Hallo,
nachdem meine Tochter von Pflegestufe I auf II runtergestuft wurde haben wir Widerspruch eingelegt, der medizinische Dienst kam noch einmal und wir haben jetzt wieder die Pflegestufe II.
Lt. Gutachten besteht ein wöchentlicher Pflegebedarf von 26 Stunden. Soweit ist auch noch alles in Ordnung.
Aber jetzt kommts. Man zieht mir Pflegezeiten für den Schulbesuch ab und dann komme ich bei der rentenversicherungsrelevanten Bemessung nur noch auf 14 - 21 Stunden.
Originaltext: Es wurden Zeiten für die allgemeine Beaufsichtigung und Tagesstrukturierung mit angegeben. Von den angegebenen Zeiten unter Punkt 1.4 müssen folgende Zeiten für die rentenversicherungsrelevante Bemessung der Pflegezeit nach SGB XI in Abzug gebracht werden. Schulbesuch: täglich 8-15 Uhr, freitags bis 13 Uhr. Diese Angaben beziehen sich auf eine regelhafte Woche. Nicht berücksichtigt sind hier Ausfallzeiten, z.B. Ferien oder akute Erkrankung des Kindes.
Ist das in Ordnung??
Vielen Dank
Silke Hartung
nachdem meine Tochter von Pflegestufe I auf II runtergestuft wurde haben wir Widerspruch eingelegt, der medizinische Dienst kam noch einmal und wir haben jetzt wieder die Pflegestufe II.
Lt. Gutachten besteht ein wöchentlicher Pflegebedarf von 26 Stunden. Soweit ist auch noch alles in Ordnung.
Aber jetzt kommts. Man zieht mir Pflegezeiten für den Schulbesuch ab und dann komme ich bei der rentenversicherungsrelevanten Bemessung nur noch auf 14 - 21 Stunden.
Originaltext: Es wurden Zeiten für die allgemeine Beaufsichtigung und Tagesstrukturierung mit angegeben. Von den angegebenen Zeiten unter Punkt 1.4 müssen folgende Zeiten für die rentenversicherungsrelevante Bemessung der Pflegezeit nach SGB XI in Abzug gebracht werden. Schulbesuch: täglich 8-15 Uhr, freitags bis 13 Uhr. Diese Angaben beziehen sich auf eine regelhafte Woche. Nicht berücksichtigt sind hier Ausfallzeiten, z.B. Ferien oder akute Erkrankung des Kindes.
Ist das in Ordnung??
Vielen Dank
Silke Hartung
