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Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Anke 17.08.2003, 22:21#1
Hallo Liebe Leser

Das es dieses Gesetz "Pflegeleistungsergänzungsgesetz" seit Januar 2002 gibt weiß ich, jedoch weiss ich bis heute nicht genau was ich darunter verstehen soll und kann.

Die Betreuung/Beaufsichtigung wird ja für die Anerkennung einer pflegestufe nicht mit berücksichtigt. Kann ich als Mutter und Pflegende meiner Tochter (13 Jahre alt) diese Pflegeleistungsergänzung beantragen, oder nur dann, wenn ich mein Kind durch eine Einrichtung oder ähnliches für eine bestimmte Zeit betreuen lasse?
Wer kann mir dies mal auf gut Deutsch erklären?
Schon mal einen lieben Gruß und Dank für Eure Antworten
ute 18.08.2003, 15:27#2
ok anke - richtig blick ich auch nicht durch. konnten die mir auch bei der kasse nicht genau erklären. verstanden habe ich es so. vorraussetzung ist erstmal das bei der einstufung in die pflegeversicherung ein erhöhter betreuungsaufwand festgestellt wurde. dies muss in deinem bescheid stehen.

danach kannst du dann stunden abrechnen, die durch anerkannte pflegedienst oder institutionen (lebenshilfe) durchgeführt werden. du selber kannst dies nicht für dich in anspruch nehmen.

gruß

ute
Anke 18.08.2003, 17:55#3
Hallo Ute

Aha, dann ist alles klar. Ja, der erhöhte betreuungsaufwand steht im Gutachten drin. Da ich jedoch die Betreuung meiner Tochter zu 100 % alleine leiste fällt dies schon mal flach. Jemanden anderen überlass ich meine Tochter nicht. Ich verstehe nur nicht, das rein nur die betreuung von anderen bezahlt während wir bei einem 24 Stunden-Aufwand bei behinderten Kindern völlig leer ausgehen. Ein 13 jähriges Kind in meinem Fall würde alleine an die frische Luft gehen, meine Tochter kann dies jedoch nicht, aber es ist ebenso ein Grundbedürfnis und wichtig, wird aber nicht anerkannt. Warum eigentlich nicht? man ist bis auf die Zeit wo das Kind in den Kindergarten oder Schule geht rundum am Kind, kann nicht einfach mal weg. Das eigene Leben bleibt oftmals auf der Strecke...wenn man keine Oma, Partner oder andere Familienmitglieder hat, die mal einspringen könnten.

Danke für die Antwort

Gruß Anke
ute 18.08.2003, 22:04#4
genau aus diesem grunde könntest du ja einen zivi der lebenshilfe beanspruchen - für ein paar stunden in der woche - damit du mal zum frisör kommst oder mal in ruhe mit wem ne tasse kaffee trinken kannst - und dafür ist dann das pflegehilfeergänzungsgesetz gedacht.
Anke 18.08.2003, 22:54#5
Hallo Ute

Ja das ist mir klar, das das so laufen könnte, wieso können diese Gelder aber an diesen Zivi gezahlt werden und an uns nicht?
Das ist es, was mich beschäftigt.

Schönen Abend Dir
ANke
ute 19.08.2003, 14:33#6
sorry anke - aber ich finde das, dass gedanken sind, die in die falsche richtung gehen. die spielregeln sind so. und die gelder sind dafür da, dir, mir und auch den anderen abstand zu ermöglichen.

gruß

ute
Ingo 19.08.2003, 19:41#7
Hallo Ihr,

lest doch mal dazu auf dieser Seite nach
Intakt Pflegeleistungsergaenzungsgesetz