Hallo,
hat schon jemand Erfahrung mit der Beantragung und positiven Bescheiden bezüglich Betreuungsgeld.
Wie funktioniert das?
Danke im Voraus für Eure Hilfe.
P.S. Suche immer noch integrative Ferienunterkünfte für meine 17-Jährigen.
Gruß
Carosara
AW: Betreuungsgeld
Also ich habe das Betreuungsgeld, wenn du die 100/bzw. 200 € im Monat meinst, schon letztes Jahr genutzt. Dieses Jahr habe ich mir das Geld angespart, um es im Sept. auf einmal aufzubrauchen. Ich habe mir für ein WE (48 Std.) des ambulanten Pflegedienst ins Hausgeholt, über § 45 und dieser hat danach dann abgerechnet. Wir sind das WE weggefahren, während mein Sohn hier vom Pflegeteam rund um die Uhr 1/1 betreut worden ist. Meine Schwiegermutter war im Hintergrund allerdings im Haus. Man kann das Geld monatl. aufbrauchen, aber auch über das Kalenderjahr aufsparen und einmalig benutzen. Beantragen muss man es nur einmalig ganau wie die 200 € statt 100 €. Das alles ging bei mir ganz problemlos. Aber ich habe bei der Pflegekasse auch eine sehr nette Sachbearbeiterin, für dessen Flexibilität ich mich auch schon mal mit einem Mini-Blumentöpfchen bedankt habe (ist immer gut, positiv bei den Leute in Erinnerung zu sein). Was nicht heißt, das ich schleime, aber wer gute Arbeit macht, hat auch mal ein Lob verdient, dann arbeitet es sich doch gleich viel besser. Oh sorry ich schweife vom Thema ab...

AW: Betreuungsgeld
Hallo Micha99,
danke für deine Antwort. Ich hatte schon die Befürchtungen, dass wieder keiner auf neine Frage eine Antwort weiß.
Genau das Betreuungsgeld meine ich. Nun trotzdem noch eine Frage. Wo finde ich den § 45?
Danke im Voraus.
Viele Grüße
Christiane
AW: Betreuungsgeld
Zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand
Hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf im Bereich
der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung
sowie eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz
festgestellt, stellen wir einen zusätzlichen Betreuungsbetrag zur Verfügung. Je nach Betreuungsbedarf können Leistungen in Höhe eines Grundbetrages von 100 Euro pro Monat oder eines erhöhter Betrages von 200 Euro pro Monat erstattet werden. Dieses Geld ist zweckgebunden zu verwenden für
die Betreuung des Pflegebedürftigen in einer teilstationären Pflegeeinrichtung,
die Betreuung des Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflege
oder bei Inanspruchnahme vergleichbarer anderer Betreuungsangebote (zum Beispiel familienentlastende Dienste, Betreuungsgruppen für Demenzkranke).
Ab 01.07.2008 ist für diese Leistung keine Einstufung in eine Pflegestufe mehr notwendig. Der erhöhte allgemeine Betreuungsbedarf wird durch den Medizinischen Dienst festgestellt.
§ 45 b SGB XI
AW: Betreuungsgeld
Hallo Christiane,
In unserem Artikel
Zusätzliche Betreuungsleistungen in der Pflege nach §45 SGB XI findest du auch noch mal die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Gruß
Andreas
AW: Betreuungsgeld
Hallo Andreas,
mal ein Hinweis: in dem verlinkten Artikel sind die Items 1 bis 13 zur Beurteilung der eingeschränkten Alltagskompetenz unkorrekt aufgezählt bzw die Nummerierung ist nicht korrekt.
LG Michael
AW: Betreuungsgeld
Hallo Michael,
danke für deinen Hinweis. Tatsächlich ist Punkt 8 zu Punkt 7 in eine Zeile gerutscht und die nachfolgenden Punkte waren damit eine Nummer zu niedrig.
Ich habe diesen Fehler bereits korrigiert.
Gruß
Andreas