Hallo
Habe den neuen Bewilligungsbescheid,dort sind keine "Mehrbedarfe" mehr
aufgeführt
Somit haben wir auch für Noah den Mehrbedarf verloren.
Nun hab ich auch die offizielle Ankündigung,dass alle Mehrbdarfe nur noch
bis Auslaufen des bereits laufenden Bewilligungsabschnittes gelten.
Gibt es hier jemanden ,dem irgend ein Mehrbedarf zugesprochen wurde,nach
der Neuregelung ab Juli 2009.
Im Bescheid gibt es hierfür aber keine Spalte mehr

Hier ein Auszug vom 16.Juni 2009 Redaktion Hartz 4/ ALG 2:
Wer als Bedürftiger an einer Krankheit wie etwa Diabetes oder etwa bestimmten Allergien leidet, kommt nicht umhin, sich vorsorglich besonders gesund und angemessen zu ernähren. Vormals erhielten Hartz IV-Bezieher – gleichermaßen wie Sozialhilfeempfänger – eine Zusatzleistung von den Behörden.
Diese Bonusleistungen waren und sind als Zuckergeld bekannt. Geleistet wurden die Zahlungen aufgrund der höheren Lebensmittelkosten, die bei derartigen Erkrankungen entstehen. „Wurden geleistet“ deshalb, weil diese Zuschüsse neuerdings nicht mehr vorgesehen sind.
Diese Art des Mehrbedarfs ist bedingt durch die Korrekturen im Sozialgesetzbuch neuerdings nämlich nicht mehr vorgesehen. Die Entscheidung beruht auf einer Einschätzung des Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Nach dessen Einschätzung können erkrankte Hartz IV Empfänger ihren Lebensunterhalt mit dem Regelsatz genauso gut bestreiten wie gesunde Leidengenossen.
Grundsätzliche Bewilligungen entfallen somit seit der Neuregelung. Einzig der Amtsarzt kann nun noch festlegen, dass auf Basis der individuellen medizinischen Fakten ein Mehrbedarf berechtigt ist. Bezieher von Hartz IV, die noch über einen älteren Bescheid verfügen, können bis zum Ablauf der jeweiligen Frist noch das Glück haben, weiterhin in den Genuss des Mehrbedarfs zu kommen.
Gruss Carmen
Habe den neuen Bewilligungsbescheid,dort sind keine "Mehrbedarfe" mehr
aufgeführt
Somit haben wir auch für Noah den Mehrbedarf verloren.Nun hab ich auch die offizielle Ankündigung,dass alle Mehrbdarfe nur noch
bis Auslaufen des bereits laufenden Bewilligungsabschnittes gelten.
Gibt es hier jemanden ,dem irgend ein Mehrbedarf zugesprochen wurde,nach
der Neuregelung ab Juli 2009.
Im Bescheid gibt es hierfür aber keine Spalte mehr


Hier ein Auszug vom 16.Juni 2009 Redaktion Hartz 4/ ALG 2:
Wer als Bedürftiger an einer Krankheit wie etwa Diabetes oder etwa bestimmten Allergien leidet, kommt nicht umhin, sich vorsorglich besonders gesund und angemessen zu ernähren. Vormals erhielten Hartz IV-Bezieher – gleichermaßen wie Sozialhilfeempfänger – eine Zusatzleistung von den Behörden.
Diese Bonusleistungen waren und sind als Zuckergeld bekannt. Geleistet wurden die Zahlungen aufgrund der höheren Lebensmittelkosten, die bei derartigen Erkrankungen entstehen. „Wurden geleistet“ deshalb, weil diese Zuschüsse neuerdings nicht mehr vorgesehen sind.
Diese Art des Mehrbedarfs ist bedingt durch die Korrekturen im Sozialgesetzbuch neuerdings nämlich nicht mehr vorgesehen. Die Entscheidung beruht auf einer Einschätzung des Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Nach dessen Einschätzung können erkrankte Hartz IV Empfänger ihren Lebensunterhalt mit dem Regelsatz genauso gut bestreiten wie gesunde Leidengenossen.
Grundsätzliche Bewilligungen entfallen somit seit der Neuregelung. Einzig der Amtsarzt kann nun noch festlegen, dass auf Basis der individuellen medizinischen Fakten ein Mehrbedarf berechtigt ist. Bezieher von Hartz IV, die noch über einen älteren Bescheid verfügen, können bis zum Ablauf der jeweiligen Frist noch das Glück haben, weiterhin in den Genuss des Mehrbedarfs zu kommen.
Gruss Carmen
