Hallo,
habe gerade beim Stöbern hier folgendes gefunden:
(Pflegeperson sind Personen die nicht erwerbsmäßig sind und mindestens 14 Std. in der Woche einen Pflegebedürftigen pflegen. Pflegepersonen dürfen höchstens bis zu 30 Std. pro Woche Erwerbstätig sein. Auf Antrag bei der Pflegeversicherung zahlt diese die Beiträge in die Rentenkasse ein. Sie erhalten als Pflegeperson somit einen Rentenanspruch, der sich nach dem wöchentlichen Pflegeaufwand, der Pflegestufe und der jährlich neu ermittelten Bezugsgröße (siehe Tabelle) richtet!)
Kann mir jemand sagen, ob dies ein Paragraph ist und wo das steht?
Kann man davon ausgehen, dass bei Pflegestufe 1 diese 14 Stunden in der Woche immer erreicht werden?
habe gerade beim Stöbern hier folgendes gefunden:
(Pflegeperson sind Personen die nicht erwerbsmäßig sind und mindestens 14 Std. in der Woche einen Pflegebedürftigen pflegen. Pflegepersonen dürfen höchstens bis zu 30 Std. pro Woche Erwerbstätig sein. Auf Antrag bei der Pflegeversicherung zahlt diese die Beiträge in die Rentenkasse ein. Sie erhalten als Pflegeperson somit einen Rentenanspruch, der sich nach dem wöchentlichen Pflegeaufwand, der Pflegestufe und der jährlich neu ermittelten Bezugsgröße (siehe Tabelle) richtet!)
Kann mir jemand sagen, ob dies ein Paragraph ist und wo das steht?
Kann man davon ausgehen, dass bei Pflegestufe 1 diese 14 Stunden in der Woche immer erreicht werden?


