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Mehrbedarfe entfallen

Carmen62 18.08.2009, 01:46#1
Hallo
Habe den neuen Bewilligungsbescheid,dort sind keine "Mehrbedarfe" mehr
aufgeführt:-PSomit haben wir auch für Noah den Mehrbedarf verloren.
Nun hab ich auch die offizielle Ankündigung,dass alle Mehrbdarfe nur noch
bis Auslaufen des bereits laufenden Bewilligungsabschnittes gelten.
Gibt es hier jemanden ,dem irgend ein Mehrbedarf zugesprochen wurde,nach
der Neuregelung ab Juli 2009.
Im Bescheid gibt es hierfür aber keine Spalte mehr:kopfkratz::kopfkratz:
Hier ein Auszug vom 16.Juni 2009 Redaktion Hartz 4/ ALG 2:

Wer als Bedürftiger an einer Krankheit wie etwa Diabetes oder etwa bestimmten Allergien leidet, kommt nicht umhin, sich vorsorglich besonders gesund und angemessen zu ernähren. Vormals erhielten Hartz IV-Bezieher – gleichermaßen wie Sozialhilfeempfänger – eine Zusatzleistung von den Behörden.

Diese Bonusleistungen waren und sind als Zuckergeld bekannt. Geleistet wurden die Zahlungen aufgrund der höheren Lebensmittelkosten, die bei derartigen Erkrankungen entstehen. „Wurden geleistet“ deshalb, weil diese Zuschüsse neuerdings nicht mehr vorgesehen sind.

Diese Art des Mehrbedarfs ist bedingt durch die Korrekturen im Sozialgesetzbuch neuerdings nämlich nicht mehr vorgesehen. Die Entscheidung beruht auf einer Einschätzung des Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Nach dessen Einschätzung können erkrankte Hartz IV Empfänger ihren Lebensunterhalt mit dem Regelsatz genauso gut bestreiten wie gesunde Leidengenossen.

Grundsätzliche Bewilligungen entfallen somit seit der Neuregelung. Einzig der Amtsarzt kann nun noch festlegen, dass auf Basis der individuellen medizinischen Fakten ein Mehrbedarf berechtigt ist. Bezieher von Hartz IV, die noch über einen älteren Bescheid verfügen, können bis zum Ablauf der jeweiligen Frist noch das Glück haben, weiterhin in den Genuss des Mehrbedarfs zu kommen.

Gruss Carmen
Inge 18.08.2009, 13:55#2
AW: Mehrbedarfe entfallen

Hallo Carmen,
hallo zusammen,

vor ein paar Tagen habe ich dazu auch etwas gefunden:
[...] Nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Salben, die aus medizinischen Gründen notwendig sind, dienen der Gesunderhaltung und sind daher vom Leistungsträger nach dem SGB XII unter Anwendung des § 73 SGB XII als Bedarf anzuerkennen, soweit sie nicht mit dem in der Regelleistung vorgesehenen Betrag von ca. 8 % der Regelleistung sichergestellt werden können. [...]

Quelle und kompletter Text: tacheles
Matze 66 18.08.2009, 13:59#3
AW: Mehrbedarfe entfallen

Hallo Carmen 62 ,

Ich habe für meinen Sohn 15 Jahre den Mehrbedarf nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr.4
SGB II ( 17 % Regelleistung Schwerbehindert Merkzeichen G ) im Feb. 2009 beantragt . Er hat am 11.08.2009 einen Änderungsbescheid rückw. ab Feb. 2009 bis 30.08.2009 erhalten. Ab 01.09.2009 - 28.02.2010 wurde der Weiterbewilligungsbescheid ebenfalls mit Mehrbedarf erteilt . Im Bescheid steht dies unter : '' Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt für nichterwerbsfähige Hilfsbedürftige mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G
( 17 % der maßgebenden Regelleistung ) 287,00 € - 17 % = 49 ,00 €
Aber ich denke mal Du sprichst von Ernährung !

Grüß Matze 66
Carmen62 18.08.2009, 14:44#4
AW: Mehrbedarfe entfallen

nein ,ich spreche genau über diese 17 %.Habe ich 2007 nach
Klage zugesprochen bekommen,mit Wirkung vom 01.08.2006.
Die 17 % (35 Euro)für Behinderte mit Merkzeichen "G" hatten wir bis
31.07.09.

Gruss Carmen
Matze 66 18.08.2009, 16:41#5
AW: Mehrbedarfe entfallen

Hallo Carmen,
seit Jan. 2009 erhalten nur noch nichterwerbsfähige Sozialgeldbezieher ab dem 15. Lebenjahr diesen Mehrbedarf , weil dort eine Änderung vorgenommen wurde. Im § 8 SGB II ist geregelt wer Erwerbsfähig ist und im Umkehrschluss kann man auch die nichterwerbsfähigkeit ableiten, danach ist nichterwerbsfähig ,wer durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr als 3 Stunden auf dem regulären Arbeitsmarkt verfügbar ist.
Von Erwebsfähig spricht man ab dem 15.Lebenjahr.

Schaue Bitte auf der Seite : www.arbeitsagentur.de
unter Veröffentlichungen, Weisungen, Arbeitslosengeld II , und gehe dann auf § 21 SGB II ( wesentliche Änderungen ab 20.06.2009 ) und auf § 28 SGB II ( wesentliche Änderungen ab 20.05. 2009 )

Bitte sei mir nicht Böse aber ich bin kein Fachmann ich versuche Dir aber irgendwie zu helfen . !!!

Gruß Matze 66
Yvonne 18.08.2009, 23:35#6
AW: Mehrbedarfe entfallen

Hallo ihr,

ich setze mal das Dokument hier rein. Habe es gerade vond er Arbeitsagentur runter geladen.

Liebe Grüße

Yvonne