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Arztbuget bei behinderten Kindern

maika 13.02.2004, 19:46#1
Hallo,
ich bin mal wieder auf der Suche nach einem Gesetzestext, oder Richtlinie und zwar geht es darum, daß ich zwar die mündliche Aussage der KV habe, daß Behinderte aus dem Arztbuget, nach Überschreitung herausgerechnet werden, da aber dann die Ärzte einen "Offenbarungseid" sämtlicher Patientenabrechnungen machen müssen, scheuen diese den Aufwand und verschreiben dann einfach keine Verordnungen mehr, wie KG, Logo, Ergo.
Jetzt bin ich schon soweit, daß wohl in den Richtlinien des Heilmittelkataloges unter 16.2. dieses Thema in Bezug auf "Verordnung im Haus" abgehandelt wird, nur an den Wortlaut, bin ich weder auf der Seite der KV noch der Heilmittelverordnung gekommen.

Also, wenn jemand die Richtlinie kennt, mit genauem Wortlaut, daß Behinderte aus dem Buget herausgerechnet werden
und
die Richtlinie 16.2. in Bezug auf "Verordnung im Haus" dann wäre ich sehr dankbar.

Unsere Therapeuten im KIga und unsere Eltern verzweifeln nämlich langsam, weil die Ärzte sich weigern, weiter zu verordnen, mit der Begründung:
1. sie dürfen es nicht
2. das würde ihr Buget sprengen.

Viele Grüße
Antje
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