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Verhinderungspflege u. Rentenbeitragsnachzahlung

Stevi1X 07.03.2009, 01:28#1
Hallo,

wir haben einen Sohn (12 Jahre) bei dem erst im Juli 2008 ein Asperger-Syndrom diagnostiziert wurde. Seit dem 1. Lebensjahr unseres Kindes haben wir eine Ärzteodyssee durchgemacht. Leider hatten die Ärzte immer fälschlicherweise ADS diagnostiziert. Wir waren aber immer der Meinung, dass unser Sohn Autist ist. Dies wurde nun im letzten Jahr von einem Sozialpädiatrischen Zentrum bestätigt. Unmittelbar danach erfolgte die Einstufung in Pflegestufe II und die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft mit einem GdB von 80 und den Merkmalen G,B, H. Die Anerkennung erfolgte jedoch nicht rückwirkend bis zur Geburt, sondern lediglich ab Juli 2008. Da AS jedoch genetisch bedingt von Geburt an vorliegt, haben wir uns einer erfahrenen Rechtsanwältin bedient und kämpfen nun für die rückwirkende Anerkennung der Behinderung seit Geburt.

Anbei nun ein paar Fragen von mir. Vielleicht weis hier jemand von euch etwas dazu.
1. Meine Frau kann seit der Geburt unseres Sohnes wegen der Pflege ihren Beruf als Finanzbeamte nicht mehr ausüben. Demnach konnten auch keine Rentenversicherungsbeiträge mehr abgeführt werden, sodass später einmal eine Rentenversorgungslücke von Geburt bis zur Anerkennung der Behinderung (Juli 2008) entstehen wird (immerhin 11 Jahre). Meine Frage hierzu wäre, ob Aussicht auf Erfolg besteht, zumindest einen Teil der Rentenversicherungsbeiträge ab Ende der Elternzeit bis zum Tag der Anerkennung der Behinderung nachträglich erstattet zu bekommen? Wenn ja, wie gehe ich am besten dabei vor?
2. Eine weitere Frage habe ich zur Verhinderungspflege/Ersatzpflege.
Meine Frau ist aufgrund der langjährigen Pflege unseres Sohnes mittlerweile gesundheitlich (psychisch) ziemlich angeschlagen. Angenommen meine Frau muss aufgrund einer psychiatrischen Behandlung einen 6-wöchigen Kuraufenthalt machen (oder braucht mal Urlaub) und ist somit an der Pflege gehindert, was wird dann an Pflegekosten und vor allen Dingen für welche pflegenden Personen erstattet? Könnte z. B. auch ich die Pflege unseres Sohnes übernehmen? Werden dann zusätzlich zum Pflegegeld bis zu 1.470 € im Jahr erstattet? Und zahlt die Pflegeversicherung dann auch zusätzlich noch einen mir entstehenden Verdienstausfall, wenn ich mich vom Arbeitgeber beurlauben lassen muss?
3. Wir haben zusätzlich Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege für Pflegebedürftige mit erhebl. allgemeinen Betreuungsbedarf. (monatl. 200 €). Könnten diese Mittel auch für die Kosten eines Ferienaufenthalts unseres Sohnes verwendet werden?

Das waren nun eine Menge Fragen. Aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Schöne Grüße:-D
amai 08.03.2009, 21:26#2
AW: Verhinderungspflege u. Rentenbeitragsnachzahlu

Hallo Stevi1X,
gestern abend hatte ich mich aufgemacht deine Fragen zu beantworten, war fast fertig und dann ist mein Browser abgestürzt- alles weg *seufz*. Ich versuche mein Glück also noch einmal.
Zitat von Stevi1X
Hallo,

wir haben einen Sohn (12 Jahre) bei dem erst im Juli 2008 ein Asperger-Syndrom diagnostiziert wurde. Seit dem 1. Lebensjahr unseres Kindes haben wir eine Ärzteodyssee durchgemacht. Leider hatten die Ärzte immer fälschlicherweise ADS diagnostiziert. Wir waren aber immer der Meinung, dass unser Sohn Autist ist. Dies wurde nun im letzten Jahr von einem Sozialpädiatrischen Zentrum bestätigt. Unmittelbar danach erfolgte die Einstufung in Pflegestufe II und die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft mit einem GdB von 80 und den Merkmalen G,B, H. Die Anerkennung erfolgte jedoch nicht rückwirkend bis zur Geburt, sondern lediglich ab Juli 2008. Da AS jedoch genetisch bedingt von Geburt an vorliegt, haben wir uns einer erfahrenen Rechtsanwältin bedient und kämpfen nun für die rückwirkende Anerkennung der Behinderung seit Geburt.

Ja, das kommt leider häufiger vor, es ist immer noch nicht allen Ärzten bekannt. Erst 1991 hat das Asperger-Syndrom in das Internationale Klassifikationssystem der WHO (ICD-10), und 1994 in das Diagnostische Statistische Manual psychischer Störungen (DSM-IV) der American Psychiatric Association Eingang gefunden.
Zitat von Stevi1X
Anbei nun ein paar Fragen von mir. Vielleicht weis hier jemand von euch etwas dazu.
1. Meine Frau kann seit der Geburt unseres Sohnes wegen der Pflege ihren Beruf als Finanzbeamte nicht mehr ausüben. Demnach konnten auch keine Rentenversicherungsbeiträge mehr abgeführt werden, sodass später einmal eine Rentenversorgungslücke von Geburt bis zur Anerkennung der Behinderung (Juli 2008) entstehen wird (immerhin 11 Jahre). Meine Frage hierzu wäre, ob Aussicht auf Erfolg besteht, zumindest einen Teil der Rentenversicherungsbeiträge ab Ende der Elternzeit bis zum Tag der Anerkennung der Behinderung nachträglich erstattet zu bekommen? Wenn ja, wie gehe ich am besten dabei vor?

Die einzige soziale Absicherung die mir bekannt ist ist die nach § 44 SGB XI, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Die gilt aber auch erst ab Anerkennung der Pflegestufe.
http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_11/__44.html
Voraussetzung sind keine Erwerbstätigkeit über 30 Stunden die Woche und mindestens 14 Stunden Pflege wöchentlich.
Pflegepersonen sind auch kostenfrei unfallversichert.
http://www.intakt.info/95-0-rentenversicherungs--beitraege-fuer-pflegepersonen.html

Mit dem Beamtenrecht und ob und inwieweit deine Frau auch längerfristige Freistellungen von ihrer Arbeit hätte nehmen können kenne ich mich leider nicht aus.

Soweit die erste Antwort. Die anderen leider später, wegen Zeitnot.

Tipp vorerst für die weiteren Fragen: die Suchfunktion des Forums nutzen und hier:
http://www.intakt.info/98-0-leistungen-der-pflegeversicherung.html
http://www.intakt.info/94-0-zusaetzliche-betreuungsleistungen-in-der-pflege.html
http://www.intakt.info/102-0-haushaltshilfe-bei-krankheit.html

LG, amai
Stevi1X 15.03.2009, 21:41#3
AW: Verhinderungspflege u. Rentenbeitragsnachzahlu

Besten Dank amai erst einmal für die ersten Infos.
Am wichtigsten ist für mich die Frage 2. Da bin ich leider noch nicht weitergekommen.
Wenn ich die Pflege unseres Sohnes (bei Krankheit meiner Frau) übernehme, werden dann zusätzlich zum Pflegegeld bis zu 1.470 € im Jahr erstattet? Und zahlt die Pflegeversicherung dann auch zusätzlich noch einen mir entstehenden Verdienstausfall, wenn ich mich vom Arbeitgeber beurlauben lassen muss?
Oder darf die Pflege nur von einer Pflegefachkraft durchgeführt werden, damit die 1.470 € erstattet werden?

Schöne Grüße
amai 16.03.2009, 13:56#4
AW: Verhinderungspflege u. Rentenbeitragsnachzahlu

Hallo Stevi,
Zitat von Stevi1X
2. Eine weitere Frage habe ich zur Verhinderungspflege/Ersatzpflege.
Meine Frau ist aufgrund der langjährigen Pflege unseres Sohnes mittlerweile gesundheitlich (psychisch) ziemlich angeschlagen. Angenommen meine Frau muss aufgrund einer psychiatrischen Behandlung einen 6-wöchigen Kuraufenthalt machen (oder braucht mal Urlaub) und ist somit an der Pflege gehindert, was wird dann an Pflegekosten und vor allen Dingen für welche pflegenden Personen erstattet? Könnte z. B. auch ich die Pflege unseres Sohnes übernehmen? Werden dann zusätzlich zum Pflegegeld bis zu 1.470 € im Jahr erstattet? Und zahlt die Pflegeversicherung dann auch zusätzlich noch einen mir entstehenden Verdienstausfall, wenn ich mich vom Arbeitgeber beurlauben lassen muss?

Bei einem Krankenhausaufenthalt ist es zumindest bei den gesetzlichen Krankenkassen möglich eine Haushaltshilfe zu bekommen, für die Zeiten in denen du arbeiten musst. Bei einer privaten Versicherung kommt es auf den individuellen Vertrag an , ob dieser so etwas abdeckt.
Schau bitte dazu mal hier:
http://www.intakt.info/102-0-haushaltshilfe-bei-krankheit.html


Zur Verhinderungspflege:
Die Verhinderungspflege wird durch zwei Grenzen begrenzt: maximal 1470 Euro im Jahr und bis maximal 28 Kalendertage.
Wenn man die Verhinderungspflege in einem oder in mehreren Teilzeiträumen nimmt dann ersetzt die Verhinderungspflege das Pflegegeld. Bei Inanspruchnahme in Teilzeiträumen darf der erste und letzte Tag nicht gekürzt, für die restlichen Tage jeweils 1/30 des Pflegegelds gekürzt werden.

Man darf aber auch stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, unter acht Stunden (also maximal 7,59 Stunden) darf das Pflegegeld nicht gekürzt werden, die Verhinderungspflege wird in diesem Fall zusätzlich zum Pflegegeld ausgezahlt, deine Frau müsste die Pflege für den Rest des Tages wieder selber durchführen. In diesem Fall gilt nur die Grenze von 1470 Euro im Jahr die Begrenzung auf 28 Kalendertage entfällt bei der stundenweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege.

Die Verhinderungspflege kann, muss aber nicht durch professionelle Kräfte durchgeführt werden. Nun aber zu dem Problem , dass du bis zum 2. Grad verwandt bist mit dem zu Pflegenden, da ist es so, dass man jährlich maximal Anspruch bis zum jeweiligen Pflegegeld der Pflegestufe hat, also PSI 215 Euro, PS II 420 Euro, PS III 675 Euro. Bei nachgewiesenen Fahrtkosten oder nachgewiesenem Verdienstausfall wird auch in diesem Fall bis auf insgesamt 1470 Euro erstattet.

Ich hoffe, das war alles verständlich, sonst bitte noch einmal nachfragen. Hier ab Seite 131 kannst du alles noch einmal genau zu § 39 SGB XI nachlesen, das sind die gemeinsam von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Spitzenverband der Pflegekassen festgelegten leistungsrechtlichen Vorschriften:
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/GR_ohne_20Anlagen_2008-07-15_1_.pdf
Zitat von Stevi1X
3. Wir haben zusätzlich Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege für Pflegebedürftige mit erhebl. allgemeinen Betreuungsbedarf. (monatl. 200 €). Könnten diese Mittel auch für die Kosten eines Ferienaufenthalts unseres Sohnes verwendet werden?

Diese Mittel dürfen nur mit zugelassenen Diensten und Trägern sowie zugelassenen niedrigschwelligen Angeboten abgerechnet werden.

Eine Liste über die Träger und Dienste, die abrechnen dürfen muss dir deine Pflegekasse auf Nachfrage zukommen lassen.

Man darf damit auch Leistungen der Tages-, Nacht- und Kurzpflege finanzieren, in diesem Fall ausdrücklich auch die Kosten, die man sonst eigentlich selber tragen müsste (Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung).

Es gibt auch Angebote , die Ferienfreizeiten anbieten. Allerdings
sind diese Leistungen eben für die Betreuung gedacht. Es kann also sein, dass der Teil der Pflege von euch zu finanzieren wäre (oder über Verhinderunspflege) und das das Pflegegeld für die Zeit der Abwesenheit entfallen würde (sie Regelung Kürzung oben).
§ 45 b u. c SGB XI wird ab Seite 213 des verlinkten Dokuments behandelt.

Das es auch Kassen gibt, die versuchen sich querzustellen und auf welche evtl. Fallstricke man stossen kann lies bitte auch einmal hier:
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=7375

Entschuldige bitte für die späte Antwort, ich bin mit der Pflege und Erziehung meiner Kinder zeitlich immer sehr eingespannt.
Bei Fragen schreibe bitte noch einmal.

LG, amai
Stevi1X 17.03.2009, 18:48#5
AW: Verhinderungspflege u. Rentenbeitragsnachzahlu

Hallo amai,
besten Dank erst mal für deine umfangreichen Infos.
Ich muss doch noch mal mit meiner privaten Kranken-/Pflegeversicherung Kontakt aufnehmen und die weiteren Details abzuklären.

Schöne Grüße