Hallo,
wir haben gerade Pflegestufe II bekommen. Unser Kind ist erst zwei Jahre, aber ich habe trotzdem mit Stufe III gerechnet. Inzwischen habe ich das Gutachten bekommen und zum Schluß steht dort, dass sich die Pflegestufe frühestens mit dem 4. Geburtstag ändern könnte, weil dann von einer geminderten Alltagskompetenz auszugehen ist. Wißt Ihr was das heißt ?
Gruß
Hallo Else,
Kinder haben einen sogenannten Grundpflegebedarf. Bei der Beantragung einer Pflegestufe wird dieser von dem Gesamtpflegebedarf abgezogen.
Beispiel: Dein Kind ist 3 Monate alt und du beantragst Pflegegeld. Um die Pflegestufe 1 zu erhalten sind mind. 90 Minuten Pflegezeit notwendig. Da sich dein Kind aufgrund des Alters aber sowieso nicht alleine pflegen und ernähren kann, setzt die Pflegekasse hier einen Grundpflegebedarf von 305 Minuten täglich an. Um Pflegestufe 1 zu bekommen, musst du also min. 395 Minuten pflegen. Dieser Grundpflegebedarf reduziert sich mit dem Alter des Kindes. Ist das Kind älter als 6 Monate beträgt der Grundpflegebedarf nur noch 275 Minuten. Danach reduziert sich der Grundpflegebedarf immer jährlich, also mit einem Jahr, mit 2 Jahren etc....
Und mit "geminderter Alltagskompetenz" ist ganz einfach gemeint, das dein Kind wohl im Alter von 4 Jahren deutlich weniger "kompetent" ist als andere Kinder in diesem Alter, heisst: Sie gehen davon aus, das er in diesem Alter einen wesentlich höheren Pflegebedarf hat, als andere Kinder in diesem Alter und daher ab diesem Zeitpunkt die Pflegestufe in Betracht kommt. In seinem derzeitigen Alter ist die Abweichung von dem Allgemeinen Pflegebedarf noch nicht gross genug um diese Pflegestufe zu rechtfertigen.
Ich hoffe, das habe ich einigermassen verständlich rübergebracht. Falls nicht, kannst du mich auch gerne privat anmailen. Übrigens würde ich auf jeden Fall Widerspruch dagegen einlegen. Dies kostet nichts und die ganze Sache wird dann von einem zweiten Gutachter erneut in Augenschein genommen. Nur nicht so schnell aufgeben. Widerspruch bringt in 20-30 % der Fälle das erwünschte. Allerdings möchte ich dir auch keine zu großen Hoffnungen machen: Es ist extrem schwierig, für ein so kleines Kind die Pflegestufe 3 zu bekommen. Leider schreibst du nicht, was dein Kind für ein Problem hat.
Liebe Grüße und Viel Erfolg
Harald
Hallo Harald,
vielen Dank für die ausführliche Auskunft.
Der Gutachter war im großen und ganzen schon recht nett, so dass ich fürchte, es wird nichts besseres nachkommen und lieber in ca. einem Jahr Verschlechterungsantrag stelle. Ich habe das Gutachten angefordert und abgesehen von den Essenszeiten, die zu niedrig angesetzt waren und den Auswärtsterminen, die gar nicht gezählt wurden passen die Zeiten schon. Ich bin mit meinem Kind ziemlich viel auf allen möglichen Therapien, aber die Blocktherapien, die mein Sohn regelmäßig hat zählen nicht, weil sie nicht jede Woche stattfinden sondern nur alle drei Monate zehn Behandlungen. Zur Logopädin gehen wir nur jede zweite Woche genau wie zum Kinderarzt, wird also auch nicht gerechnet und die KG und Frühförderung kommt zu uns nach Hause und zählt deshalb auch nicht. Kann man wegen den Auswärtsterminen was machen?
Gruß Else