Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Ablehnung eines MDK Gutachters

Gast 23.05.2004, 22:56#1
Hallo!

Bald steht uns der zweite Besuch eines MDK Gutachters ins Haus, da wir PS 2 beantragt haben. Es soll wieder der
gleiche Gutachter kommen, von dem wir mittlerweile einige
schlechte Dinge gehört haben. Wir überlegen ihn abzulehen.

Könnt ihr uns ein paar Tips geben, ob und aus welchen Gründen man einen MDK Gutachter ablehnen kann? Kann man
einen MDK einer bestimmten Stadt komplett ablehnen?
Wann lehnt man am besten ab?

Ich wäre für Eure Hilfe dankbar!
Herbert
HHelmutS 23.05.2004, 23:55#2
Hallo Herbert,

man kann "problemlos" die Zusammenarbeit mit einer Dienststelle des MDK ablehnen. Wenn man Glück hat bemüht sich die Pfk dann um eine andere Dienststelle... wenn man Pech hat bewertet sie das schlicht als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht des Versicherten, und stellt die Zahlung des Pflegegeldes ein. Gegen den Bescheid legt man Widerspruch ein, klagt, und bekommt einem Gutachter von Sozialgericht. Wir haben mal die Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen MDK abegehnt. Bis die neue Einstufung von Sozialgericht da war vergingen 3 Jahre. So "problemlos" geht das Ablehnen der Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen MDK. Ich würde es immer wieder tun wenn die Gutachter irgendwie unsachlich werden. Eine andere Chance hat man kaum sich dagegen zu wehren. Allerdings sollte man die Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen MDK bzw. einem speciellen Gutachter sachlich nachvollziehbar begründen, sonst bestätigt das Gericht hinterher die Haltung der Pflegekasse ... Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht... und läßt das Pflegegeld erst ab neuem Feststellungsdatum weiterzahlen.

:-) Helmut