Mein Schwiedervater stellte 8 Tage vor seinem Ableben bei der privaten Krankenversicherung einen Pflegeantrag, nachdem sich sein Gesundheitszustand erheblich verschlechterte. Dieser machte es 3 Tage vor seinem Tod notwendig, dass der Pflegedienst eingeschaltet wurde, der ein Pflegebett und eine Antidekubitusmatratze für angebracht hielt, die sogleich angeschafft wurden.
Nun jedoch weigert sich die Pflegekasse diese Kosten zu übernehmen, da noch keine Begutachtung mit Einstufung stattgefunden hatte - ist dies rechtens?
Nun jedoch weigert sich die Pflegekasse diese Kosten zu übernehmen, da noch keine Begutachtung mit Einstufung stattgefunden hatte - ist dies rechtens?

Helmut