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Sozialgericht/gerichtliches Gutachten/ADS ec,

Leomax 29.10.2009, 14:07#1
Hallo,

mein Sohn leidet unter ADS und ist leidet unter starkem Untergewicht und erlitt psychische Folgen eines Autounfalles hatte seit 1 1/2 Jahren die PS1 und gegen dieses Gutachten wurde Widerspruch eingelegt da der MDK zu wenig berücksichtigt hat und die Betreuungsleistungen nicht anerkannt wurden.
( 2 Gutachten 5/08 )

Jetzt war ein gerichtlicher Gutachter 7/09 da 2 und 3/4 Stunde und der MDK aber auch 3 mal zum Hausbesuch kommen wollte ich dies mit meiner Anwältin abgesprochen habe sie in die Wohnung zu lassen und was war die Folge trotz dem gerichtlichem Gutachten hätte ich den MDK reinlassen müssen im selben Monat und es ist einem Kind zuzumuten mehrmals zu begutachten.
Die Kasse hat seit 9/09 das Pflegegeld eingestellt.

Der gerichtliche Gutachter hat meinen Sohn unter Ritalin 30 mg begutachtet und ist zu der Meinung gekommen, dass die Pflegestufe 1 nicht vorliegt und 6 Minuten fehlen.

Da mein Sohn bei einer Größe von 158 nur 37 wiegt und ich mehrere Fachärzte aufgesucht habe Ärztehopping vorgeworfen.

Meine Frage an Euch,

ich habe aus dem gerichtlichen Gutachten ca. 10 Seiten wiedersprochen und dem Anwalt mitgeteilt der dies mit vorlegen möchte, wird dieses berücksichtigt oder entscheidet der Richter wirklich sich gegen eine Pflegestufe und auch keine Betreuungsleistungen auch wenn der gerichtliche Gutachter schreibt, Entscheidung liegt beim Richter.

Es fehlen genau 6 Minuten.

Hat jemand noch Tipps für mich die man mit übernehmen könnte das dem Richter glaubhaft gemacht wird, dass mein Sohn mit fast 15 Jahren meine volle Hilfe benötigt?

Leomax
HHelmutS 30.10.2009, 11:44#2
AW: Sozialgericht/gerichtliches Gutachten/ADS ec,

Hallo Leomax,

bei der Einstufung in die Pflegeversicherung hilft nur ein sachlich geführtes Pflegetagebuch, und gute Argumente für die Anrechnung von vielleicht zweifelhaften Zeiten. Da bei ADS viel Aufsicht und Anleitung nötig ist, und genau die Punkte selbst bei schwerstbehinderten immer wieder für Streit sorgen, hilft nur Objektivität... und die Hoffnung das der Richter es ähnlich sieht wie man selbst.

Das mit dem Untergewicht und dem Ärztehopping (?) bei ADS würde ich da erstmal raus lassen. Was davon zählt ist, das er öfter mal was essen sollte, und daher die Zeit für die Nahrungsaufnahme entspr. länger angerechnet werden sollte. Da Arztbesuche oft mit Streß verbunden sind, und der "nicht gut für den Hunger" sein kann, kann Ärztehopping in der Situation eher nachteiligt ausgelegt werden. Eine gute Ernährungsberatung und ein Psychologe mit Erfahrung mit ADS sollten da reichen.... wenn man denn "welche" findet.

Wie war das mit dem Unfall... wer ist Schuld ?

:-) Helmut
Leomax 30.10.2009, 22:12#3
AW: Sozialgericht/gerichtliches Gutachten/ADS ec,

Hallo Helmut,

schön das Du geantwortet hast.

Ich habe für einen Tag ein Pflegeplan erstellt und alles beschrieben wie es auch ist.
Der gerichtliche Gutachter schrieb, mein Sohn würde 8 Stunden in der Schule betreut werden ist nicht war da er nur über 6 Stunden betreut wird außer er hat mal einen Tag 7 Stunden aber immer unter 8 Stunden.Die Gutachterin ist der Meinung das er ja in der Schule ist, aber so geht es ja nicht da er ja auch viele Fehlzeiten hat.

Die Gutachterin war so gemein, hat die Zeugnisse verlangt wo die Fehlzeiten drinne standen ( wenige ) sehr frech aber die wo er viel mehr hatte die nicht aber das habe ich erst später im Gutachten gelesen.

Mein Tagespflegeplan entspricht der Wahrheit und der Gutachter wirft mir sogar eine Überforderung vor aber ich vermute weil ich ja durch die Pflege auch durch meine kleine Tochter hat der Gutachter dieses als Verwendung genommen und mag ja sein das ich nicht viel schlafe in der Nacht aber ich bin rund um die Uhr für meine Kinder da.

Da ich eine Allergie habe auf den Händen, behauptet der Gutachterin ich hätte einen Waschzwang, ich war geschockt aber ich habe einen Befund bekommen der dieses nicht bestätigt.

Heute z.B mein Sohn hat keine Medikamente eingenommen auch hat er Asthma, aber ich kann ich nicht zwingen und das eben alles so Dinge wie Du auch geschrieben hast, Anleitung,Aufsicht ohne Ende da mein Sohn nicht einmal alleine mit der S-Bahn fahren kann wegen der Gefahren da er alles anfassen muß und er viel zu veträumt ist Tätigkeiten durchzuführen.

Wenn er z.B sich die Zähne putzt, dann macht er den Toilettendeckel auf guckt rein dann geht er in das Regal macht die Türen auf und zu und hat eben überall seine Hände.

Das schlimme bei ADS oder gesagt Trauma da ich nicht weis was in ihm vorgeht, er reagiert einfach nicht wenn ich etwas sage und das über 30 mal und er macht sich dann steif auf dem Sofa und ich kann ich ja nicht am Arm ziehen um ihn zu Tätigkeiten wie die Körperpflege zwingen und deswegen dauert es sehr lange mit der Motivation das er es mitmacht.

Meinst Du, dass der Richter mein Pflegetagebuch berücksichtigt und nicht vom gerichtlichen Gutachter nur dieses?

Wegen dem Autounfall,

ich kam 2002 mit meinem Sohn vom Schwimmtraining und es war viel Verkehr auf der Straße wo wir wohnten, da eine Umleitung war durch diese Straße und mein Sohn stand auf dem Fußweg genau vor der Hauseingangstür auf einmal knallte es so das ein Pizzafahrer überholte auf den Fußweg und er aber nicht damit gerechnet hatte das ein anderes Auto engegen kam und dann knallte mein Sohn gegen die Frontscheibe und der Smart hat ihn bis zur ersten Etage geschmissen und viel auf den Boden wieder auf.

Ich habe nur geschrien der Papa stand wie versteinert da und er rannte zu seinen Sohn und hob ihn auf und der Fahrer stieg aus, sagte so eine Scheisse jetzt noch und hätte wohl am nächsten Tag ein Vorstellungsgespräch und ich sagte rühr dich nicht von der Stelle du Schw...
und dann kam auch schon die spezielle Einheit der Polizei und Notarzt und ich bin gleich in den Krankenwagen rein und fuhren ab und da habe ich meinen Sohn auf der Liege gesehen der Kopf war auf einer Seite doppelt so groß und ich dachte der überlebt das nicht und ich habe gezittert.

Der Notarzt sagte, er hat überlebt da er eine dicke Mütze sowie einen sehr dicken Daunenmantel anhatte und das eben ein Smart war die kleinen weist Du, eben auch die Verkleidung aus plaste ist.

Mein Sohn hatte Prellungen am Oberschenkel am meisten im Beckenbereich eben die Aufprallstelle aber keine Brüche und Gott sein Dank es traten trotz der hohen Blutwerte kein Gehirnbluten auf.

Er konnte nach 5 Tagen entlassen werden und der eine Wert der so schlimm war war dann rückläufig.

Ein EEG wurde vor dem Unfall gemacht und danach und der Neurologe bestätigte eine Auffälligkeit die aber heute rückgängig ist.

Wie geht es Deiner Tochter????????????????????????????????????????????

Liebe Grüße Leomax
HHelmutS 31.10.2009, 00:02#4
AW: Sozialgericht/gerichtliches Gutachten/ADS ec,
Zitat von Leomax
Hallo Helmut,

schön das Du geantwortet hast.

Ich habe für einen Tag ein Pflegeplan erstellt und alles beschrieben wie es auch ist.
Der gerichtliche Gutachter schrieb, mein Sohn würde 8 Stunden in der Schule betreut werden ist nicht war da er nur über 6 Stunden betreut wird außer er hat mal einen Tag 7 Stunden aber immer unter 8 Stunden.Die Gutachterin ist der Meinung das er ja in der Schule ist, aber so geht es ja nicht da er ja auch viele Fehlzeiten hat.


Hallo Leomax,

ich glaub, wenn ein Gutachter "mir so kommen würde", würde ich die Begutachtung sofort beenden, ihn auffordern sofort zu gehen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn schreiben, und die KK auffordern einen anderen Gutachter zu schicken.

( Bei der Einstufung zählt kurz umrissen der Pflege u. Aufsichtsbedarf der entsteht, wenn der Pflegebedürftige 24 Std. tgl. "zuhause" ist. Würden Zeiten in der Schule und co. nicht angerechnet, wäre die Einstufung schlechter.. und die Schule und andere Einrichtungen bekämen weniger für die Pflege, weil der Bedarf ja nicht mehr so groß ist.... )

Um "sowas" beweisen zu können sollte man immer eine möglichst neutrale Person als Zeugen bei der Begutachtung dabei haben ! Das dumme... oder auch praktische ist nur... das wenn ein Zeuge dabei ist, verhalten sie sich meist nicht so. Wenn man ihnen dann auch noch vor einem Zeugen das Pflegetagebuch.. oder auch nur einen Tagespflegeplan gibt, sollte fast nix mehr schief gehen.. ;-)

Durch "so eine Aktion... " würde sich das ganze zwar länger hin ziehen,... das würde es sich wegen dem Widerspruch und co. aber sowieso... aber so kann ich mich hinterher besser im Speigel ankucken... ;-).

So wie es bei euch zur Zeit läuft, würde ich das Gutachten vom Gutachter vom Gericht.. so wie du es wohl schon gemacht hast, kommentieren... darin enthaltene Ungereimtheiten ggf. belegen, und auf die Entscheidung des Gerichtes warten. Wir haben in der ersten Instanz mehrfach verloren... in der 2. schrieb dann das LSG der KK, das sie keine Aussicht auf Erfolg habe, und nicht auf eine Entscheidung des Gerichts warten sollte.... was die dann auch nicht getan hat.

Wichtig ist, das man während das Verfahren läuft, so objektiv wie möglich bleibt.

Wir haben wegen ähnlicher Dinge in anderen Bereichen schon die Zusammenarbeit mit dem MDK bei der Begutachtung zur Einstufung abgelehnt, und die KK aufgefordert einen anderen Gutachter zu benennen. Da sie das aber nicht kann, bzw. darf, gings vor Gericht. Der Gutachter vom Gericht erkannte sofort auf Stufe 3, das Gericht bestätigte das. Das ganze zog sich über 3 Jahre hin, weil die KK das als Verweigerung der Mitwirkungspflicht auslegte = kein Pflegegeld. Dafür gabs hinterher eine Nachzahlung die über den ganze Streß gut hinweg getröstet hat.

Bei dem Unfall habt ihr ja nochmal Glück gehabt. Habt ihr damals mit eurem Arzt, der KK, über "psychologische Begleitung" wegen Traumatisierung / Schock gesprochen.. bekommen ?

Wie es meiner Tochter geht ist zur Zeit eine sehr gute Frage ;-). Keine Bange, ihr geht es nicht schlechter als sonst. Seit 3 Wochen ist ihre Pflege wegen Problemen mit der Blase... oder auch "nur" merkwürdigem Verhalten auf der Toilette .... "aufwendiger" geworden.

Kurz umschrieben sah es anfangs so aus, als wenn sie versuchen würde "trocken zu werden"... hielt die Windel immer öfter trocken, machte immer öfter alles auf der Toilette...was sicher schön wäre. Blöder weise stellte sich diese Hoffnung als "böse Falle" heraus. Die Menge, und der Druck mit dem sie ihr Geschäft machte, wurden immer größer, und sorgte für einige "blöde Malöre". Ein "nur mal so.. sicherheitshalber Besuch" beim Urologen ergab schließlich, das sie sich eine riesige Blase antrainiert hat, die zu bösen Problemen.... Nierenversagen... führen kann... wenn man "es" zu spät bemerkt. Um solche Folgen zu verhindern, muß sie jetzt zur Kontrolle der Blase mehrfach täglich katheterisiert werden. Zur Zeit klappt das mit Einmal-kathetern recht gut, sorgt aber für einige Verwirrung : Während sie sich so verhält als wenn sie einen bösen Harnwegsinfekt oder schlimmeres hat, lobt der Urologe ihren Urin. Der sei in jeder Beziehung in Ordnung... und eher viel besser als man es bei Katheterisierten Patienten erwarten würde.... als das er Anlaß zu Sorge gebe. "Das machen Sie sehr gut" meinte er zu mir. ..... und ich steh da, und kann nur hoffen, das sie nur wegen "dem Wetter", und den geänderten Druckverhältnissen in der Blase "derart aufgedreht" ist.

:-) Helmut
Leomax 31.10.2009, 12:07#5
AW: Sozialgericht/gerichtliches Gutachten/ADS ec,

Hallo Holger,

also eine Psychotherpie hat mein Sohn mit anderen Kindern gemacht 2004 aber er wollte sofort nach wenigen Wochen abbrechen da es zu viele Menschen in der Praxis waren und er Kontakt zu anderen Kindern wollte.

Bei mir ist genau das gleiche passiert, mir wurde das Pflegegeld auch gestrichen wegen fehlender Mitwirkunkspflicht.

Warst Du bei der Verhandlung dabei?Ich kann nicht mit zu Gericht gehen, da weine ich nur und bekomme Schwächeanfälle.

Bei mir läuft auch Widerspruchsverfahren wegen dem Merkzeichen RF, da ich an Mukoviszidose leide und ich muste aufs Gericht und der Richter sagte was sie haben eine schwere Augensehleistung aber sie waren aber sehr orientiert wo sie reinkamen da hatte noch Kontaktlinsen aber jetzt eine Brille und bis heute liegt keine Entscheidung vor.

Ich bin mal gespannt was meine Anwältin ausarbeitet, da der Gerichtstermin am 9.11.09 ist und das macht mich sehr stressig.

Das schlimme ist, die behandelnden Ärzte haben Gutachten ausgefüllt wie SPZ das mein Sohn keine Hilfe benötigt, wo ich das als Kopie bekam habe ich dieses Zentrum nicht mehr besucht.

Ich dachte die Ärzte wissen wie es um meinen Sohn steht, aber na ja ich bin jetzt sehr vorsichtig geworden.

Der Neurololge sagte am Montag, ich kann ihnen kein Befund für das Gericht ausstellen, da er auf einmal keine Pflegebedürftigkeit sieht aber bei meiner Tochter es eine klare Sache ist bedingt auch die Mukoviszidose.

Meine Tochter hat seit 2002 die 2 aber zu niedrig eingestuft und sie wird im Januar 8 und man sieht ihr die schwere Krankheit nicht an aber sie kann nur bis 250 Meter laufen dann muss der Fahrradanhänger her und bei ihr stehen die Ärzte hinter mir.

Wie alt ist Deine Tochter und hat sie weitere Geschwister?

Darf ich fragen wie alt Du bist und Deine Frau?

Wo kommst Du her?

Ich komme aus Sachsen-Anhalt.

Auf welche Schule geht Deine Tochter, meine gehen auf eine Schule für Körperbehinderte.

Machst Du das alleine bei Deiner Tochter mit diesem Katheter?

Ich habe meine Tochter über Monate selber sondiert.

Bis später, Jeannette
HHelmutS 31.10.2009, 21:46#6
AW: Sozialgericht/gerichtliches Gutachten/ADS ec,

Hallo Jeannette,

nein, bei "der" Gerichtsverhandlung wg. der Einstufung war ich nicht bei. Das wurde alles schriftlich abgewickelt. Nur wenn die KK, bzw. der MDK dem Gutachten des Gerichtes nicht zugestimmt hätte, wäre es zur einer Verhandlung gekommen. Ich war aber schon bei mehreren Verfahren vor dem Sozialgericht... sogar bis vor das Landessozialgericht, jeweils ohne Anwalt, hab aber dennoch gewonnen. Beim ersten mal war mir etwas flau in der Magengegend... beim 2. mal auch noch. Mit der Zeit gewöhnt man sich daran, und verhält sich einfach gesagt so, als wenn man bei Mac Doof ein Menu bestellt, und nach Details gefragt wird. Anders als bei Mac Doof ist fast nur, das man in der Warteschlange sitzen kann, man bei Gericht aufsteht wenn die Bedienung hinter die Theke kommt... ;-)

Das Ärzte behinderte Kinder anders beurteilen als ihre Eltern liegt oft daran, das sie die Behinderung des Kindes im Vergleich zu anderen behinderten Kindern sehen, wodurch die Behinderung dann nicht so schlimm ausfallen kann, als die Eltern es wahrnehmen. Mitunter denken die Ärzte bei so einer Bewertung aber auch eher an die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes insgesamt, als an die Aktuelle Situation, was schnell zu Mißverständnissen führen kann. Dazu kommt, das sich die Situation jederzeit ändern kann. Genau wie nicht behniderte Kinder ihr Verhalten bei und durch Trotzphasen in alle Richtungen ändern können, tun Behinderte es auch. Bei uns war es oft umgekehrt... die Ärzte beurteilten meine Tochter meist schlechter als ich. Das kam/kommt wohl daher, das man uns als Sonja 4 Wochen alt war gesagt hat, das sie.. wenn sie die Krankheit .. ein schwere Meningitis... überhaupt überlebt, für den Rest ihres Lebens ein Pflegefall sein... nie laufen können würde. Gemessen daran hat sie sich sehr gut entwickelt, und kann einiges mehr als andere die die gleiche Krankengeschichte hatten.

Sonja hatte vor 20 J. eine Phase,.. ca. 6 Monate, da hat sie alles was sie "selbst geschluckt" hat, kurz danach wieder erbrochen. Alles was über eine Magensonde bekam blieb jedoch drin. Da sie sich die Magensonde oft selbst gezogen hat, und mir das ständige zum Arzt rennen, oder ihn kommen lassen zu lästig war, hab ich mich einweisen lasen, und ihr selber eine neue Magensonde legen gelernt. Das war damals wesentlich komplizierter als es das Katheterisieren dank Infos aus dem Internet... und Einweisung durch eine Krankenschwester heute ist.

Man kann das Katheterisieren zwar auch als Behandlungspflege von einem Pflegedienst machen lassen, aber dann richtet sich das ganze eher nach dem Pflegedienst, als an der Situation zuhause. Da ich es selber mache, kann ich die Prozedur so in den Tagesablauf einbauen, das Sonja die Zusammenhänge besser verstehen kann, als wenn es immer dann gemacht werden muß wenn der Pflegedienst Zeit hat, was alles unnötig kompliziert machen würde.

Sonja ist 25 J. alt.. steht in meiner Signatur unter meinen Beiträge. Sie hat einen 1 Jahr älteren Bruder, der soweit oke ist, und seit 4 Jahren nicht mehr bei uns wohnt. Wir sind 49 u. 50 J. alt, kommen aus NRW / BOR.

:-) Helmut
Leomax 31.10.2009, 22:15#7
AW: Sozialgericht/gerichtliches Gutachten/ADS ec,

Hallo Helmut,

vor dem Landessozialgericht oh da würden mir die Knien aber sehr weich werden und ich würde kein Wort rausbekommen.

Aber ich finde so Klasse das Du für Deine Sonja so hart gekämpft hast.

Schläft Sonja in der Nacht durch?

Ich gucke mal ob ich etwas über Euch finde im Profil, Jeannette
Leomax 08.11.2009, 21:49#8
AW: Sozialgericht/gerichtliches Gutachten/ADS ec,

Wie geht es Euch Helmut???????????

Leomax