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Pflegezeiten geändert ???!!!

Yoyo 08.04.2009, 18:03#1
Hallo ihr Lieben,
hab mal so ein bischen rum geschaut hier, und zu dem was ich eigentlich wissen möchte nichts wirkliches gefunden.:kopfkratz:

Bis AUgust war unser Nico in der Pflegestufe III. Die hatte er seit er 10 Jahre alt war.
Für uns hat sich an der Pflege mit und um ihn nichts geändert, im gegenteil sie ist "anstrengender" geworden. Weil wir ihn ständig auch mental anleiten und in seiner Selbständigkeit unterstützen wollen.

Im Grundsatz hat man immer doch gesagt, daß man den Mitmenschen die zu Hause Pflegen, unterstützen möchte, eben halt auch mit dem Pflegegeld.

Im September letzten Jahres ist dann nach dem es einfach eine Neue "Zeiteinteilung" für die Pflegestufen gab, der MDK hier gewesen und unser Sohn wurde runter gestuft.
Natürlich haben wir schon Widerspruch und auch Klage eingereicht.
Was ich persönlich erfragen möchte,
hat sich jemand von Euch schon mal dafür stark gemacht, daß einfach auch in der Pflege zu Hause, die "Meßzeiten" für Pflegeheime und Krankenhäuser bzw. Sozialstationen zu Grunde gelegt werden.
Und daß die festgelegten Zeiten, fast nie den wirklichen AUfwand erfassen.
Es handelt sich hier doch um Menschen , die wir versuchen so liebevoll und verantwortungsvoll wie möglich zu fördern, zu unterstützen, und zu versorgen. Eben halt zu Pflegen.

Ich mach mal ein einfaches Beispiel.
Zähne putzen.
Natürlich fördere ich dabei auch die Selbständigkeit.
Er darf zuerst einmal selber versuchen alles herzurichten.
Ich leite ihn Mental an.
Er drückt die halbe Tube leer, nachem ich diese geöffnet habe, weil er es motorisch nicht schafte, er versucht zu putzen, dabei geht die Bürste über die beiden oberen Schneidezähne und mehr nicht. Mitlerweile sind schon 5 Minuten um.
Also Mund ausspühlen laßen. (Oh da ist ja der NIco im Spiegel, mal gucken ob der auch ausspuckt wie ich. Spiegel voll.)
Mama Tuch! Erst muß er jetzt selber den Mund abwischen. Okay.
Anschließend, wird der gesamte Vorgang des Zähneputzens von mir noch einmal vollständig wiederholt, so daß alle Zähe etwas abbekommen.
Wir sind also beim Zähneputzen schon mal mindestens 10 Min "Beschäftigt"
angerechnet werden aber pro Zähneputzen doch nur 3 Min.
Das macht in der Gesamtrechnung der MDK´s 9 Min am Tag. In der Praxis sind es aber 30 MIn.
So ziehen sich doch einige Dinge mehr durch den Pflege Alltag.
Geht es Euch auch oft so, und stellt ihr Euch nicht auch die Frage, ob in der Häuslichen Pflege andere "Zeitwerte" gelten sollten?

Gespant auf Eure Meinungen
LG YOYO
amai 08.04.2009, 22:53#2
AW: Pflegezeiten geändert ???!!!

Hallo YOYO,
das Problem ist, dass der Gutachter den von euch glaubhaft geschilderten bzw. nachgewiesenen Aufwand dann auch begründen muss, wenn ihr mehr Zeit benötigt.
Problem ist,dass viele Gutachter das nicht so machen, obwohl sie dazu verpflichtet sind, nicht einfach nur irgendwelche Durchschnittswerte oder Zeitkorridore an Zeiten anzusetzen sondern jede individuelle Pflegesituation mit allen Erschwernisfaktoren zu erfassen, dies ist höchstgerichtlich und in den Begutachtungsrichtlinien so festgelegt.

Deshalb ist es sehr wichtig, ein Pflegetagebuch zu schreiben und dann das Gutachten des MDK anzufordern (muss man euch zusenden, von der Pflegekasse anfordern)und zu schauen wo was nicht anerkannt oder nicht richtig erfasst worden ist.
Anhand des Vergleichs müsst ihr dann ganz detailliert begründen ,warum die zugestandenen Zeitwerte nicht stimmen bzw. nicht ausreichen.
Wenn der Gutachter beim Zähne putzen einfach die Zeitwerte für eine vollständige Übernahme einsetzt dann kommt man mit 4 Minuten hin für Vorbereitung, putzen, Mund spülen, wenn ihr aber aktivierend pflegt dann reicht das bei weitem nicht aus, weil Anleitung , motivieren und Überwachen bzw. Teilübernahmen eben viel zeitaufwändiger ist.

Die Zeiten für die Pflegestufen haben sich nicht verändert, seit September 2006 werden lediglich bei Kindern weniger Zeiten für ein gleichaltriges gesundes Kind abgezogen und ab dem 10. Lebensjahr wird nun kein Abzug mehr vorgenommen statt vorher ab dem 12. Lebensjahr.

Für Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung sowie für Kinder gibt es eigene Kapitel mit Hinweisen in den Begutachtungsrichtlinien.
Zu berücksichtigen sind auch eventuelle Erschwernisfaktoren wie
Verweigerung.

In den Begutachtungsrichtlinien steht auch, dass aktivierend gepflegt werden soll, so dass der Gutachter nicht einfach behaupten oder davon ausgehen kann, dass eine Übernahme *ausreiche*.
Hier der Link zu den aktuellen Begutachtungsrichtlinien:
http://www.mdk.de/media/pdf/Begutachtungsrichtlinien_screen.pdf


Hier noch der Link zur Pflegegeldfibel , die von einem betroffenen Vater erstellt wurde und sehr hilft durch das Vorschriftenwirrwarr zu steigen.
Der Download im ersten Beitrag:
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html

LG, amai