AW: zusätzliche Betreuungsleistung
Hallo Samtrot,
ich versuche dir deine Fragen zu beantworten, so gut ich es kann als Laie.
Zitat von samtrot
hallo amai,
Ich bin seit heute neu im Forum und habe über ein Telefonat bei Intakt
erfahren, das du dich besonders gut mit dem 45b auskennst. Ich bin Betreuer
meines Bruders Pflegestufe 3H, der am 18.01.2008 einen Autounfall hatte und
dabei ein gequetschtes Stammhirn erlitt. Er ist wieder auf dem guten Weg der
Besserung. Ich bin 24 Std. seit dem Unfall für ihn da, und mache viele
Übungen mit ihm.
Schön, dass du dich so engagiert für deinen Bruder einsetzt. Gute Besserung weiterhin, wünsche ich ihm.
Zitat von samtrot
Er hat die 200 Euro von der TK am 17.07.2008 bewilligt
bekommen. Für das erste Halbjahr 2008 sind 230 Euro bis zum 31.12.2009
übertragbar. Ich habe bisher nichts davon verbraucht.
Wenn dein Bruder vorher schon Anspruch auf die 460 Euro zusätzlichen Betreuungsleistungen hatte, die es vor der Gesetzesänderung gab, dann rechnet deine TK falsch.
Im Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die die leistungsrechtlichen Vorschriften Regeln festlegen steht dazu folgendes:
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/GR_ohne_20Anlagen_2008-07-15_1_.pdf
auf Seite 218 unten/219 oben:
"4. Übertragung nicht in Anspruch genommener Ansprüche
4.1 Allgemeines
Die in einem Kalenderjahr von dem Versicherten nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen. Ein Antrag des Versicherten ist hierzu nicht erforderlich. Wird der auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragene Leistungsanspruch nicht ausgeschöpft, verfällt dieser Anspruch.
4.2 Sonderregelung im Jahr 2008
Der bis zum 30.06.2008 geltende jährliche Leistungsbetrag in Höhe von 460 EUR wird im Hinblick auf die Gesetzesänderung zum 01.07.2008 nicht aufgeteilt, d.h. der volle Leistungsbetrag kann für Betreuungsleistungen bis zum 30.06.2008 eingesetzt werden.
Wird dieser Anspruch bis zum 30.06.2008 nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte kalenderjährliche Betrag in das zweite Halbjahr 2008 und in das Jahr 2009 übertragen werden."
Das bedeutet also es wären 460 Euro übertragbar, dazu dann die 1200 Euro ( 6 x 200 Euro) des 2. Halbjahres 2008 = 1660 Euro. Nicht ausgeschöpfte Beträge davon verfallen zum 30.06.09.
Zitat von samtrot
Mein Bruder braucht
Massagen und Sensibilisierungsübungen für die linke Körperhälfte, Gehübungen
usw.
Meine Fragen:
1. Kann mein Bruder davon Reha-Massnahmen bekommen, von jemandem den ich kenne?
Diese Leistungen sind nicht privat abrechenbar, sondern nur über zugelassene Träger, Pflegedienste und zugelassene niedrigschwellige Angebote.
Sie sind laut dem Gesetz § 45 b SGB XI für folgende Leistungen abrechenbar:
"Der Betrag ist zweckgebunden
einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
von Leistungen
1. der Tages- oder Nachtpflege,
2. der Kurzzeitpflege,
3. der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen
Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und
hauswirtschaftlichen Versorgung handelt, oder
4. der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach § 45c gefördert oder förderungsfähig sind."
Rehabilitation gehört also nicht dazu.
Es gibt auch die individuelle Einzelbetreuung daheim, zum Beispiel für die Freizeitgestaltung. Ich kenne verschiedene Leute, die haben *ihre* Betreuungsperson bei einem solchen Dienst anmelden lassen bei einem Träger/ FED/FUD. Der Träger rechnet natürlich einiges mehr ab, als bei dem Betreuer ankommt.
Zitat von samtrot
2. Sind die monatlichen Beträge auch zusammenlegbar?
Ja, allerdings nicht für zukünftige Beträge.
Seite 217 unten, Punkt 3 , Absatz 1:
"[...]Die Leistungsansprüche sind als
monatliche Ansprüche ausgewiesen, um der Zielsetzung einer regelmäßig fortlaufenden Betreuung Ausdruck zu verleihen. Hierbei ist § 41 SGB I maßgeblich, wonach Ansprüche auf Sozialleistungen erst mit ihrem Entstehen fällig werden. Ein Zugriff auf zukünftig entstehende Leistungsansprüche ist deshalb nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene Beträge für zurückliegende Monate können in den Folgemonaten des Kalenderjahres berücksichtigt werden. [...] "
Zitat von samtrot
3. Wieviel Geld steht den jetzt 2009 zur Verfügung?
Aus dem Vorjahr übertragene Beträge 1660 Euro (siehe oben, ich würde die Kasse auf die zitierten Stellen aus dem Rundschreiben hinweisen)
und für 2009 monatlich 200 Euro = insgesamt 2400 Euro im Laufe des gesamten Jahres.
Davon sind von Januar - März schon Ansprüche in Höhe von 600 Euro entstanden.
Zitat von samtrot
4. Kann ich einen Teil für Kurzzeitpflege verwenden?
Ja. Genaueres hierzu steht im genannten Dokument ab Seite 214 ff (bitte nachlesen, zu viel Text zum zitieren)
Zitat von samtrot
5. wie kann ich Angebot für das Leistung und meine
Wünsche zusammen bringen?
siehe bitte auch Antwort deiner ersten Frage. Wenn ihr den Bekannten bei einem Träger unterbringen könntet und dieser im Rahmen einer individuellen Einzelbetreuung "tagesstrukturierende Maßnahmen und Freizeitgestaltung" bei deinem Bruder durchführen würde (im Hinweisschreiben meiner Pflegekasse sind beispielhaft Spaziergänge aufgeführt) hätten Gehübungen u.ä. sicher Platz. Tages-Nacht- u. Kurzzeitpflege wären auch möglich. Du solltest dir eine Liste aller zugelassenen Angebote/ Träger von deiner Pflegekasse anfordern. Auch beim Bezirk oder Landratsamt gibt es solch eine Liste.
Zitat von samtrot
6. Wie läuft das dann formal? Die Krankenkasse hat mir Durchführungsnachweise und einen Maßnahmeplan als Muster geschickt?
Siehe bitte Seite 217 unten/218 oben des verlinkten Rundschreibens:
"
3. Leistungsumfang und Zahlung
(1) Die Pflegekasse erstattet Versicherten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz die ihnen entstandenen Aufwendungen für zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen. Bis zum 30.06.2008 hatten Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 460 EUR jährlich. Seit 01.07.2008 haben Versicherte mit erheblich
eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen in Höhe von bis zu 100 EUR monatlich, Versicherte mit in erhöhtem Maße eingeschränkter Alltagskompetenz in Höhe von bis 200 EUR monatlich. Die Leistungsansprüche sind als monatliche Ansprüche ausgewiesen, um der Zielsetzung einer regelmäßig fortlaufenden Betreuung Ausdruck zu verleihen. Hierbei ist § 41 SGB I maßgeblich, wonach Ansprüche auf Sozialleistungen erst mit ihrem Entstehen fällig werden. Ein Zugriff auf zukünftig entstehende
Leistungsansprüche ist deshalb nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene
Beträge für zurückliegende Monate können in den Folgemonaten des Kalenderjahres berücksichtigt werden.
(2) Die Erstattung erfolgt gegen Nachweis entsprechender Aufwendungen und ergänzt bei Pflegebedürftigen die ambulanten Leistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung) sowie die teil- bzw. stationären Leistungen (Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege).
Dies gilt auch für Pflegebedürftige, die Leistungen nach § 43a SGB XI erhalten
und diese zusätzlichen Betreuungsangebote während der Betreuung an den Wochenenden oder in den Ferienzeiten in der Familie in Anspruch nehmen. Für Beihilfeberechtigte gilt § 28 Abs. 2 SGB XI entsprechend (vgl. Ziffer 2 zu § 28 SGB XI)."
Mir sind zwei Verfahren bekannt: man reicht die vom Träger ausgestellte Rechnung über die Leistungen nach § 45 b SGB XI (mögliche Fallstricke bei der Deklaration sind in den anderen Beiträgen in diesem Thread beschrieben) bei der Kasse ein und bekommt die vorgestreckten Auslagen erstattet oder man unterschreibt dem Träger eine Abtretungserklärung und dieser wickelt die Abrechnung direkt mit der Kasse ab (Vorsicht, in diesem Fall aber immer Kopien der Rechnungen fordern, um die Übersciht und Kontrolle zu behalten).
Ich hoffe, deine Fragen sind damit verständlich beantwortet. Ich hatte schon gestern angefangen zu antworten, aber meine Pflichten in der Familie kamen immer wieder dazwischen.
LG, amai