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Haftung Kinder im Ausland

Kurtchen 06.01.2010, 18:32#1
Haften im Ausland lebende Kinder für Ihre Eltern, wenn diese ein Pflegefall werden und die Eltern nicht selbst die Pflegekosten tragen können? Hat der deutsche Staat Zugriff auf die Kinder im Ausland? Wie ist die Tatsache zu beurteilen, dass die Kinder selbst nicht mehr in Deutschland Steuer und Sozialversicherung zahlen - d.h. weg vom dt. System sind und daher selbst auch nicht mehr Pflegeversicherung in Anspruch nehmen - hat das eine Auswirkung bei der Betrachtung?
Fine 06.01.2010, 20:18#2
AW: Haftung Kinder im Ausland

Hallo,
es ja so, dass Kinder u.U. gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sind. Ich denke es spielt dabei sicher keine Rolle, dass sich Kinder im Ausland aufhalten. Es wird vielleicht eine Zeit dauern, aber ich denke schon, dass die Kinder früher oder später überprüft werden. D.h. sobald man den Wohnort ausfindig gemacht hat. Das dürfte für Sozialämter Anhand in Zusammenarbeit mit Bürgerämtern nicht allzuschweer sein. Das Problem ist denke ich, wenn Kinder keine Angaben machen, mit einer Klage zu rechnen ist.

http://www.vnr.de/b2c/gesundheit/wer-zahlt-den-heimaufenthalt-wenn-das-pflegegeld-nicht-reicht.html