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Rentenversicherungsabzug wg. Schulbesuch

Silke1 27.02.2009, 13:04#1
Hallo,
nachdem meine Tochter von Pflegestufe I auf II runtergestuft wurde haben wir Widerspruch eingelegt, der medizinische Dienst kam noch einmal und wir haben jetzt wieder die Pflegestufe II.

Lt. Gutachten besteht ein wöchentlicher Pflegebedarf von 26 Stunden. Soweit ist auch noch alles in Ordnung.

Aber jetzt kommts. Man zieht mir Pflegezeiten für den Schulbesuch ab und dann komme ich bei der rentenversicherungsrelevanten Bemessung nur noch auf 14 - 21 Stunden.

Originaltext: Es wurden Zeiten für die allgemeine Beaufsichtigung und Tagesstrukturierung mit angegeben. Von den angegebenen Zeiten unter Punkt 1.4 müssen folgende Zeiten für die rentenversicherungsrelevante Bemessung der Pflegezeit nach SGB XI in Abzug gebracht werden. Schulbesuch: täglich 8-15 Uhr, freitags bis 13 Uhr. Diese Angaben beziehen sich auf eine regelhafte Woche. Nicht berücksichtigt sind hier Ausfallzeiten, z.B. Ferien oder akute Erkrankung des Kindes.

Ist das in Ordnung??

Vielen Dank

Silke Hartung
amai 27.02.2009, 16:26#2
AW: Rentenversicherungsabzug wg. Schulbesuch

Hallo Silke,
im allgemeinen machen das die Kassen eigentlich nicht, allerdings dürfen sie es.
Was du allerdings machen darfst und solltest: Widerspruch einlegen, dir mal dieses Urteil durchlesen und dann eine Liste machen mit allem Aufwand und Zeiten, die für Begleitungen, Aufsicht usw. anfallen, sie müssen allerdings *behinderungsbedingt* begründet sein.
In dem Urteil gehen die Richter nämlich nicht nur vom recht eng gefassten Pflegebedarf nach § 14 SGB XI, sondern vom sämtlich anfallenden Pflegezeiten, wenn sie eben behinderungsbedingt sind.
http://www.caritas-nrw.de/cgi-bin/showcontent.asp?themaID=220

Wenn die Kasse sich sträubt oder weigert dies anzuerkennen, schalte deinen Rentenversicherungsträger ein schildere alles genau und nehme Bezug auf das o.g. Urteil, denn allein diesem steht es zu, zu entscheiden, ob und welchem Umfang eine Versicherungspflicht vorliegt.
Falls bei deinem Kind häufige Fehlzeiten vorliegen durch Behinderung und Krankheit bedingt solltest du auch darauf hinweisen.
Noch ein Argument: In der Schule fallen viele Pflegebedarfe sicher garnicht an, dein Kind wird sicher morgens von dir gewaschen, angezogen, bekommt Frühstück etc.(was genau an Pflege bzw. essen usw. in der Schule anfällt weisst du besser als ich ja hier nur vermuten kann).
Die Kasse geht aber fälschlicherweise davon aus, dass viele Pflegetätigkeiten für dich somit entfallen würden und du deswegen nicht auf die vorherigen Pflegezeiten kommst. Aber selbst wenn wir an vier Tagen sieben Stunden in der Schule annehmen, am fünften fünf Stunden möchte ich mal genauer wissen , wie sie da konkret eine Minderleistung deinerseits bei der Pflege berechnen und (!) nachweisen wollen! Ich würde schriftlich eine ausführliche schriftliche Begründung und Nachweise für ihre Berechnung fordern!

In Pflegestufe II gehen die Gutachter bei Kindern pauschal von 60 Minuten hauswirtschaftliche Versorgung aus, wären schon mal sieben Stunden, die garantiert nicht in der Schule anfallen.

Welche Behinderung hat dein Kind denn, Silke?


LG, amai
Silke1 27.02.2009, 18:53#3
AW: Rentenversicherungsabzug wg. Schulbesuch

Hallo amai,

erst einmal vielen Dank für die Antwort. Ich habe auch schon bei der Kasse angerufen und gesagt, dass die Pflegezeiten ja zu Hause anfallen und sie höchstens das Mittagessen und einen Toilettengang abziehen können. Bin mir aber nicht so sicher, ob die mich verstanden haben.

Für mundgerechte Zubereitung und Essen haben sie sowieso nur ca. 6 Minuten gerechnet, was meiner Meinung nach viel zu wenig ist, aber dann können sie in der Schule auch nicht mehr Zeit abziehen.

Ich habe jetzt den Rentenantrag einfach mit 26 Stunden Pflegezeit ausgefüllt und schreibe dann halt noch mal einen kleinen Brief dazu. Mal sehen was rauskommt......

Lena ist mehrfach behindert. Sie kann im Rollator laufen, für längere Strecken wird sie im Rollstuhl geschoben. Da ihre Stimmbänder gelähmt sind, kann sie auch nicht sprechen. Ansonsten versteht sie alles, verständigt sich mit Gebärden und Sprachcomputer und hat auch Lesen, Schreiben und Rechnen in der Schule gelernt.

LG
Silke
amai 27.02.2009, 19:26#4
AW: Rentenversicherungsabzug wg. Schulbesuch

Hallo Silke,
wer fährt deine Tochter zur Schule und holt sie ab? Musst du sie zu Freizeitveranstaltungen begleiten, auch zwecks Kommunikation? Kommunikation wird zeitlich zum Beispiel nicht für die Pflegezeit nach SGB XI gezählt, würde aber bei einer umfassenden Betrachtungsweise ganz klar als behinderungsbedingter Pflegeaufwand zählen. Dementsprechend würde ich auch mehr Stunden als 26 angeben.

Ich bin gespannt , wie die Kasse sich das zusammengerechnet hat.

LG, amai
Silke1 27.02.2009, 20:52#5
AW: Rentenversicherungsabzug wg. Schulbesuch

Lena wird von einem Fahrdienst zur Schule abgeholt und auch wieder gebracht. Wir fahren einmal die Woche zur Hippotherapie (die ja nicht für die Pflegeversicherung zählt). Die Zeiten könnten dann ja aber als Betreuungszeiten geltend gemacht werden....

LG
Silke
Silke1 26.03.2009, 21:23#6
AW: Rentenversicherungsabzug wg. Schulbesuch

Hallo,
ich habe heute endlich von der Kasse Antwort bekommen. Dort steht:

Ihr Schreiben vom 27.02.09 haben wir nochmals dem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zur Prüfung vorgelegt. Laut Kurzgutachten des MDK vom 19.03.09 liegt der von Ihnen erbrachte Gesamtaufwand bei 21 bis 22 Stunden pro Woche. Somit werden unverändert Beiträge für einen Pflegeaufwand von 21 bis unter 28 Stunden in der Woche abgeführt.

Na also, warum nicht gleich. Dass man immer erst Widerspruch einlegen muss.

Liebe Grüße
Silke
amai 26.03.2009, 21:29#7
AW: Rentenversicherungsabzug wg. Schulbesuch

Hallo Silke,
na also , hat sich doch gelohnt , das nicht einfach hinzunehmen.

Ich freue mich mit dir mit, schliesslich kann man mit einem behinderten Kind nicht mehr so einfach arbeiten und ist dringend auf die Rentenzahlung durch die Kasse angewiesen, wenn man nicht später mal ganz ohne Rente dastehen will.

LG, amai