Wir sínd beihilfeberechtigt und über eine private Krankenkasse versichert. Unsere Tochter war 3 Wochen in einer Einrichtung der Diakonie im Rahmen der Verhinderungspflege. Die private Pflegekasse erstattet nun erstmalig(!) ihren Anteil nur bezogen auf eine fiktive Pflegeleistung. D.h., dass die Kosten des Aufenthaltes nur zu einem minimalen Anteil erstattet werden. Die Krankenkasse bezieht sich dabei auf eine interne Anweisung.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob bei Verhinderungspflege in stationäre und häusliche Verhinderungspflege unterschieden wird. Zumindest für die häusliche Verhinderungspflege gilt, dass nach §39 SGB XI bis zu 4 Wochen von der Pflegekasse übernommen werden müssen (siehe Rubrik offene Hifen).
Vielleicht wäre es am besten, bei der Einrichtung direkt nachzufragen. Meistens können die Angestellten dort weiterhelfen. Auf jeden Fall würde ich erst einmal Widerspruch einlegen und bei der Pflegekasse weiter bohren und nachfragen, was für ominöse interne Anweisungen das seien, und auf welcher rechtichen Basis diese Entscheidung gefallen ist.
Um welche private Krankenkasse handelt es sich denn? Gibt es irgendwelche vertragliche Klauseln in der Versicherungspolice, aus denen weiteres ersichtlich ist?
