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Pflegeleistung vor Begutachtung

Junikäfer 08.11.2009, 14:23#1
Mein Schwiedervater stellte 8 Tage vor seinem Ableben bei der privaten Krankenversicherung einen Pflegeantrag, nachdem sich sein Gesundheitszustand erheblich verschlechterte. Dieser machte es 3 Tage vor seinem Tod notwendig, dass der Pflegedienst eingeschaltet wurde, der ein Pflegebett und eine Antidekubitusmatratze für angebracht hielt, die sogleich angeschafft wurden.
Nun jedoch weigert sich die Pflegekasse diese Kosten zu übernehmen, da noch keine Begutachtung mit Einstufung stattgefunden hatte - ist dies rechtens?
HHelmutS 08.11.2009, 19:38#2
AW: Pflegeleistung vor Begutachtung

Hallo Junikäfer,

ich glaube, bei den Kosten für das Bett geht es weniger um Gutachten oder die Einstufung, sondern ganz einfach um den Grundsatz : 1. Vom Arzt verordnen lassen und Antrag bei der KK Stellen, 2.. dann Bewilligung, dann 3. kaufen. Kauft man Hilfsmittel ohne das man die Kostenübernahme überhaupt beantragt hat... geschweigedenn die KK sie genehmigt hat, sieht es abgesehen von sehr dringenden lebenswichtigen Dingen, schlecht aus mit der Erstattung der Kosten durch die KK.

:-) Helmut