Hallöchen
Seit 2 Jahren nun läuft ja nun unser Verfahren. Klage vor dem Sozialgericht ist erfolgt und diese haben sich nun sämtliche med.Gutachten, ärztl.Befunde etc. angefordert und erhalten.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass zur "Beweisaufnahme" ( so nennt man das wohl bei einer Klage ) eine Sachverständige einen hausbesuch durchführen wird. Sprich ein Gutachten erstellen wird. Sie ist Sachverständige auf pflegerischem Gebiet.
Hat jemand von Euch eine solche Begutachtung durch das Gericht hinter sich? Wie sind Eure Erfahrungen? Läuft diese ähnlich ab, wie bei einem Gutachter vom MdK?
Lieben Gruß
Anke
Hallo Anke,
wie die Gutachter sind, die das Gericht bestellt, ist ähnlich wie mit denen vom MdK... die einen sind so... die anderen halt anders. Wir waren bereits 2 mal erfolgreich zu Einstufung vor dem SG. Die Gutachter vom Gericht gingen ihre Gutachten wesentlich ausführlicher an, als die vom MdK.

Helmut
Hallo Helmut
Oh, schon 2 mal vor dem SG gewesen? Wurde die Frage nach der Pflegestufe direkt vor Gericht geklärt oder wurde nach Aktenlage entschieden? Ich weiss gar nicht so recht, was dann noch alles auf mich zukommt.
kannst Du mir noch sagen, wie lange diese Gutachter, die vom Gericht bestellt waren, ihre Begutachtungen durchgeführt haben? Also zeitlich gesehen? Ich las mal, dass für ein Gutachten ein Sachverständiger 6-8 Stunden zu Hause das Kind begutachtet hat während sich der MdK eher nur 30-60 min. zeit nahm (wenn überhaupt)
Lieben Gruß
Anke
Hallo Anke,
vor dem SG waren wir insgesamt schon öfter... wegen der Einstufung waren wir "nur" 2 mal da. Mit Entscheidung nach Aktenlage war in beiden Fällen nix... da haben wir wert drauf gelegt. Die Begutachtungen vom SG haben so ca. 2 - 3 Std. gedauert. Während die Gutachter vom MDK pauschal unsere Wegezeit.. zur Toilette, Mittagstisch, Bett, und co...in der Wohnung angezweifelt und gekürzt hatten, haben die Gutachter vom Gericht die Zeiten Stichprobenweise selber nachgemessen, und da sie auch so im Pflegetagebuch standen voll angerechnet. Die Begutachtungen vom MDK sehen oft eher so aus, als wenn da jemand einen Rekordversuch im Kreuzchen machen macht, als das es dabei tatsächlichen um die Feststellung vom Pflegebedarf aussieht.

Helmut
Hallöchen
Vorgestern war es nun soweit, der vom Sozial-Gericht bestellte Gutachter war da.
Diese Begutachtung lief ganz anders ab, wie ich es mir gedacht oder vorgestellt hatte. Ich hatte schon Hummeln am Hintern, in der Angst...der Gutachter würde 2, 3 und mehr Stunden hier verbringen.
Aber nix, im Gegenteil!?
Auch vom Kind wurde sich nix zeigen lassen. Sie hat sie eben nur gesehen und ein-zwei Fragen gestellt.
Ich dachte, es wird nun ein Beweis angetreten, dass meine Ausführungen im Widerspruchsschreiben und der Gutachter von versch. Einrichtungen korrekt ist - oder aber falsch angegeben wurden.
Die Guttachterin war sehr nett - das ist nicht das problem gewesen...aber irgendwie lief das so wischi waschi ab.
Ich hab auch versucht, die Zügel ein wenig in die hand zu nehmen, in dem ich von mir aus erzählte...aber jetzt sitz ich schon wieder hier und denke mir "dies hätt ich noch erwähnen können, das hätt ich noch erwähnen können", das macht mich ärgerlich, da ich absolut nicht einschätzen kann, wie die Gutachterin ihren Bericht schreiben wird.
Wurde bei Euch das Ergebnis erst durch das Gericht zugestellt oder haben bei euch die Gutachter ihre Sichtweise schon nach der Begutachtung abgegeben?
menno ich bin total hippelig...
Anke *fg*
Hallo Anke,
es ist natürlich nicht schön wenn es so läuft, dennoch muß es nichts heißen. Es gibt Gutachter, die kucken sich zuerst die Aktenlage an, vergleichen beim einem Ortstermin die Aktenlage mit den tatsächlichen Umständen.. und können schon sagen wie ihr Gutachten ausfallen wird. Und es gibt solche, die nicht in die Aktenlage kucken, sondern sich im wesentlichen allein ein Bild vom Bedarf machen... die müssen dann hinterher erst abwägen was sie in ihr Gutachten schreiben. Bei uns haben Gutachter schon mehrfach beim Ortstermin gesagt, das sie uns recht geben, haben ihr Gutachten aber dann so schwammig geschrieben, das das Gericht nichts damit anfangen konnte. Egal wie die Erhebung der Daten für das Gutachten abgelaufen ist... auf das Ergebins kann man "nur" warten, und hoffen das es brauchbar ist. Wenn es nicht gut ist, ist das nicht schlimm, die Klärung dauert dann nur länger.

Helmut
Hallo Helmut,
muss man für diese Begutachtung wieder ein neues Tagebuch schreiben. Ähnlich wie bei Anke zieht sich unser Verfahren seit 2 Jahren hin. Juliana hat PS 1 und wir klagen die 2 ein. Nun sind die Gutachten inzwischen auch schon fast 2 Jahre alt und auch meine Tochter 2 Jahre älter. Wr beurteilt denn, welchen Pflegeaufwand das Kind vor 2 Jahren hatte? Oder spielt das heute keine Rolle mehr?
Gruß Silke
Hallo SIlke
Die Gutachterin hat nicht danach gefragt, wie die Pflege vor 2 Jahren war, sondern sie begutachtet natürlich aktuell.
Ich habe mir ein Gutachten der Schule ausstellen lassen. Diese haben ja Entwicklungsberichte. Ob sich dies nun positiv auswirkt, muss ich sehen. Schlecht ist es halt nur, dass ich gar nciht einschätzen kann, wie die Gutachterin nun auswertet. Sie hat auch gar nciht alles abgefragt, was wichtig gewesen wäre. Irgendwie war alles durcheinander...
Falls sie aber zu Ungunsten von uns entscheiden wird, dann werde ich sie bei Gericht fragen, wie sie auf Ihre Auswertung kommt...
Ich würde zu gern wissen...ob ein Gutachter vom SG eher zugunsten des Pflegebedürftigen als zur KK entscheidet. Beim MdK jedenfalls ist es für mich eindeutig. leider kenne ich persönlich nur eine Mutter, die von 2 auf 1 runtergestuft wurde und auch vor Gericht verloren hat.
Drum wäre es interessant mal zu lesen, wie es bei Euch ablief.
Ansonsten bleibt mir nur banges Warten...
Anke
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Hallo Silke,
wenn sich der Pflegebedarf sich im laufe einer Klage wesentlich verändert, sollte man das dem Gericht möglichst zeitgleich mitteilen und erläutern. Sonst erweckt ein extra für den Gutachter vom Gericht geschriebenes Pflegetagebuch den Eindruck, das man bei den Angaben bei der ersten Begutachtung "gemogelt" hat, was dann auch der Gutachter vom Gericht "krumm" nehmen könnte. Daher sollte man mit einem nicht schon vorher angekündigten, spontan vorgelegten neuen Pflegetagebuch, mit Änderungen bei den Pflegezeiten sehr vorsichtig sein. Damit kann man die Kürzungen die der MDK am ersten Pflegetagebuch vorgenommen hat rechtfertigen !

Helmut
Hallöchen
Es gibt Neuigkeiten ;o)
Nach dem Gutachten der vom gericht bestellten Gutachterin liegt ein Pflegebedarf von 139 min fest, ausreichend für die Pflegestufe 2. Hinzu kommen 85 min hauswirtschaftliche Versorgung.
Wie könnt es denn jetzt weiter gehen? Wird jetzt noch eine Verhandlung vor dem Gericht stattfinden? Oder hat die KK vorher noch die Gelegenheit, doch endlich einzulenken und der Klage abzuhelfen?
Anke
Hallo Anke,
das hängt davon ab ob der MDK... oder das Gericht... die neu ermittelten Zeiten anerkennt. Erkennt der Mdk die Zeiten an, - dazu schreiben die sich mitunter einige male hin und her wie ist die Zeit zu verstehen, wie die... , wovon man jedesmal eine Kopie bekommt - gibt die KK nach... erkennt das Gericht die Zeiten nicht an, wird noch ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das kann sich noch hin ziehen... oder ruck Zuck zuende sein.

Helmut
Hallo Helmut
Aufmundernte Worte waren das ja nicht, also war meine Vorfreude noch zu früh ;o( Also ist weiterhin abwarten angesagt.
Anke
Es ist geschafft!!!
Die AOK bot einen Vergleich an...Pflegestufe 2 wird rückwirkend ab Antragstellung August 2002 bewilligt und sie bleibt bestehen, bis meine Tochter 18 Jahre alt ist, das heisst 4 jahre Ruhe.
Das Kämpfen hat sich gelohnt!
Anke
Hallo Anke
nur Du Anke kannst den Vergleich mit der AOk bewerten und ich gehe mal davon aus das Du meinst der Pflegeumfang wird sich in den nächsten vier Jahre nicht erhöhen !?
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Euch.
Vater48/Peter
Vater eines mehrfachbehinderten Sohn 20
Hallo Peter
Nunja...ich hoffe und glaube mal nicht, dass sich der Gesundheitszustand in den nächsten jahren verschlechtern wird, wissen jedoch tut man es natürlich nicht. Was mich nun auch ein wenig nachdenklich macht, denn....was ist wenn er sich doch verschlechtert? Könnte ich dann nicht mal einen Höherstufungsantrag stellen, aufgrund des Vergleiches, auch dann...wenn sich der Pflageaufwand mehr als Eindeutig erhöht?? Nun grübel ich aber gewaltig...
Anke
Hallo Anke,
wenn sich sein Zustand verschlechtert KANNST du vorher ablauf der Zeit Antrag auf höher Stufung stellen.... Wenn sich sein Zustand verbessert MUSS du das der Pflegekasse jedoch auch melden ! Genau so wie die rückwirkend höher Stufen können, tun die bei Bedarf auch Rückwirkend runter stufen !

Helmut