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Widerspruchsgutachten

Michi1971 15.11.2009, 18:14#1
Hallo
Nach dem 1.GA vom Gericht über die Ps 3 für meinen Sohn habe ich ein Gegengutachten erstellen lassen.Diese erkennt bei meinem 11 jährigen Sohn aber auch nicht den nächtlichen Bedarf an weil er dort nachts keine Windeln trägt.......dies war auch so die Peinlichkeit wollte ich ihm aber ersparen vor den Ko op Kindern.....also hat er morgens seine nassen Sachen selbst entfernt.....
Darf die Gutachterin das so machen? weil es 4 Nächte so lief? Gibt es überhaupt eine gesetzliche Richtlinie für so etwas?
Lg
Michi1971 15.11.2009, 19:32#2
AW: Widerspruchsgutachten

Na ich meinte im Schullandheim
HHelmutS 15.11.2009, 19:52#3
AW: Widerspruchsgutachten

Hallo Michi,

was für Pflegeleistungen braucht dein Sohn nachts zuhause... ?

:-) Helmut
Michi1971 16.11.2009, 07:52#4
AW: Widerspruchsgutachten

Er bekommt eine Windel und ist aufgrund seiner Traumatisierung nachts von Flashbacks geplagt, zieht sie sich aus und ist dann oft nachts wach weint, muss gewaschen werden und alles weitere, außerdem muss er aufgrund des Asthmas viel Husten und erbrechen dann lagere ich ihn noch höher.
Liebe Grüße
Michi