-) Helmut
Andreas 03.02.2010, 08:36#17
AW: Assistenz durch Verhinderungspf. finanzieren?

Hallo Atlantika,

ich musste gerade daran denken, dass es Assistenzbörse gibt, eine Internetbörse die bei der Suche nach einem Assistenten unterstützen will.

Dort habe ich einen Link auf den WüSL e.V. gefunden, den Verein Selbstbestimmt Leben Würzburg e.V.. Dieser hat ein Beratungsangebot und zu seinen Themen zählt auch die persönliche Assistenz. Dort kannst du ja mal nach Tipps speziell zur Würzburger Situation fragen.

Liebe Grüße
Andreas