Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Pflegestufe bei Absencenepilepsie

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Pflegestufe bei Absencenepilepsie

    Hallo und guten Abend,

    ich habe eine Frage zur Beantragung einer Pflegestufe bei einer Absencen Epilsepsie.

    Unsere Tochter Franziska (10 Jahre) wird seit dem 4 Lebensjahr auf den Befund Absencen Epilepsie behandelt. Seit sie die Schule besucht wird aber deutlich, dass es nicht mit der Epilepsie getan ist, sondern Sie auch noch mit einer relativ ausgeprägten Lernbehinderung zu kämpfen hat. Möglicherweise ist hier der Weg auf eine Förderschule vorgezeichnet. Weiterhin hat Franziska eine allerdings verschlossene Weichgaumenspalte auf welche Sie einen GdB von 100 erhalten hat. Diesbezüglich ist Ihr die Unizahnklinik in Köln bis mindestens zum 18 Lebensjahr als Behandlungsort sicher.
    Die Einleitung war vielleicht etwas lang daher versuche ich mich jetzt kürzer zu fassen.
    Die Pflegekasse stellt in Ihrer Begutachtung ja hauptsächlich auf körperliche Gebrechen ab. Hier hat Franziska zugegebenermaßen keine Probleme und benötigt auch keine Betreuung. Daraufhin ist uns auch eine Pflegestufe versagt worden.
    Bei uns baut sich aber der Pflegeaufwand in anderer Hinsicht stark auf. Durch Franziskas Lernbehinderung und die ständigen relativ langen Anfahrten zu Moto- und Ergotherapeuten und auch in die Zahnklinik ist der Betreuungsaufwand schon groß und steigt eher noch. Von der täglichen Hilfe bei den Hausaufgaben ganz zu schweigen. Nachweislich sagen die Gutachter das sich das auch nicht bessern wird zumal Franziska so wie es zur Zeit aussieht mit Medikamenten nicht völlig anfallsfrei eingestellt werden kann.

    Mich würde ganz einfach interessieren ob auch andere Eltern einmal versucht haben in dieser Hinsicht eine Pflegestufe zu bekommen und hier erfolgreich waren.

    Ich hoffe ich konnte unsere Problematik verständlich und zutreffend darstellen und würde mich über Anregungen und Tipps sehr freuen.


    Viele Grüße

    Thomas Dziallas

    #2
    AW: Pflegestufe bei Absencenepilepsie

    Hallo lieber Thomas,

    ich kann Dir bei Deiner Frage leider nicht hilfreich sein.
    Möchte Dich jedoch an dieser Stelle herzlich willkommen heißen!
    Ich habe auch eine Tochter (9 J.),die an Absencen-Epilepsie erkrankt ist.
    Sie hat auch extremste Lernschwierigkeiten(kann nicht richtig lesen u. schreiben,
    hat keine Merkfähigkeiten).
    Ich habe nächste Woche ein Beratungsgespräch wegen Aufnahme in einer
    besonderen Förderschule.
    Ich hoffe andere Forumsmitglieder können Dir bei Deiner Anfrage helfen.

    Viele Grüsse von Camille...
    Zuletzt geändert von Camille; 16.11.2009, 09:40. Grund: fascher text

    Kommentar


      #3
      AW: Pflegestufe bei Absencenepilepsie

      Hallo Thomas,
      ich habe auch eine Tochter mit Absencen-Epilesie, allerdings hat sie keine anderen Probleme.
      So wie du das bei euch beschreibst, glaube ich nicht, dass ihr eine Chance auf eine Pflegestufe habt. Das Helfen bei Hausaufgaben hat mit einer Pflegeeinstufung überhaupt nichts zu tun.
      In der Pflege geht es in erster Linie mal um die Grundpflege, also Essen, Anziehen, Waschen, Toilettengang usw. Außerdem werden noch Fahrten zu Ärzten und zu ärztlich verordneten Therapien angerechnet. Diese Fahrten habt ihr ja, aber es ist ja so, wenn ihr zweimal die Woche zu einer Therapie fahrt, dann wird dieser Zeitaufwand ja auf die ganze Woche umgerechnet, d.h. die Zeit wird durch 7 geteilt.
      Ihr wisst ja sicherlich, dass ihr für Stufe 1 90 Minuten am Tag braucht, wovon mind. 46 auf die Grundpflege entfällt. Wenn sich eure Tochter also alleine anziehen kann, alleine wäscht, den Toilettengang alleine bewältigt usw., dann glaube ich nicht, dass ihr eine realistische Chance auf eine Einstufung habt.
      Und nochmal: Beaufsichtigung bei Hausaufgaben hat überhaupt nichts mit der Pflegestufe zu tun.

      Hier ist ein Link zu einer Pflegefibel, die der Vater eines betroffenen Kindes erstellt hat. Diese Zusammenstellung hat schon vielen Eltern geholfen http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html

      Ich wünsche euch weiterhin alles gute.

      Liebe Grüße
      Dagmar

      Kommentar


        #4
        AW: Pflegestufe bei Absencenepilepsie

        Hallo Thomas,
        das was Dagmar dir im vorigen Beitrag geantwortet hat stimmt alles genau so.
        Anleitung und Beaufsichtigung wird für die Pflegezeit nur im Zusammenhang mit den gesetzlich definierten Pflegetätigkeiten gezählt.

        Eine Notwendigkeit allgemeiner Beaufsichtigung kann aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Gewährung der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b/c SGB XI führen, das wären entweder 100 Euro bzw. beim erhöhten Bedarf 200 Euro monatlich , den man dann entweder über einen zugelassenen Pflegedienst , zugelassenen FED/FUD oder sonstige zugelassene niedrigschwellige Träger in Anspruch nehmen kann zur Betreuung.
        Denn zur Gewährung ist eine Pflegestufe nicht zwingend notwendig.

        http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/us...8-07-15_1_.pdf
        § 45 SGB XI wird ab Seite 209 behandelt

        LG, amai

        Kommentar


          #5
          AW: Pflegestufe bei Absencenepilepsie

          Hallo Thomas,

          bei INTAKT gibt es auch einen Informationsartikel zu den von Amai genannten zusätzlichen Betreuungsleistungen, wo du dich informieren kannst.

          Gruß
          Andreas
          www.intakt.info

          Freude ist ein tolles Motiv, um Menschen zu helfen. Mitleid nicht.

          Kommentar

          Online-Benutzer

          Einklappen

          18 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 18.

          Lädt...
          X