Hallo
Nach dem 1.GA vom Gericht über die Ps 3 für meinen Sohn habe ich ein Gegengutachten erstellen lassen.Diese erkennt bei meinem 11 jährigen Sohn aber auch nicht den nächtlichen Bedarf an weil er dort nachts keine Windeln trägt.......dies war auch so die Peinlichkeit wollte ich ihm aber ersparen vor den Ko op Kindern.....also hat er morgens seine nassen Sachen selbst entfernt.....
Darf die Gutachterin das so machen? weil es 4 Nächte so lief? Gibt es überhaupt eine gesetzliche Richtlinie für so etwas?
Lg
Nach dem 1.GA vom Gericht über die Ps 3 für meinen Sohn habe ich ein Gegengutachten erstellen lassen.Diese erkennt bei meinem 11 jährigen Sohn aber auch nicht den nächtlichen Bedarf an weil er dort nachts keine Windeln trägt.......dies war auch so die Peinlichkeit wollte ich ihm aber ersparen vor den Ko op Kindern.....also hat er morgens seine nassen Sachen selbst entfernt.....
Darf die Gutachterin das so machen? weil es 4 Nächte so lief? Gibt es überhaupt eine gesetzliche Richtlinie für so etwas?
Lg

Helmut