Nach sieben Jahren Pause wurde bei unserer Tochter eine neue Begutachtung durch den MDK zur Pflegestufe vorgenommen. Im laufe dieser 7 Jahre erhielten wir die Diagnose "Angelman-Syndrom". Wir teilten dies der Pflegekasse mit, da mit dieser Diagnose gleichzeitig feststand, dass sich an der Pflegesituation nichts mehr verbessern wird.
Kerstin wurde nun anfang Juni wieder in Pflegestufe III eingestuft, jedoch mit einer erheblichen Kürzung der bisherigen Pflegezeit (tägl. eine Stunde weniger), was zur Folge hat, dass nur noch für mich und nicht mehr für meinen Mann Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden und die Zeiten gerade mal eine Minute/Tag über der erforderlichen Zeit für Pflegestufe III liegt.
Weiß jemand, ob die Zeiten die ich z.B. zum Duschen, anziehen usw. von der Krankenkasse irgendwie vorgegeben sind (z.B. darf ich für die Hilfe beim Treppensteigen jetzt nur noch halb so viel Zeit brauchen wie vor 7 Jahren).
Wir haben gegen das letzte Gutachten Einspruch erhoben und kommenden Mittwoch wurde eine erneute Überprüfung durch den MDK angesetzt.
Zu unserer Tochter: sie ist 23 Jahre alt und hat das Angelman-Syndrom, d.h. epileptische Anfälle, schwerste geistige Behinderung, keine Sprache, Inkontinenz, gehen meist mit Hilfe. Ansonsten kann sie nichts alleine, weder waschen, anziehen, essen....
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Kerstin wurde nun anfang Juni wieder in Pflegestufe III eingestuft, jedoch mit einer erheblichen Kürzung der bisherigen Pflegezeit (tägl. eine Stunde weniger), was zur Folge hat, dass nur noch für mich und nicht mehr für meinen Mann Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden und die Zeiten gerade mal eine Minute/Tag über der erforderlichen Zeit für Pflegestufe III liegt.
Weiß jemand, ob die Zeiten die ich z.B. zum Duschen, anziehen usw. von der Krankenkasse irgendwie vorgegeben sind (z.B. darf ich für die Hilfe beim Treppensteigen jetzt nur noch halb so viel Zeit brauchen wie vor 7 Jahren).
Wir haben gegen das letzte Gutachten Einspruch erhoben und kommenden Mittwoch wurde eine erneute Überprüfung durch den MDK angesetzt.
Zu unserer Tochter: sie ist 23 Jahre alt und hat das Angelman-Syndrom, d.h. epileptische Anfälle, schwerste geistige Behinderung, keine Sprache, Inkontinenz, gehen meist mit Hilfe. Ansonsten kann sie nichts alleine, weder waschen, anziehen, essen....
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
