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Besuch MDK

Carsten W 21.08.2004, 12:58#1
Hallo!

Mein Sohn ist 6 Wochen alt und wurde mit einer vollständigen Lippen-Kiefer-Gaumenspalte geboren.

Auf anraten des Arztes habe ich mich bezüglich der Anerkennung einer Pflegestufe an meine Krankenkasse (Barmer) gewandt. Die Barmer teilte mir mit, dass die Beantragung einer Pflegestufe bei dieser Fehlbildung "Sinn macht". Also habe ich einen entsprechenden Antrag gestellt. Bei diesem Antrag habe ich sämtlich Verrichtungen die zusätzlich bzw. häufiger als bei einem "normal" geborenene Kind anfallen ausführlich angegeben. Mein Zeitaufwand beträgt demnach insgesamt 505 Minuten täglich (ohne schummeln). Zeitaufwand für Windel wechseln, kämmen und duschen/baden (insgesamt 52 Minuten täglich) ist nicht inklusive. Alles in allem komme ich auf einen täglichen Zeitaufwand von 557 Minuten.

Nun meine Fragen:

1. Ist mit einem Besuch des MDK´s überhaupt zu rechnen? Das Kind ist sechs Wochen alt - was will der MDK da begutachten?

2. Sofern der MDK mich besuchen kommen sollte, gibt es Tipps bzw. Anregungen wie ich mich verhalten soll?

Danke!

Gruß
Carsten
kathrintroeh 21.08.2004, 13:44#2
Hallo Carsten,

forder Dir auf jeden Fall von Deiner Krankenkasse einPflegetagebuch, damit Du all den ganzen Aufwand, der ja echt enorm ist, korrekt aufführen kann, so wird später nichts vergessen, wenn der MDK da ist, habe alle ärztlichen Bescheinigungen bei der Hand, die helfen auch bei der Durchsetzung der Pflegestufe. Zur Sicherheit würde ich vom Kinderarzt noch eine Bescheinigung holen, der den Mehraufwand durch die Behinderung bescheinigt.

Gruß Kathrin

amai 21.08.2004, 13:57#3
Hallo Carsten,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt eures Sohnes und alles Liebe und Gute besonders auch wegen der kommenden Ops und Korrekturen.

Erst einmal möchte ich dir sagen, das viele Kassen fälschlicherweise pauschal sagen *Unter einem Jahr gibt es keine Pflegestufe*. Das stimmt so nicht. Da ein Säugling natürlich immer sehr viel Pflege und Zeit benötigt für die Pflege ist es normalerweise sehr schwer, auf den für eine Pflegestufe relevanten Mehraufwand von zum Beispiel in der Pflegestufe I 90 Minuten (davon mindestens 46 Minuten für Grundpflege) zu kommen. Bei einem gesunden Säugling im Alter von 0-6 Monaten wäre der Pflegeaufwand der von eurer aufgewendeten Pflegezeit abgezogen wird 315 Minuten.
Du gibst an, das ihr allein für die Grundpflege 557 Minuten benötigt. Davon würden dann 315 Minuten abgezogen wobei dann 242 Minuten übrigbleiben würden. Da ihr sicher durch häufiges erbrechen oder danebenlaufen der Nahrung und häufiges umziehen bestimmt sehr viel mehr Wäsche habt als mit einem gesunden Säugling käme da noch die Pauschale für hauswirtschaftliche Verrichtungen von 45 Minuten hinzu was dann 287 Minuten ergeben würde. Das würde die Pflegestufe II ergeben wobei nur acht Minuten für die Pflegestufe III fehlen würden! Nach dem sechsten Lebensmonat werden nur noch 285 Minuten natürlicher Pflegeaufwand abgezogen das würde bedeuten, das euch bei gleichbleibenden Pflegeaufwand dann theoretisch die Pflegestufe III zustehen würde.

Ein Gutachter des MDK wird also zu euch kommen(wenn nicht wäre das ein Verstoß gegen die gesetzl. Vorschriften gegen die ihr angehen könnt!) und dann müsst ihr den Pflegeaufwand nachweisen. Dazu führt ihr am besten ein Pflegetagebuch. Da bei euch die Pflegezeiten hauptsächlich wegen der schwierigen Nahrungsaufnahme entstehen wird er sich vielleicht demonstrieren lassen wie schwer das Füttern bei eurem kleinen Sohn ist.

Leider kommt es immer wieder vor , das die Gutachter nur die sogenannten *Zeitkorridore* für die einzelnen Verrichtungen ansetzen die allerdings NICHT verbindlich sind, sondern nur als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich ist der individuelle Pflegefall und Pflegesituation und der Gutachter ist verpflichtet bei abweichen oder Mehraufaufwand der über diesen Zeiten liegt, detailliert zu dokumentieren wie hoch der Zeitaufwand liegt und warum, darauf solltet ihr bestehen schon während der Begutachtung. (Falls also im Bescheid nicht die Pflegestufe erreicht wird die zu erwarten gewesen wäre sofort eine Kopie des medizinischen Gutachtens bei der Kasse anfordern-darauf habt ihr ein Recht- und kontrollieren ob alle Tätigkeiten berücksichtigt wurden und die Zeiten korrekt übernommen wurden und dann dementsprechend den Widerspruch formulieren.)
Damit ihr keine pflegerelevante Tätigkeit vergesst und auch um euch noch mal alle wichtigen Infos durchlesen zu können empfehle ich euch folgende Seiten:
http://www.behinderte-kinder.de/ (dort unter Pflegegeld schauen) und
http://www.carehelix.de/

Ich wünsche euch viel Erfolg und alles gute für euren kleinen Sohn.
LG, amai
Carsten W 22.08.2004, 08:06#4
Hallo!

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

Gruß
Carsten
amai 22.08.2004, 09:19#5
Hallo Carsten,
ich möchte noch folgendes ergänzen:
auch die benötigte Fahrzeit zum Arzt (hin- und zurück + max. 45 Minuten Wartezeit) oder zu benötigten Therapien wie Logopädie, Krankengymnastik, Ergotherapie zählt mit zu den Pflegezeiten allerdings NUR wenn diese Besuche MINDESTENS einmal wöchentlich stattfinden. Weniger häufig stattfindende Besuche werden leider nicht angerechnet.

LG, amai
Gast 23.08.2004, 11:19#6
Hallo Carsten,

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zur Geburt eures Sohnes !!

Amai hat ja (wie immer:-)) schon ausführlich alles erklärt. Eines möchte ich noch ergänzen: Am günstigsten wäre es, wenn ihr bei der Begutachtung jemanden dabei hättet, der sich damit auskennt. Einen Sozialarbeiter der Stadt, jemanden von der Lebenshilfe etc. Dies kann einen erheblichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben, da diese Menschen (die meist auch gerne so etwas machen) wissen, worauf es bei der Begutachtung ankommt. Ausserdem ist es immer wichtig einen Zeugen zu haben! Auch wenn bei euch klar zu sein scheint, das es mind. Pflegestufe 2 wird, kann die Pflegekasse dies durchaus anders sehen und daher fangt die Sache gleich von Anfang an richtig an.

Viel Erfolg!
Harald
Gast 30.08.2004, 12:00#7
Hallo Carsten,
Glückwunsch noch zur Geburt. Auch ich habe eine Tochter mit einer beidseitigen LKG-Spalte. Sie ist allerdings fast 1 Jahr alt. Wir haben bisher noch keine Pflegestufe genemigt bekommen. Dabei brauchen wir zum Füttern schon recht lange und sie erbricht auch sehr oft und viel, so dass wir Marie häufig umziehen und waschen müssen. Wir haben aber Widerspruch gegen die Beurteilung eingelegt.

Wenn Du willst, dann melde Dich doch mal bei mir. Ich würde gerne mal hören, wie es mit Deinem Kind so klappt (füttern, trinken etc.). Meine E-Mail Adresse ist:

Wäre echt toll, wenn Du Dich melden würdest.

Liebe Grüße
Susanne