Hallo,
ich habe für meine 11 Monate alte Tochter bereits im März Pflegegeld beantragt. Der erste Antrag wurde ohne Besuch abgelehnt. Mein Widerspruch bewirkte einen Besuch vom MDK. Jetzt kam das Gutachten, wieder mit nur einem Mehraufwand von 42 Minuten. Dabei fiel mir jetzt auf, dass wir in den Bereichen Körperpflege und Mobilität viel weniger Zeit angerechnet bekamen, als es bei einem gesunden Kind nötig ist. Kann das denn sein? Muss man nicht die Zeiten für gesunde Kinder als "Mindestzeiten" anrechnen?? Ich habe mir eure Tabelle ausgedruckt.
Alleine beim Füttern kommen wir nämlich schon auf 213 Minuten. Durch die Zeiten Körperpflege (63 Minuten) und Mobilität (51 Minuten) sind wir natürlich unter der Pflegestufe 1.
Vielleicht kann mir ja hier jemand Auskunft geben. Das wäre echt super.
Susanne
ich habe für meine 11 Monate alte Tochter bereits im März Pflegegeld beantragt. Der erste Antrag wurde ohne Besuch abgelehnt. Mein Widerspruch bewirkte einen Besuch vom MDK. Jetzt kam das Gutachten, wieder mit nur einem Mehraufwand von 42 Minuten. Dabei fiel mir jetzt auf, dass wir in den Bereichen Körperpflege und Mobilität viel weniger Zeit angerechnet bekamen, als es bei einem gesunden Kind nötig ist. Kann das denn sein? Muss man nicht die Zeiten für gesunde Kinder als "Mindestzeiten" anrechnen?? Ich habe mir eure Tabelle ausgedruckt.
Alleine beim Füttern kommen wir nämlich schon auf 213 Minuten. Durch die Zeiten Körperpflege (63 Minuten) und Mobilität (51 Minuten) sind wir natürlich unter der Pflegestufe 1.
Vielleicht kann mir ja hier jemand Auskunft geben. Das wäre echt super.
Susanne
