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pflegeleistung Mutter

uwe198 17.04.2009, 19:46#1
Hallo,meine Mutter hat Krebs und Anfang des Monats hat es sich so verschlimmert das sie im Bett liegt.Hab mich vorher immer um sie gekümmert und gepflegt.Jetzt ist es so schlimm das sie im Krankenhaus eine Schnelleinstufung gemacht haben und sie bekam Stufe3.Vorher hab ich das gern gemacht und nie an eine Einstufung gedacht.Jetzt meine frage,die Einstufung läuft ab 1 April und sie wir nächste Woche entlassen,bekomm ich da Pflegegeld wenn sie die Zeit seit der Einstufung im Krankenhaus war?
Yvonne 17.04.2009, 23:36#2
AW: pflegeleistung Mutter

Hallo Uwe,

Herzlich Willkommen hier im Forum.
Wenn deine Mutter nicht mehr wie 4 Wochen im Krankenhaus war, dürfen sie das Pflegegeld nicht kürzen.
Wenn man über die 4 Wochen hinaus geht wird ab da das Pflegegeld gekürzt.
Es könnte passieren, dass sie es dir erst einmal nicht bezahlen weil die KK oftmals auf Infos vom Krankenhaus warten wann deine Mutter wieder entlassen wurde.

Also da ihr Pflegegeld ab April bekommt und sie nächste Woche entlassen wird, waren es keine 4 Wochen Krankenhausaufenthalt und somit müsst ihr das ganze Pflegegeld für April bekommen.

Liebe Grüße

Yvonne
uwe198 01.05.2009, 10:57#3
AW: pflegeleistung Mutter

Pflegegeld ist nicht bezahlt.Krankenkasse sagt:Mutter ist eingeliefert worden und dann ist die Pflegestufe3 im Krankenhaus beantragt worden.Sie ist ja jetzt daheim ,aber abrechnen kann man dann nicht,erst dann im Monat Mai,wenn sie daheim gepflegt worden ist.Kann nach verschiedenen Aussagen die man liest nicht stimmen?
Yvonne 01.05.2009, 13:51#4
AW: pflegeleistung Mutter

Hallo Uwe,

wir haben gerade April zu Ende und sie ist zu Hause. Dann können sie doch nicht erst ab Mai bezahlen.

"...Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ist in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation weiter zu zahlen....""

http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__34.html

Liebe Grüße

Yvonne
uwe198 01.05.2009, 14:12#5
AW: pflegeleistung Mutter

danke für die schnelle Antwort,aber die KK will für den Monat April gar kein Pflegegeld zahlen!Aussage ist:Sie ist erst im Krankenhaus eingestuft worden am 2 April ,und die Pflegeleistung hat das Krankenhaus erbracht?
amai 01.05.2009, 19:29#6
AW: pflegeleistung Mutter

Hallo Uwe,
bitte noch einmal genauere Angaben .
Bisher habe ich deinen Beiträgen entnommen:
Deine Mutter war im Krankenhaus dort wurde am 2. April laut MDK-Begutachtung die Pflegestufe III zuerkannt.
Deine Mutter wurde bitte wann genau entlassen?
Hast du schon das Pflegegutachten des MDK von der Pflegekasse angefordert? Da schreibt der MDK auch rein, ab wann diese Pflegestufe vorliegt!
Wann genau (Datum) habt ihr den Antrag auf die Pflegestufe gestellt?

Das wäre wichtig zu wissen.

LG, amai
uwe198 01.05.2009, 19:40#7
AW: pflegeleistung Mutter

Der Antrag wurde 29.3 gestellt,ab 1.4 wurde die Pflegestufe anerkannt.
Entlassen wurde sie am 24.3.
amai 02.05.2009, 03:49#8
AW: pflegeleistung Mutter
Zitat von uwe198
Der Antrag wurde 29.3 gestellt,ab 1.4 wurde die Pflegestufe anerkannt.
Entlassen wurde sie am 24.3.
Hallo Uwe,
nicht am 24.4.? (Ich vermute einen Tippfehler).
Wer hat den Antrag gestellt?
Habt ihr schon das MDK-Gutachten von der Pflegekasse angefordert und vorliegen? Irgendwie passt das alles nicht recht zusammen, was die Kasse da macht, da wäre schon gut genau nachzuschauen , was der MDK im Gutachten eingetragen hat , ab wann die Pflegestufe vorliegt, denn eigentlich steht im SGB XI folgendes:
"Leistungsvoraussetzungen
§ 33 SGB XI
(1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt, werden die Leistungen vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt."

Das würde in euren Fall bedeuten, dass spätestens ab dem 29.3. gezahlt werden müsste, wenn nicht sogar ab 01.03., es sei denn , der MDK hat im Gutachten festgestellt, die Pflegestufe sei NACH dem 29.3. eingetreten.

Nun zum Problem mit der Pflegegeldzahlung (auch wenn noch nicht ganz geklärt ist ob das mit dem Datum ab 01.04. stimmt, nehmen wir das mal).

Dazu steht in § 34 SGB XI Absatz 2:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/11/index.php?norm_ID=1103400
" (2) Der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege ruht darüber hinaus, soweit im Rahmen des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege (§ 37 des Fünften Buches) auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht, sowie für die Dauer des stationären Aufenthalts in einer Einrichtung im Sinne des § 71 Abs. 4, soweit § 39 nichts Abweichendes bestimmt. Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ist in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation weiter zu zahlen."

Wenn also Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung ab dem 01.04.09 bestehen würden , dann ruht zwar grundsätzlich der Anspruch bei stationärem Krankenhausaufenthalt, aber erst nach vier Wochen.

Da deine Mutter dazu noch im April entlassen wurde sind diese vier Wochen = 28 Tage nicht einmal erreicht worden.

Ich würde also dringend zwei Dinge machen und zwar schriftlich:
1. das Pflegegutachten des MDK von der Pflegekasse anfordern und überprüfen, ab wann der MDK dort eingetragen hat , dass die Pflegestufe vorliegt.
2. schriftlich die Zahlung von Pflegegeld für den April fordern und Widerspruch wegen der Aussage einlegen, das kein Pflegegeld für April gezahlt werden könne mit obiger Begründung, die ja auch Yvonne schon gepostet hatte.

LG, amai
uwe198 02.05.2009, 05:07#9
AW: pflegeleistung Mutter

sorry Tippfehler,24.4
Pglegestufe ab 1.4