hallo zusammen,
ich habe mich hier nun über das persönliche Budget eingelesen. Ich muss zugeben, ich werde nicht richtig schlau. Ich denke mir, es wird interessant, wenn die Kinder erwachsen werden. Kann mir jemand erkären, wofür es genutzt werden kann?
AW: Persönliches Budget
Hallo Fine
Das persönliche Budget dient zum Verwalten der Leistung durch den
Behinderten selbst.Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbst kaufen,
in Form von Gutscheinen und Geldleistungen.
Die Leistungsträger fällt weg.Leistungsempfänger und Leistungserbringer
treffen Absprache.
Unter persönliches Budget fällt die Einzelfallhilfe, der Schulassistent, Jugendbetreuer,
der Arbeitsassistent,Kraftfahrzeughilfe.
Jugendliche oder erwachsene Behinderte,die im betreuten Wohnheim leben, erhalten das Budget ausgezahlt.
Soll die Selbstständigkeit fördern.
Das Budget kann von jedem "Behinderten" oder von "Behinderung bedrohte"
Person beantragt werden.
Das Persönliche Budget ist zweckgebunden und dient dazu, benötigte Unterstützungsleistungen zu finanzieren.
Diese Leistungen müssen sich auf einen alltäglichen, regelmäßig wiederkehrenden Bedarf beziehen,
etwa aus folgenden Bereichen:
* Alltägliche Lebensführung, Wohnen, Haushalt
* Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, Freizeitgestaltung
* Kommunikation, Information
* Mobilität
* Teilhabe am Arbeitsleben
* Koordination zusätzlicher Leistungen (z.B. Pflege)
Gruss Carmen
AW: Persönliches Budget
Danke Carmen,
wenn es soweit ist, frage ich wieder. Sind noch ein paar Jährchen. Kennst Du Dich persönlich damit aus? Könnte man damit auch eine Betreungskraft für zu Hause finanzieren? Also später.
AW: Persönliches Budget
Ja,soweit wie ich vom Jugendamt aufgeklärt wurde ,fliesst
alles aus den Bereichen der bisherigen Leistungen,wie z.B.
auch Frühförderung damit hinein.
wie und wann es sich anbietet,auf das Budget zurückzugreifen,
musst du auf dem Amt befragen:Sozialamt,Pflegekasse,Krankenkasse,
Rentenversicherung,Jugendamt.........überall gibt es entsprechend
Beratungsangebot.
Wer sich für das Persönliche Budget entscheidet, kann das Geld für so unterschiedliche Dinge
wie Hilfen im Haushalt, Behördengänge, Arztbesuche, Assistenz bei Arbeit oder Ausbildung,
Fahrdienste oder Kino- und Theaterbesuche aufwenden. Mancher kann dank der Unterstützung
einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt annehmen.
Frühförderung wird oft nur 1mal die Woche gewährt,durch das pesönliche Budget
kann man hier in gesonderten Anträgen aufstocken.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Förderung,man bedient sich aber
aus verschiedenen Töpfen......eines ist Eingliederungshilfe/persönliches
Budget.
Noah erhält gesonderten,zusätzlichen Förderbedarf zu Hause.
Noah ist zwar maximal über das SPZ gefördert,das reicht aber nicht.
Unsere zusätzlichen Leistungen erfolgen auch über das persönliche
Budget.
Es erfolgt nicht nur Integration,sondern auch ergänzende Theraphien
im elterlichen Umgang.
Es wird vorher eine genaue Absprache,über die zu erwartenden
Leistungen getroffen.Bei Unzufriedenheit darf ich diese vertragliche
Vereinbahrung abbrechen
Gruss Carmen
AW: Persönliches Budget
Hallo Carmen,
vielen Dank nochmal. Im Moment haben wir keinen Bedarf. Aber für später ist das auch für uns interessant. Arbeit/ Einkauf, ect. Ist das PB einkommensabhängig(Eltern)? Bei der Eingliederungshilfe wird ja auch bei Behinderten das Ersparte erstmal angerechnet. Ich glaube jeder darf 2600€ gespart haben. Darüber hinaus muss das Sparguthaben glaube ich erstmal eingesetzt werden?
Gibt es eine Grenze oder wird beispielsweise eine assistenz am Arbeitsplatz unbegrenzt bezahl? Also so, wie sie benötigt wird?
AW: Persönliches Budget
Hallo Fine,
das PB ist keiner neue eigenständige Leistung, sondern lediglich eine neue Leistungsform, d.h. es wird im Grunde genau das bewilligt wie bis jetzt auch, allerdings eben in anderer Form.
Auch heute müssen Eltern für Eingliederungshilfe von erwachsenen Kindern nur 26 Euro bzw. insgesamt 46 Euro im Monat bezahlen falls der Behinderte auch Leistungen zum Lebensunterhalt bekommen, bei eigener Bedürftigkeit garnichts (wobei die Beträge sich nun etwas erhöht haben und ich die neuen Sätze nicht kenne, war aber nur geringfügig mehr).
Auch weiterhin gilt, dass Leistungen (auch im PB) nur bei Bedürftigkeit zustehen, d.h. eigenes Vermögen des Behinderten über das Schonvermögen hinaus ist einzusetzen.
Schau mal bitte Hier:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Einsatz-von-Einkommen-und-Vermoegen-109.html
LG, amai
AW: Persönliches Budget
Da es sich beim „Persönlichen Budget" um eine Sozialhilfeleistung handelt, ist der Nachrang der Sozialhilfe zu beachten. Sozialhilfe erhält insoweit nicht, wer sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält (§ 2 SGB XII).
Höhe des Budgets
Grundsätzlich gilt, dass das Persönliche Budget so bemessen sein muss, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt ist und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Diese positive Feststellung wird jedoch dadurch begrenzt, dass die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell gewährten Leistungen nicht überschreiten soll. Da es sich um eine Soll-Vorschrift handelt, kann in begründeten fällen jedoch von dieser Regel abgewichen werden.
Wie hoch ist das Persönliche Budget?
Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken. Bei Untersuchungen lag das kleinste Budget bei 36 Euro und das höchste bei 12.683 Euro. Die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen lag zwischen 200 Euro und 800 Euro im Monat. Mehr Geld als bisher sollte aber niemand erwarten: Das Persönliche Budget soll die Höhe der Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Dabei sind möglicherweise notwendige Aufwendungen für Beratung und Unterstützung schon einbezogen.
AW: Persönliches Budget
Hallo,
das bedeutet, dass PB wird kann bei Erwachsenen Behinderten eigentlich nur in Anspruch genomen werden, wenn sie Grundsicherung bzw. eine Erwerbsmiderungrente haben, die die Grundsicherung nicht überschreitet? Passt Dann aber nicht zur Assistens am 1. Arbeitsmarkt?
AW: Persönliches Budget
Werden zusätzliche Leistungen von verschiedenen Leistungsträgern der Sozialversicherung (zum Beispiel Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung) beantragt, wird von einem Beauftragten ein trägerübergreifendes Persönliches Budget als Komplexleistung zur Verfügung gestellt.
"Trägerübergreifend" bedeutet, dass sich das Budget aus Geldleistungen verschiedener Leistungsträger zusammensetzt. Die Bewilligung erfolgt dann als "Komplexleistung" wie aus einer Hand. Es ist auch möglich, nur die Leistung eines Kostenträgers in Form eines Persönlichen Budgets zu erhalten.
Leistungsträgerübergreifend können am Persönlichen Budget beteiligt sein:
gesetzliche Krankenkassen
Bundesagentur für Arbeit
gesetzliche Unfallversicherung
gesetzliche Rentenversicherung
Kriegsopferversorgung und -fürsorge
öffentliche Jugendhilfe
Sozialhilfe
soziale Pflegeversicherung
Integrationsämter