Hallo an alle im Forum ,
Vor einiger Zeit wurde für meine Tochter und meinem Sohn die Pflegestufe neu festgestellt. Die Bescheide wurden mir zugeschickt , es ist soweit auch alles O.K.
Ich stellte bei meiner Krankenkasse den Antrag auf Akteneinsicht und Überlassung von Kopien nach § 25 SGB X um diese in den persönlichen Akten meiner Kinder zu Hause zu hinterlegen.
Die Krankenkasse lehnt die Akteneinsicht ab, mit folgender Begründung :
,, Akteneinsicht nach § 25 SGB X wird Beteiligten in einem laufenden Verwaltungsverfahren gewährt.
Ein laufendes Verwaltungsverfahren ist bei Ihren Kindern nicht festzustellen.
Akteneinsicht kann daher nicht gewährt werden " .
Frage : Kann ich nur innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zugang des Bescheides Akteneinsicht einfordern . Hat der Bürger nicht ein Recht auf Einsicht in Akten und Daten die über einen erhoben werden. ??
Wer hat ein Rat was ich machen kann ??
Gruß Matze 66
Vor einiger Zeit wurde für meine Tochter und meinem Sohn die Pflegestufe neu festgestellt. Die Bescheide wurden mir zugeschickt , es ist soweit auch alles O.K.
Ich stellte bei meiner Krankenkasse den Antrag auf Akteneinsicht und Überlassung von Kopien nach § 25 SGB X um diese in den persönlichen Akten meiner Kinder zu Hause zu hinterlegen.
Die Krankenkasse lehnt die Akteneinsicht ab, mit folgender Begründung :
,, Akteneinsicht nach § 25 SGB X wird Beteiligten in einem laufenden Verwaltungsverfahren gewährt.
Ein laufendes Verwaltungsverfahren ist bei Ihren Kindern nicht festzustellen.
Akteneinsicht kann daher nicht gewährt werden " .
Frage : Kann ich nur innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zugang des Bescheides Akteneinsicht einfordern . Hat der Bürger nicht ein Recht auf Einsicht in Akten und Daten die über einen erhoben werden. ??
Wer hat ein Rat was ich machen kann ??
Gruß Matze 66

