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Abzug Mittagessen bei Grundsicherung

Wolli 08.10.2009, 12:16#1
Guten Tag zusammen. Ich bin alleinerziehender Vater einer 20jährigen Down Syndrom Tochter die seit letztem Jahr Grundsicherung bekommt.
Sie fängt am 02.11.09 in einer Werkstatt für Behinderte an und prompt kürzt das Sozialamt ab dem Monat 11/09 die Grundsicherung um 24,03 Euro.
Begründung: Teilnahme am Mittagessen in der Werkstatt für Behinderte.

Die Frage ist, kann das Sozialamt wegen des Essens die Grundsicherung kürzen und hat einer von Euch hierüber Erfahrungswerte. Wenn das Amt dies nicht kann, dann müsste ich einen begründeten Widerspruch loslassen.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
:wink:
Seti 08.10.2009, 14:11#2
AW: Abzug Mittagessen bei Grundsicherung

Hallo Wolli,

hier das Urteil

http://www.bvkm.de/0-10/recht,aktuelle_urteile,bundessozialgericht_mittagessen.html