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PS III und ALG wichtig!!!

ikka74 03.08.2009, 14:49#1
hallo zusammen,
folgendes:
mein Sohn ist fast 10 und hat PS III.
meine jüngste Tochter ist nun 3 und seit heute im Kiga.
da meine elternzeit vorbei ist, meine alte Firma nicht mehr existiert, werede ich nun arbeitslos sein.
ich habe eben aber gelesen, dass man mit PS III nicht mehr vermittelbar ist, bzw. arbeit nicht zumutbar ist. Bekomme ich denn dann dennoch ALG???

ich würde gerne 25-30 std. arbeiten gehen, damit die rentenbeiträge der pflegeversicherung weitergezahlt werden. oder übernimmt diese dann die Agentur. f.A. ???
mir raucht der Kopf, HIIILLLFFFEEE!!!

dankee im vorraus für tipps!!!
gruss
ikka
Carmen62 03.08.2009, 15:17#2
AW: PS III und ALG wichtig!!!

Hallo
Mein Sohn hat auch PS 3 ,und ich bin als "nicht vermittelbar"
eingestuft,bekomme weiterhin Alg 2.
Bei Pflegestufe 3 werden doch Rentenbeiträge durch die
Pflegekasse eingezahlt.:-)
Rentenbeiträge werden meines Erachtens nur bei Alg 1 durch die
Arge abgeführt.Bei Alg 2 werden lediglich die Arbeitslosenzeiten an die Rentenversicherung gemeldet.
Oder bin ich da falsch informiert????
Gruss Carmen
MichaelK 03.08.2009, 19:17#3
AW: PS III und ALG wichtig!!!

Hallo Annika, Carmen

Pflege und Arbeitslosengeld I:
Die Pflege von Angehörigen, die pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind, und der Bezug von Arbeitslosengeld (I) schließen sich nicht gegenseitig aus. Hier muss immer der Einzelfall geprüft werden. Das gilt selbst dann, wenn der Pflegebedürftige in Pflegestufe III eingeordnet ist und der Pflegeaufwand sehr groß ist. Wenn der Pflegende in diesem Fall versichert, dass bei einer Arbeitsaufnahme die Pflege sofort von einem Pflegedienst oder von anderen Angehörigen übernommen wird, gehen die Arbeitsagenturen davon aus, dass der Betroffene dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Eine zeitliche Obergrenze für die wöchentliche Pflegearbeitszeit gibt es also nicht - wenn es sich um die Pflege von Angehörigen handelt.
Der Arbeitslose kann auch erklären, dass er nur Teilzeittätigkeiten annehmen möchte.
Dann wird aber das Arbeitslosengeld (I) entsprechend gekürzt. Wichtig: Pflegende haben die gleichen Pflichten wie alle anderen Arbeitslosen. Sie müssen aktiv Arbeit suchen und ihre Suchaktivitäten belegen, wenn sie hierzu aufgefordert werden. Sie müssen auch an zumutbaren Trainingsmaßnahmen teilnehmen.
Pflegende können zwar Wünsche hinsichtlich der Arbeitszeit und der Verteilung der Arbeitszeit äußern und so ihre Verfügbarkeit einschränken. Wenn sie aber Stellen ablehnen, für die sie sich zuvor als verfügbar erklärt haben, können sie mit einer Sperrzeit belegt werden. Wenn sie prinzipiell ablehnen, solche Stellen nzunehmen, gelten sie als nicht verfügbar - mit derFolge, dass das Arbeitslosengeld (I) gestrichen wird.

Für Arbeitslosengeld I Bezieher werden noch 80 Prozent des früheren Bruttoverdienstes für die Rentenbeiträge zugrunde gelegt. Dies gilt aber nur bei voller Verfügbarkeit, bei Teilzeitverfügbarkeit entsprechend weniger.

Für Arbeitslosengeld II Bezieher werden nur noch pauschal 400 Euro als "Bruttoverdienst" für die Rentenbeiträge zugrunde gelegt.

LG Michael
Anke 18.08.2009, 08:40#4
AW: PS III und ALG wichtig!!!

Hallo Carmen, auch bei ALG II werden Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, nur halt sehr geringe. Jedoch werden, wie Du schon geschrieben hast, durch die Krankenkasse Rentenbeiträge abgeführt. Je höher die Pflegestufe, desto höher der Rentenbeitrag, der eingezahlt wird.

Liebe Grüße
Anke
Zitat von Carmen62
Hallo
Mein Sohn hat auch PS 3 ,und ich bin als "nicht vermittelbar"
eingestuft,bekomme weiterhin Alg 2.
Bei Pflegestufe 3 werden doch Rentenbeiträge durch die
Pflegekasse eingezahlt.:-)
Rentenbeiträge werden meines Erachtens nur bei Alg 1 durch die
Arge abgeführt.Bei Alg 2 werden lediglich die Arbeitslosenzeiten an die Rentenversicherung gemeldet.
Oder bin ich da falsch informiert????
Gruss Carmen