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Pflegegeldkürzung bei Verhinderungspflege

Gast 09.06.2004, 08:15#1
Ich habe bei meiner DAK im Februar 2004 4Wochen (28 Tage)
Verhinderungspflege beantragt, mit dem Erfolg, das mir von
1.432,00 EURO  410,00 EURO Pflegegeld abgezogen wurden,
obwohl ich in meinem Antrag täglich 7 Stunden genannt habe.
Begründung der DAK:
Pflegegeld kann neben der Ersatzpflege nicht gezahlt werden.
Eine Ausnahme gilt nur für einzelne nicht zusammenhängende Tage,an denen die Ersatzpflege wegen einer stundenweise Verhinderung der Pflegeperson von weniger als 8 Stunden in Anspruch genommen wird.
Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege nicht gekürzt,Einde stundenweise Verhinderung liegt aber nur dann vor, wenn die Leistung an einzelnen nicht zusammenhängenden Tagen in Anspruch genommen wird!!!
In Ihrem Fall wurde die Verhinderungspflege in einem zusammenhängenden Zeitraum erbracht. Auch wenn die tgl. Pflege nur 7 Stunden beträgt, gilt die Pflege somit nicht als stundenweise erbracht.!!!
Alles klar?
Viele Grüße an die Spitzenverbände, die solche Gesetze machen.
Ich werde ab nächstem Jahr alle 2 Tage x 28 Tage!!! Verhinderungspflege beantragen, viel Spass bei Abheften der 28 Anträge bei der DAK.
Heiliger Bürokratismus.
Gast 09.06.2004, 09:23#2
Hallo Wolli,

dein Ärger ist absolut verständlich und du bist nicht der einzige der beim ersten mal "darauf hereinfällt". Ist aber leider so und beim nächsten mal weisst du ja besser Bescheid

Schöne Grüsse
Harald