Hallo,
mein Sohn leidet unter ADS und ist leidet unter starkem Untergewicht und erlitt psychische Folgen eines Autounfalles hatte seit 1 1/2 Jahren die PS1 und gegen dieses Gutachten wurde Widerspruch eingelegt da der MDK zu wenig berücksichtigt hat und die Betreuungsleistungen nicht anerkannt wurden.
( 2 Gutachten 5/08 )
Jetzt war ein gerichtlicher Gutachter 7/09 da 2 und 3/4 Stunde und der MDK aber auch 3 mal zum Hausbesuch kommen wollte ich dies mit meiner Anwältin abgesprochen habe sie in die Wohnung zu lassen und was war die Folge trotz dem gerichtlichem Gutachten hätte ich den MDK reinlassen müssen im selben Monat und es ist einem Kind zuzumuten mehrmals zu begutachten.
Die Kasse hat seit 9/09 das Pflegegeld eingestellt.
Der gerichtliche Gutachter hat meinen Sohn unter Ritalin 30 mg begutachtet und ist zu der Meinung gekommen, dass die Pflegestufe 1 nicht vorliegt und 6 Minuten fehlen.
Da mein Sohn bei einer Größe von 158 nur 37 wiegt und ich mehrere Fachärzte aufgesucht habe Ärztehopping vorgeworfen.
Meine Frage an Euch,
ich habe aus dem gerichtlichen Gutachten ca. 10 Seiten wiedersprochen und dem Anwalt mitgeteilt der dies mit vorlegen möchte, wird dieses berücksichtigt oder entscheidet der Richter wirklich sich gegen eine Pflegestufe und auch keine Betreuungsleistungen auch wenn der gerichtliche Gutachter schreibt, Entscheidung liegt beim Richter.
Es fehlen genau 6 Minuten.
Hat jemand noch Tipps für mich die man mit übernehmen könnte das dem Richter glaubhaft gemacht wird, dass mein Sohn mit fast 15 Jahren meine volle Hilfe benötigt?
Leomax
mein Sohn leidet unter ADS und ist leidet unter starkem Untergewicht und erlitt psychische Folgen eines Autounfalles hatte seit 1 1/2 Jahren die PS1 und gegen dieses Gutachten wurde Widerspruch eingelegt da der MDK zu wenig berücksichtigt hat und die Betreuungsleistungen nicht anerkannt wurden.
( 2 Gutachten 5/08 )
Jetzt war ein gerichtlicher Gutachter 7/09 da 2 und 3/4 Stunde und der MDK aber auch 3 mal zum Hausbesuch kommen wollte ich dies mit meiner Anwältin abgesprochen habe sie in die Wohnung zu lassen und was war die Folge trotz dem gerichtlichem Gutachten hätte ich den MDK reinlassen müssen im selben Monat und es ist einem Kind zuzumuten mehrmals zu begutachten.
Die Kasse hat seit 9/09 das Pflegegeld eingestellt.
Der gerichtliche Gutachter hat meinen Sohn unter Ritalin 30 mg begutachtet und ist zu der Meinung gekommen, dass die Pflegestufe 1 nicht vorliegt und 6 Minuten fehlen.
Da mein Sohn bei einer Größe von 158 nur 37 wiegt und ich mehrere Fachärzte aufgesucht habe Ärztehopping vorgeworfen.
Meine Frage an Euch,
ich habe aus dem gerichtlichen Gutachten ca. 10 Seiten wiedersprochen und dem Anwalt mitgeteilt der dies mit vorlegen möchte, wird dieses berücksichtigt oder entscheidet der Richter wirklich sich gegen eine Pflegestufe und auch keine Betreuungsleistungen auch wenn der gerichtliche Gutachter schreibt, Entscheidung liegt beim Richter.
Es fehlen genau 6 Minuten.
Hat jemand noch Tipps für mich die man mit übernehmen könnte das dem Richter glaubhaft gemacht wird, dass mein Sohn mit fast 15 Jahren meine volle Hilfe benötigt?
Leomax

Helmut