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Übertrag Verhinderungspflege vom letzten Jahr

maika 15.04.2004, 21:57#1
Hallo an alle,

irgendwo habe ich mal gelesen, daß man, wenn man die Verhinderungspflege in einem Jahr nicht völlig aufgebraucht hat, sich den Restbetrag ins nächste Jahr übertragen lassen kann.

Wo steht das denn, wie beantragt man das und
stimmt das tatsächlich
und
wieviel Jahre rückwirkend kann man das machen?

In unserem Fall beziehen wir seit 07/02 Pflegegeld, haben in 2002 keine Verh.pflege beantragt, und haben in 2003 den Betrag von 1432,- nicht voll ausgeschöpft.(Rest ca.200 Euro).

Kann mir da mal jemand bitte weiterhelfen, weil dieses Jahr wird es wohl ziemlich eng bei uns werden, und es wäre nicht schlecht, mehr Geld zur Verfügung zu haben.
bibika 16.04.2004, 17:40#2
Hallo Maika,
das stimmt. Du kannst die restliche Verhinderungspflege höchstens vom letzten Jahr, also 2003, noch aufbrauchen. Die VP vom 2002 ist leider verfallen. Wir haben das zusammen mit der Lebenshilfe beantragt und die klärt den Rest mit der Pflegekasse.

Grüße
Gabi
maika 16.04.2004, 19:45#3
Vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe eh nächste Woche Pflegekontrolleinsatz, das könnte ja auch der Pflegedienst übernehmen, die sind doch auch dafür da, oder?
Wenn nicht, wende ich mich an unsere Lebenshilfe.
maika 23.05.2004, 22:51#4
Hallo an alle,
laut Aussage meiner KK ist die Verhinderungspflege(Restbetrag) nicht übertragbar ins Folgejahr.
Ja Hilfe, was stimmt den nun?

Kann man es übertragen oder nicht?

Und wenn ja, wo steht das, daß ich es meiner KK unter die Nase halten kann!

Wäre dankbar für Antworten.
Gast 24.05.2004, 07:11#5
Hallo Maika,

ich denke das hier von vielen immer wieder etwas verwechselt wird. Es ist nicht möglich nicht genutztes Geld aus der Verhinderungspflege in das Folgejahr zu übertragen. Möglicherweise kann die Kasse dies ausnahmsweise dann tun, wenn man mit ihr spricht bevor das Jahr abgelaufen ist, für das man die Verhinderungspflege nicht ausgeschöpft hat. Aber jetzt, Mitte des Jahres die Verhinderungspflege vom letzten Jahr in Anspruch zu nehmen ist nicht drin.

Was du meinst ist die "Leistung bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf" die 460,-- Euro im Jahr beträgt und die es zusätzlich zur Verhinderungspflege gibt. Nachstehend eine nähere Erläuterung dazu:

Pflegebedürftige mit demenzbedingten Funktionsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können nach § 45 a, b Sozialgesetzbuch XI zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Die Bewilligung erfolgt durch die Pflegeversicherung. Die Leistungen betragen jährlich bis zu 460 EUR. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Ein nicht ausgeschöpfter Jahresbetrag kann in das Folgejahr übertragen werden, ein weiterer Übertrag ist nicht möglich. Erfolgt die Bewilligung (Einstufung) erst im Laufe des Kalenderjahres, so ist der Betrag anteilig für die verbleibenden Monate zu gewähren.

Diese Antwort wird dich zwar nicht zufriedenstellen, aber es ist jedenfalls das, was im Gesetz steht.

Schöne Grüsse
Harald
Gast 24.05.2004, 07:56#6
Hallo Maike,
wir haben im Febraur einen neuen Antrag auf Vehinderungspflege gestellt. Die KK hat auch das letzte Jahr 2003 mit berücksichtigt, obwohl ich im Jahr 2003 keine Verhinderungspflege genommen habe. Den Antrag hat die Lebenshilfe gestellt und problemlos durchbekommen. Wir sind bei der DAK.

Grüße
Gabi