Hallo ihr,
habe mich nun drum gekümmert endlich auch die Betreuungsleistung in Anspruch zu nehmen und habe einen Antrag bei der KK gestellt, dass ich auch die Betreuungsleistung für das letzte Jahr in Anspruch nehmen möchte.
Ein paar Tage später kam folgender Bescheid mit den Worten:
Nun rief mich die Lebenshilfe an und sagte mir, dass die 200€ monatlich für das 2. Halbjahr im Jahr 2008 verfallen sind, weil sie bis Ende Juni 2009 hätten aufgebraucht werden müssen. Die 460€ für das erste Halbjahr 2008 würde die Kasse aber noch zahlen was auch nicht jede macht.
So steht es doch aber nicht im Schreiben drin und die KK hatte mir am Telefon auch nichts gesagt. Gibt es da wirklich ein gesetz drüber?
Liebe Grüße
Yvonne
habe mich nun drum gekümmert endlich auch die Betreuungsleistung in Anspruch zu nehmen und habe einen Antrag bei der KK gestellt, dass ich auch die Betreuungsleistung für das letzte Jahr in Anspruch nehmen möchte.
Ein paar Tage später kam folgender Bescheid mit den Worten:
Für die Zeit vom 01.01.2008 bis 30.06.2008 erhalten sie insgesamt 460€ gegen vorlagen entsprechender Quittungen. Ab 01.07.2008 haben sie Anspruch für Sarah von monatlich 200€ monatlich, ebenfalls gegen Vorlage ensprechender Quittungen. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderjahr übernommen werden.
Nun rief mich die Lebenshilfe an und sagte mir, dass die 200€ monatlich für das 2. Halbjahr im Jahr 2008 verfallen sind, weil sie bis Ende Juni 2009 hätten aufgebraucht werden müssen. Die 460€ für das erste Halbjahr 2008 würde die Kasse aber noch zahlen was auch nicht jede macht.
So steht es doch aber nicht im Schreiben drin und die KK hatte mir am Telefon auch nichts gesagt. Gibt es da wirklich ein gesetz drüber?
Liebe Grüße
Yvonne
