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Verhinderungspflege / 1 - Jahresfrist

Gast 26.08.2004, 14:08#1
Hallo zusammen!

Ich bin seit kurzem mit meiner behinderten Tochter alleinerziehend und möchte gelegentlich Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Auch wie ich noch nicht getrennt war habe ich den grössten Teil der Pflege geleistet. Nun kommt der Knackpunkt: Für die Kasse war bisher meine Frau die Pflegeperson, da sie "Nur - Hausfrau" ist.

Kann ich nun Verhinderungspflege erst in Anspruch nehmen, wenn ich 1 Jahr getrennt bin oder geht das jetzt schon?

LG vom Wuschel
amai 26.08.2004, 16:02#2
Hallo Wuschel,
ich zitiere aus den Vereinbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 10.10.2002 zum § 39
[...snip...]
2. Anspruchsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Leistung nach § 39 SGB XI ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Dies ist jedoch nicht so zu verstehen, dass dieselbe Pflegeperson den Pflegebedürftigen 12 Monate gepflegt haben muss. Die Gesetzesmaterialien geben hierzu keine Hinweise. Es liegt vielmehr nahe, dass die Wartezeit von 12 Monaten aus den bis zum 31.03.1995 geltenden Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung zu den Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit übernommen wurde. Diese Regelung wird dahingehend ausgelegt, dass die Wartezeit von 12 Monaten auch erfüllt ist, wenn sich mehrere Personen die Pflege zeitlich geteilt haben. Die Pflege muss nicht ununterbrochen ausgeführt worden sein. Unterbrechungstatbestände, die den Voraussetzungen des § 39 SGB XI entsprechen und nicht länger als vier Wochen dauern, sind für die Erfüllung der Wartezeit unschädlich. Hat die Unterbrechung länger als vier Wochen gedauert, so verlängert sich die Frist um den Zeitraum der Hemmung. Nicht erforderlich ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor jeder neuen Unterbrechung der Pflegetätigkeit wiederum 12 Monate gepflegt haben muss. (2) Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus beantragt wird. [...snip...]

Ich hoffe damit sind alle deine Fragen geklärt.
Alles Gute für dich und deine kleine Tochter!
LG, amai
Gast 27.08.2004, 09:39#3
Hallo Amai!

Ganz lieben Dank für deine Antwort. Das hilft mir wirklich weiter, durch die Verhinderungspflege kann ich mir dann ein wenig Freiraum für mich "einkaufen" *freu ganz dolle*

Was zahlt ihr eigentlich euren privaten Pflegepersonen? Meine Tochter ist 11, hat Pflegestufe 2, ICP und diverse Wahrnehmungsstörungen. Geistig ist sie aber sehr fit! *stolz auf sie bin*

Die Pflegeperson ist eine nette Studentin aus der Nachbarschaft mit der sich meine Kleine gleich nach unserem Umzug angefreundet hat.

Ich brauche die Verhinderungspflege nur stundenweise, sie muss dann nur evtl. mal beim Essen oder Waschen helfen und kann dann hauptsächlich mit ihr spielen etc.

Liebe Grüße

derWuschel
Gast 27.08.2004, 10:33#4
Hallo Wuschel

Nunja, Du hast für die Verhinderungspflege ~1430 € /Jahr zur Verfügung. Überlege, wie oft Du diese Studentin ca. in Anspruch nimmst. Ich gebe wenn es mehrere Stunden am tag sind auch schon mal 50€, es soll ja auch lohnenswert für die Aushilfe sein. Ansonsten denke ich in der Spanne von 6-8 €/Std. wäre es ok.

Anke
Gast 27.08.2004, 13:18#5
Danke Anke!

Da lieg ich ja genau richtig. Ich hatte an 7 EUR / Std. gedacht, und werd aber was extra drauflegen, wenn es mal länger oder am WE ist.

Lieben Gruß vom Wuschel
Gast 11.10.2004, 01:24#6
hallelöchen
habe hier zum ersten mal von der verhinderrungspflege gehört

und nune habe ich mal ein paar fragen dazu,werde mich auch kurz fassen

wer kann das geld bekommen
wollen die stundennachweis wegen abrechnung sehen
und was oder iwe muß man das beantragen

möchte mich schon mal bedanken für euere hielfe

haben auch einen behinderten sohn und er ist gehörlos und geistig behindert
axo er ist jetzt 20 jahre und seit einem jahr zu hause
er hat auch die behindertenwerkstadt nicht geschaft (eingangsverfahren)
er kann auch nicht alleine bleiben hat im ausweiß ein B drinne

so das war es erst mal

mfg wolli

so das war