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Verstehe Gutachten des MDK nicht

Ursula 09.04.2009, 14:10#1
Hallo zusammen

Ich habe mich heute angemeldet, weil ich das Gutachten des MDK bekommen habe, und dieses nicht ganz verstehe. Nun würde ich ganz gerne fragen, ob mir jemand vielleicht die Augen etwas öffnen könnte?

Es wurde ein Zeitaufwand in der Grundpflege berechnet von 163 Minuten pro Tag, und ein Zeitaufwand in der Hauswirtschaft von 69 Minuten.

Dann steht dort unter Empfehlungen/Erläuterungen für die Pflegekasse:
Die allgemeine Betreuungsleistung durch die Pflegeeltern können nicht der Pflegeleistung hinzugerechnet werden. Diese ist nachgewiesen sehr hoch, fällt aber unter die eingeschränkte Alltagskompetenz nach SGB XI § 45 a.

Und:
RV-Zeiten nach Abzug der Kindergartenzeiten und der Unterstützung des Pflegevaters bei 14-21 Stunden die Woche.

Was genau heißt das denn jetzt? Also er bekommt die Pflegestufe II, das steht fest. Aber wieso Kindergartenzeit und Unterstützung des Pflegevaters? Mein Mann ist aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit gar nicht in der Lage diesen kleinen Wirbelwind, der jede Alltagssituation durch sein aggressives Verhalten sehr erschwert, zu pflegen. Die Pflege zu Hause übernehme ausschließlich ich.

Es wäre schön, wenn jemand mir ein wenig dazu sagen könnte, denn so ganz steige ich da noch nicht durch.

Ganz liebe Grüße
Ursula und Maik :wink:
amai 16.04.2009, 16:04#2
AW: Verstehe Gutachten des MDK nicht

Hallo Ursula,
ich hatte mich am Samstag vor Ostern an einer Antwort versucht , leider stürzte mein PC ab und meine Antwort war futsch, dann hatte ich keine Zeit. Heute nun mein zweiter Versuch.
Ich antworte zwischen deinen Beitrag.
Zitat von Ursula
Hallo zusammen

Ich habe mich heute angemeldet, weil ich das Gutachten des MDK bekommen habe, und dieses nicht ganz verstehe. Nun würde ich ganz gerne fragen, ob mir jemand vielleicht die Augen etwas öffnen könnte?

Es wurde ein Zeitaufwand in der Grundpflege berechnet von 163 Minuten pro Tag, und ein Zeitaufwand in der Hauswirtschaft von 69 Minuten.

Dann steht dort unter Empfehlungen/Erläuterungen für die Pflegekasse:
Die allgemeine Betreuungsleistung durch die Pflegeeltern können nicht der Pflegeleistung hinzugerechnet werden. Diese ist nachgewiesen sehr hoch, fällt aber unter die eingeschränkte Alltagskompetenz nach SGB XI § 45 a.

Man hat als Pflegezeit insgesamt 232 Minuten täglich anerkannt, das entspricht der Pflegestufe II. Für die Pflegestufe III bräuchte man mindestens 5 Stunden also 300 Minuten, davon mindestens 240 Minuten allein für die Grundpflege.
Die Kasse anerkennt, dass ihr einen sehr hohen Aufwand habt für die Pflege, allerdings entfällt nach Meinung der Kasse viel auf nicht anrechenbare Leistungen der allgemeinen Betreuung.

Da dir das Gutachten vorliegt, solltest du schauen, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind. Angerechnet wird Anleitung und Beaufsichtigung nur im direktem Zusammenhang mit den pflegerelevanten Tätigkeiten und nur, wenn du dadurch so gebunden bist, dass du in dieser Zeit nichts anderes tun kannst.
Beispiel: Zähne putzen, wenn du daneben stehen musst, jeden Schritt
vorgeben, kontrollieren, motivieren, korrigierend einschreiten, aufpassen,
dass dein Kind nicht aufhört und statt dessen die Wasserhähne voll
aufdreht oder die Toilette mit der Zahnbürste zu putzen, dann wäre das
anzurechnen.
Entscheidend ist immer die individuelle Pflegesituation, auch wenn die
Gutachter gerne behaupten es gälten alleine und ausschliesslich die
sogenannten Zeitkorridore. Die sind aber auf eine Vollübernahme einer
Laienperson ausgerichtet, was dann sehr viel schneller ginge.

Zu berücksichtigen sind auch eventuelle Erschwernisfaktoren wie
Verweigerung.

Nicht zu berücksichtigen sind allgemeine Beaufsichtigung, damit das Kind
nicht sich oder andere gefährdet.

Zu empfehlen die Pflegegeldfibel (erstellt von einem betroffenen Vater) :
Der Download im ersten Beitrag:
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html
und:
die offiziellen Gutachterrichtlinien, in denen es auch Kapitel speziell zur
Beurteilung von Kindern gibt und die Beurteilung von geistig oder
psychisch behinderten Menschen:
http://www.mdk.de/media/pdf/Begutachtungsrichtlinien_screen.pdf
Zitat von Ursula
Und:
RV-Zeiten nach Abzug der Kindergartenzeiten und der Unterstützung des Pflegevaters bei 14-21 Stunden die Woche.

Was genau heißt das denn jetzt? Also er bekommt die Pflegestufe II, das steht fest. Aber wieso Kindergartenzeit und Unterstützung des Pflegevaters? Mein Mann ist aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit gar nicht in der Lage diesen kleinen Wirbelwind, der jede Alltagssituation durch sein aggressives Verhalten sehr erschwert, zu pflegen. Die Pflege zu Hause übernehme ausschließlich ich.

Es wäre schön, wenn jemand mir ein wenig dazu sagen könnte, denn so ganz steige ich da noch nicht durch.

Rentenversicherungsbeiträge werden von der Kasse nur im Rahmen der Zeit entrichtet, die die Pflegeperson tatsächlich leistet. Im Prinzip darf deine Kasse also schon Pflegezeiten, die im Kindergarten erbracht werden oder die eine zweite Pflegeperson erbringt abziehen. Allerdings müssten sie konkret darlegen, wie sie auf über sechs Stunden wöchentliche Pflege kommen.
Du solltest unbedingt Widerspruch einlegen und mitteilen, dass du alleinige Pflegeperson bist und das dein Mann schon aus gesundheitlichen Gründen keine pflegerelevanten Tätigkeiten ausführen kann.
Dann solltest du dir überlegen welche Pflegetätigkeiten im KIGA anfallen und zusammenrechnen wieviel Zeit das ergibt. Vielleicht ist dein Kind auch öfters krank ? Wie sieht es mit Schliesszeiten aus in den Ferien? Du solltest also auch gegebenfalls dagegen Widerspruch einlegen und die Kasse auffordern dir schriftlich mitzuteilen,wie sie konkret auf den hohen Abzug kommt.

Die Kasse spart natürlich, wenn sie nur Beiträge eine Stufe niedriger abführt.
siehe bitte hier: http://www.intakt.info/95-0-rentenversicherungs--beitraege-fuer-pflegepersonen.html

Falls dein Widerspruch nicht den erwünschten Erfolg zeigt solltest du dich direkt an den Rentenversicherungsträger wenden, dieser und nicht die Kasse ist am Ende für die Feststellung der Rentenversicherungspflicht und dessen Umfang zuständig.

Schau bitte auch hier noch einmal nach, hier gehts um das gleiche Thema:
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=7392

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

LG, amai