Hallo und guten Abend,
ich habe eine Frage zur Beantragung einer Pflegestufe bei einer Absencen Epilsepsie.
Unsere Tochter Franziska (10 Jahre) wird seit dem 4 Lebensjahr auf den Befund Absencen Epilepsie behandelt. Seit sie die Schule besucht wird aber deutlich, dass es nicht mit der Epilepsie getan ist, sondern Sie auch noch mit einer relativ ausgeprägten Lernbehinderung zu kämpfen hat. Möglicherweise ist hier der Weg auf eine Förderschule vorgezeichnet. Weiterhin hat Franziska eine allerdings verschlossene Weichgaumenspalte auf welche Sie einen GdB von 100 erhalten hat. Diesbezüglich ist Ihr die Unizahnklinik in Köln bis mindestens zum 18 Lebensjahr als Behandlungsort sicher.
Die Einleitung war vielleicht etwas lang daher versuche ich mich jetzt kürzer zu fassen.
Die Pflegekasse stellt in Ihrer Begutachtung ja hauptsächlich auf körperliche Gebrechen ab. Hier hat Franziska zugegebenermaßen keine Probleme und benötigt auch keine Betreuung. Daraufhin ist uns auch eine Pflegestufe versagt worden.
Bei uns baut sich aber der Pflegeaufwand in anderer Hinsicht stark auf. Durch Franziskas Lernbehinderung und die ständigen relativ langen Anfahrten zu Moto- und Ergotherapeuten und auch in die Zahnklinik ist der Betreuungsaufwand schon groß und steigt eher noch. Von der täglichen Hilfe bei den Hausaufgaben ganz zu schweigen. Nachweislich sagen die Gutachter das sich das auch nicht bessern wird zumal Franziska so wie es zur Zeit aussieht mit Medikamenten nicht völlig anfallsfrei eingestellt werden kann.
Mich würde ganz einfach interessieren ob auch andere Eltern einmal versucht haben in dieser Hinsicht eine Pflegestufe zu bekommen und hier erfolgreich waren.
Ich hoffe ich konnte unsere Problematik verständlich und zutreffend darstellen und würde mich über Anregungen und Tipps sehr freuen.
Viele Grüße
Thomas Dziallas
ich habe eine Frage zur Beantragung einer Pflegestufe bei einer Absencen Epilsepsie.
Unsere Tochter Franziska (10 Jahre) wird seit dem 4 Lebensjahr auf den Befund Absencen Epilepsie behandelt. Seit sie die Schule besucht wird aber deutlich, dass es nicht mit der Epilepsie getan ist, sondern Sie auch noch mit einer relativ ausgeprägten Lernbehinderung zu kämpfen hat. Möglicherweise ist hier der Weg auf eine Förderschule vorgezeichnet. Weiterhin hat Franziska eine allerdings verschlossene Weichgaumenspalte auf welche Sie einen GdB von 100 erhalten hat. Diesbezüglich ist Ihr die Unizahnklinik in Köln bis mindestens zum 18 Lebensjahr als Behandlungsort sicher.
Die Einleitung war vielleicht etwas lang daher versuche ich mich jetzt kürzer zu fassen.
Die Pflegekasse stellt in Ihrer Begutachtung ja hauptsächlich auf körperliche Gebrechen ab. Hier hat Franziska zugegebenermaßen keine Probleme und benötigt auch keine Betreuung. Daraufhin ist uns auch eine Pflegestufe versagt worden.
Bei uns baut sich aber der Pflegeaufwand in anderer Hinsicht stark auf. Durch Franziskas Lernbehinderung und die ständigen relativ langen Anfahrten zu Moto- und Ergotherapeuten und auch in die Zahnklinik ist der Betreuungsaufwand schon groß und steigt eher noch. Von der täglichen Hilfe bei den Hausaufgaben ganz zu schweigen. Nachweislich sagen die Gutachter das sich das auch nicht bessern wird zumal Franziska so wie es zur Zeit aussieht mit Medikamenten nicht völlig anfallsfrei eingestellt werden kann.
Mich würde ganz einfach interessieren ob auch andere Eltern einmal versucht haben in dieser Hinsicht eine Pflegestufe zu bekommen und hier erfolgreich waren.
Ich hoffe ich konnte unsere Problematik verständlich und zutreffend darstellen und würde mich über Anregungen und Tipps sehr freuen.
Viele Grüße
Thomas Dziallas