Hallo,
Ich bin neu hier im Forum und hätte eine Frage, die ich immer wieder verschieden beantwortet bekomme.
Mein Sohn, 7 Jahre, hat das Down-Syndrom und bekommt Pflegestufe zwei. Insgesamt habe ich drei Kinder, ich lebe nicht mit dem Vater der Kinder zusammen.
Da ich jetzt im Winter an der Uni eine Stelle bekommen habe, wollte ich gerne für einen Nachmittag in der Woche die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Krankenkasse und die Beihilfestelle (mein Sohn ist privat versichert), wollen die 1432,00 Euro vom Pflegegeld abziehen. Ich weiß aber von anderen Eltern behinderter Kinder, dass das nicht so sein muss. In meinem Fall ist das auch nicht möglich, weil ich genau kalkulieren muss. Ist es wirklich so, dass die Verhinderungspflege vom Pfllegegeld abgezogen wird?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Vorraus!
Mit freundlichen Grüßen,
maja-seiss
Hallo maja-seiss,
der Abzug ist nicht gerechtfertigt wenn du 2 Dinge beachtest:
1) Die Verhinderungspflege muss stundenweise gemacht werden. Dies heisst, das du nicht über 8 Stunden kommen darfst. Wenn du mit sagen wir mal 6 Stunden auskommst ist es kein Problem.
2) Erübrigt sich bei dir eigentlich, aber dennoch der Hinweis: Die Pflege darf nicht an mehreren aufeinander folgenden Tagen erfolgen. Aber bei dir wäre es ja nur 1 mal die Woche.
Schöne Grüsse
Harald
Hallo, ich habe auch so meine Probleme mit der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege. Larissa war dieses Jahr 14 Tage in der Kurzzeitpflege. Bisher hat die Krankenkasse mir schon 775€ abgezogen und nächsten Monat wollen die nochmal 133€ abziehen. Muss wohl nochmal Theater machen. Außerdem habe ich wohl schon die 1432€ aufgebraucht und deshalb haben die mir Verhinderungspflege genehmigt. Bei Pflegestufe 3 kostet der Aufenthalt 110€ pro Tag. Dann ist die Summe natürlich schnell weg. Ich verstehe nur nicht, dass wenn man Stufe 1 hat und die Pflege nicht so aufwendig in Anführungsstrichen ist, man dafür länger Urlaub machen kann vom Kind, da man ja weniger pro Tag bezahlt und dementsprechend mehr Tage zur Verfügung hat als bei Stufe 3. 12 Tage kann ich meine Tochter im Jahr für die Summe weggeben und bei 1 kann man ca.28 Tage bezahlen. Ist doch total verrückt oder? Kann doch garnicht sein, ich kapiere es einfach nicht.
Gruß Andrea und Larissa
Hallo Andrea
So verrückt ist das gar nicht. ich gehe von einer Summe von 1431€/Jahr aus, die man für die Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege zur Verfügung hat....
Ein behinderter pflegestufe 3 benötigt mehr an Hilfen, als ein Behinderter der Pflegestufe 1. Dementsprechend bekommt die Betreuung ob nun in einer Einrichtung oder private Ersatzpflegekraft für einen Behinderten der PS III mehr Geld pro Std. als ich einer Betreuung für eine Std. Pflege eines behinderten der PS I zahlen würde. Weil eben der Aufwand geringer ist, kann nicht die gleiche leistung gezahlt werden wie bei PS III.
Wenn ich privat meine Tochter betreuen lasse und pro Std. 10€ zahle, dann kann ich bei einer Summe von 1431€ / Jahr meine Tochter 143 Stunden im jahr betreuen lassen. Zahle ich mehr, weil der Aufwand höher ist, dann verringert sich natürlich die Möglichkeit der Betreuung.
Anke
Hallo,
ich habe schon so oft gelesen, dass die Verhinderungspflege nicht
an mehreren aufeinander folgenden Tagen erfolgen darf.
Das ist bei der BEK nicht so!
Ich habe gerade wieder die Kosten für die stundenweise Verhinderungspflege erstattet bekommen und da waren es einmal 4 Tage hintereinander, 1 Tag Pause und dann noch einmal 2 Tage hintereinander.
Ich hatte diesbezüglich auch einmal bei der Pflegekasse angerufen und da wurde mir gesagt, es dürfen ruhig Tage hintereinander sein, sonst würde das ja gar keine Entlastung für mich sein.
LG Elke
Wir haben auch oft mehrer Tage hintereinander Verhinderungspflege bekommen, da die Einrichtung, wo wir unseren Sohn immer mal ein paar Tage hingeben keine Kurzzeitpflege - Zertizierung hat. Meines Wissen können diese etwa 1400 EUR auch zweimal in Anspruch genommen werden, wenn es einaml Verhinderungspflege und das andere Mal absout korrekt Kurzzeitpflege ist. Ausprobieren konnte ich es aber auch nocht nicht.