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zusätzliche Betreuungsleistung

lottekind 18.02.2009, 22:22#1
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe ein Riesen-Problem.

Unsere Tochter Lisa hat im letzten Sommer (!) an einem Freizeitangebot der Lebenshilfe teilgenommen, die eigentlich die Bestimmungen für den Pflegeleistungsergänzungstopf erfüllen. Ich kenne keinen, der es nicht darüber abgerechnet bekommen hat.

Bei uns weigert sich die Pflegekasse der DAK und rechnet über die Verhinderungspflege ab. Die Leute der Lebenshilfe schütteln den Kopf und versuchen zu helfen. Die Bezirksregierung, die ja die Zulassungen rausgeben hat sich auch schon eingeschaltet und bestätigt, dass die Bedingungen erfüllt sind. Die Dame der Pflegekasse meint NEIN.:grantel:

Wer hat ähnliche Kämpfe durchgestanden? Habe ich eine Chance, das Ganze friedlich zu lösen oder soll ich mir schon mal einen Anwalt nehmen? :kopfkratz: :heul:

Ich habe bei Holger einen Link gefunden, der ganz klar macht, worauf es ankommt.
Ich versteh die Welt nicht mehr. Bin ja bei Behörden schon sturmerprobt, aber das übersteigt alles doch um einiges.

Liebe Grüße
Iris
amai 19.02.2009, 00:04#2
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Iris,
erst einmal ein paar Fragen vorneweg. Ihr habt seit wann die Pflegestufe und den Anspruch auf die ergänzenden Betreuungsleistungen? Bekommt ihr seit dem 01.07.08 die 100 € oder die 200 € monatlich? Wann fand die Maßnahme genau statt und wieviel kostete sie?
Waren die Kosten aufgeschlüsselt in Verpflegungs-u. Investitionskosten, Betreuungskosten, Pflegekosten? Hast du schriftlich die Übernahme der Kosten nach § 45 b/c gestellt? hast du einen schriftlichen Bescheid bekommen ? Wenn ja:mit welcher Begründung wird dann die Übernahme nach § 45 b/c abgelehnt?

Hier auch für dich noch einmal den Link zu den " Vereinbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen" (das sind sozusagen die verbindlichen Ausführungsvorschriften zum Leistungsrecht nach SGB XI) § 45 wird ab Seite 209 abgehandelt, ab Seite 214 wird erläutert, welche Angebote mit den Leistungen nach § 45 b oder c SGB XI finanziert werden können.
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/GR_ohne_20Anlagen_2008-07-15_1_.pdf


LG, amai
Noch eine Ergänzung: hast du mal bei der Pflegekasse eine Liste mit allen abrechenbaren , zugelassenen Diensten und niedrigschwelligen Angeboten angefordert (müssen sie dir zukommen lassen) und nachgeschaut, ob die Lebenshilfe da mit drauf steht? (ich kenne es aber eigentlich nur so, dass diese zugelassen sind). Wäre evtl. ja noch ein Argument für eine Zahlung, wenn diese auf der offiziellen Liste stehen. ;-)
lottekind 19.02.2009, 13:09#3
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Amai,

hiiillffeee, soooviele Fragen auf einmal.

Wir haben die Pflegestufe schon seit einigen Jahren, glaube seit 2002.
Bin auch darüber informiert, dass alle Sätze angehoben wurden.

Im August 2008 hatten wir erneut Prüfung. Kriegen 200 % der Pflegeleistungsergänzung. Haben Pflegestufe 1.

Bis jetzt habe ich diese ganzen Sachen noch nie in Anspruch genommen. Aber letztes Jahr war es dann soweit, mit 11 Jahren reicht dem Kind kein noch so schöner und großer Garten.

Die Maßnahme kostete 599 €. Es ist eine Maßnahme, wo die Kinder morgens in eine "Spielgruppe" gehen und nachmittags abgeholt werden.

Ich bin gar nicht darüber informiert worden, wie abgerechnet worden ist. Leider ist ja auch bei der DAK letztes Jahr alles umstrukturiert worden, da lief dann eh vieles kreuz und quer. Ich habe von der Abrechnung über die Verhinderungspflege erst erfahren, als ich kurz vor Jahresende nochmal Verhinderungspflege eingereicht habe und sich nix tat.

Dann rief mich die Sachbearbeiterin Mitte Januar an und sagte, die Verhinderungspflege sei überzahlt. Ich fiel um und sagte, das könne ja gar nicht sein. Dann rückte sie mit der Sprache raus, dass diese Maßnahme über Verhinderungspflege abgerechnet sei. Ich meinte wiederum, könne ja nicht sein. So ging es dann weiter.
Ich muss die Rechnung nochmal raussuchen (hoffe ich habe eine Kopie gemacht). Der Betrag war auf jedenfall aufgedröselt in Pflege/Betreuung 448€ und Verpflegung, also Essen und Eintritte für z.b. Zoo 50 €.

Die stehen auf der offiziellen Liste der zugelassenen Veranstalter. In dieser Liste stehen aber nicht die einzelnen Angebote. Das muss auch nicht sein. Deshalb hat die Lebenshilfe ja Kontakt mit der Bezirksregierung Köln aufgenommen, die diese Sachen wohl bewilligen.

Mein Mann hat gestern nochmal mit der Dame von der Lebenshilfe gesprochen. Die hat jetzt gesagt, dass die Sachbearbeiterin wohl ein ganz kleine Lücke im System gefunden hat, mit der sie es jetzt versucht.

Die Sachbearbeiterin hat mir übrigens eine Kulanzregelung angeboten, damit die Überzahlung vom Tisch ist. Wenn es nicht so traurig wäre, ......

Die Ablehnung habe ich jetzt angefordert. Ich hoffe, dass diese heute in der Post ist.

Habe mir gestern abend noch die §§45 b + c ausgedruckt. Da steht eigentlich alles genau drin.

Übrigens hat Lisa 80 % Schwerbehinderung aufgrund einer Entwicklungsverzögerung. Das war 2002, da war Lisa 5. Seitdem haben wir auch Pflegestufe.

Hoffe, du kannst mit meiner Antwort was anfangen!?!

Deinen Link werde ich mir noch ausdrucken oder auch einfach nur lesen. Vielen Dank dafür.

Als wenn man nicht genug am Hals hätte, müssen die Behörden einem immer noch mehr Knüppel zwischen die Beine schmeissen. Von wegen Informationspflicht. Keine S... erzählt einem was.
Gott sei Dank hat man Freunde...... und dieses Forum, grins, lach.

Liebe Grüße
Iris
lottekind 19.02.2009, 13:40#4
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Amai,

nochmal ich.

Ich habe den Bescheid auf Betreuungsleistungen vom 24.10.08 vorliegen.

für 2008 - 1.200 €
für die Folgejahre - bis zu 2.400 €

Nützt mir aber nix, wenn die Sachbearbeiterin die Maßnahme nicht anerkennen will.

Liebe Grüße
Iris
amai 19.02.2009, 19:44#5
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Iris,
danke für deine Antworten.

Hattet ihr auch schon vor dem 01.07.08 Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen? Dann würde der Bescheid nämlich nicht stimmen und ihr hättet Anspruch auf 1200 Euro fürs 2. Halbjahr 08 gehabt plus die 460 Euro für das erste Halbjahr= 1660 Euro insgesamt.

Auch noch mal die Frage, wann genau die Maßnahme stattfand, denn das ist wichtig wegen dem Leistungsanspruch.
Beispiel: wenn ihr vor dem 01.07.08 keinen Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen hattet, die Maßnahme aber im Juli stattfand hättet ihr lediglich einen Anspruch auf 200 Euro gehabt. Das hat damit zu tun, dass die zusätzlichen Betreuungsleistungen als monatliche Leistung ausgewiesen sind, der Anspruch darf auch für zurückliegende nicht ausgeschöpfte Monate beansprucht werden, nicht jedoch auf zukünftige Monate.

Ich glaube ich ahne den Punkt, an dem die Sachbearbeiterin sich festgebissen hat: die Rechnung ist ungeschickt aufgeschlüsselt bzw. deklariert. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sollen eigentlich NICHT für Grundpflege u. hauswirtschaftliche Leistungen eingesetzt werden.
Wenn da also nur Betreuung stehen würde, bzw. es noch mal zwischen Pflege und Betreuung eine Aufschlüsselung gäbe, dann müsste bezahlt werden bzw. könnte die Pflege klar rausgerechnet werden( wobei das bei Pflegestufe I und dadurch, dass die Maßnahme nur einen Teil des Tages stattfand auch nur einen kleinen Teil der Kosten ausmachen dürfte, weil nicht so viel an Grundpflege in der Maßnahme geleistet wird). Auch die Aufteilung in gesamt Verpflegung/ Eintritte ist ungeschickt, die Verpflegungskosten sind erstattungsfähig, Eintritte in den Zoo, Kino, Museen sind Privatvergnügen. Vielleicht solltet das auch noch mal mit der Lebenshilfe besprochen werden, wie man das besser und *wasserdicht* abrechnet.

Aber das ist jetzt eben nur eine Vermutung. Sicherheit womit die Sachbearbeiterin die Leistung nach § 45 b verweigert, bekommt ihr nur durch den Ablehnungsbescheid, bzw. die rechtliche Grundlage, die dann dort angegeben wird. Dann sehen wir, womit sie ihre Entscheidung begründen will.

Eine Möglichkeit, die mir noch einfällt: Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI darf seit dem 01.07.08 nach einer Ausnahmeregelung für Kinder bis 18 Jahre auch durch geeignete Behinderungseinrichtungen erbracht werden, da es nicht genügend Kurzzeitpflegeplätze für Kinder gibt.
§ 42 wird in den genannten " Vereinbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen" ab Seite 176 behandelt. Lese es dir mal durch. Vielleicht würde sich die Kasse auch auf eine kombinierte Abrechnung nach § 42 und § 45 b einlassen?

Was genau für ein *Kulanzangebot* hatte man euch denn vorgeschlagen?

LG, amai
lottekind 19.02.2009, 20:51#6
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Amai,

man ist das kompliziert.

Schlampig wie ich manchmal bin, finde ich die Rechnung natürlich nicht auf Anhieb. Sie ist nicht weit, ich werde sie finden.

Also: Anspruch habe ich wohl immer schon gehabt, aber wir haben die zusätzliche Betreuungsleistung nie beantragt, weil sich das Thema nie stellte. Der erste Bescheid, den ich nach Antrag bekommen habe, ist der vom Oktober. Aber bei einem Telefonat bestätigte mir mal eine Mitarbeiterin, dass ich Anspruch hätte, aber wie gesagt, ich habe es nie beantragt. Genau, jetzt fällt es mir wieder ein. Das war, als ich die Lisa für die Stadtranderholung anmeldete. Da habe ich mal nachgefragt. Im Prinzip könnte ich noch Leistungen von Jahren in Anspruch nehmen, wenn es ginge.

Der Bescheid war leider heute auch noch nicht in der Post. Wenn der bis Aschermittwoch nicht da ist, ist wieder ein Anruf fällig. Ist mir Wurscht, ob die Dame in Köln arbeitet oder nicht.

Das mit der Kurzzeitpflege ist eine Klasse-Idee. Ich werde mal nachfragen bei der Lebenshilfe, ob das so geht. Ansonsten müssen die mir die Rechnung noch mal aufschlüsseln.

Das "Kulanzangebot" war so:
Die Verhinderungspflege für letztes Jahr ist ja überzahlt mit etwas über 300 €. Warum das übrigens keinem aufgefallen ist, ist mir auch gerade ein Rätsel, aber gut. Sie wollte es jetzt ausnahmsweise sonstwie erstatten bzw. ja nur buchhalterisch anders gestalten, dann wäre die Überzahlung weg. Im Prinzip hätte sie ja Anspruch auf eine Rückzahlung meinerseits von etwas über 300 €.:kopfkratz: :heul:
Ich gehe davon aus, dass sie mir jetzt für dieses Jahr (2009) die Verhinderungspflege um diesen Betrag kürzt.
Sie meinte dann auch noch, es wäre also Kulanz und für dieses Jahr müsste ich mir dann was anderes einfallen lassen.

Sie versuchte mir das mit der niedrigschwelligen Dingsda zu erklären und meinte, wenn ich z.b. mir jemanden von der Caritas kommen ließe, der meiner Tochter was vorlesen würde, dann .......
Ich meinte dann, dass ich selber lesen könnte, da brauchte ich keinen kommenlassen, ebenso kann ich mit meiner Tochter selber spazieren gehen.
Es geht darum, dass das Kind rauskommt. Für sie selber, aber auch für uns. Sie ist ja Einzelkind und 6 Wochen Ferien sind lang und unsere finanziellen Mittel sind begrenzt, sonst könnten wir ja auch ein paar Wochen in Urlaub fahren. Das ist wirklich lachhaft, was die mir erzählt hat. Sie kennt ja Lisas Behinderungsbild, steht ja alles im Gutachten.
Die Dame, die da übrigens im August kam, war total super. Es gibt auch gute Leute beim MD. Die legte mir fast die Sachen in den Mund.

Immer, wenn die Erinnerung an diese Gespräche hochkommen, glaube ich, zu träumen.
Die Frechheit ist auch wirklich dieses: ...für dieses Jahr was anderes einfallen lassen....! Also ist jetzt schon klar, dass sie alle weiteren Maßnahmen genau so torpediert. Wir haben Lisa für eine Fahrt in die Eifel angemeldet, eine Woche. Wie stellt die sich denn das vor?

Ich will die Maßnahme nochmal erklären: Lisa wird da mit ca. 6 weiteren Kindern in einer Gruppe betreut, z.b. von Schülern zur Heilerziehungspflege oder von Studenten. Bei Lisa ist es so, dass man sie an Essen und Trinken erinnern muss. Sie kann es aber im Prinzip alleine. Allerdings braucht Lisa Medikamente, die gereicht werden müssen. Aber bitte, zu diesem Zeitpunkt war sie gerade 11. Man muss sie erinnern an die Toilette, wenn man unterwegs ist und nicht ständig ein Klo in der Nähe ist. Ich habe sie morgens abholen lassen und nachmittags selber abgeholt.
Das war jetzt sehr kurz und wesentlich.

Ich hoffe, ich konnte dir die Sachen schlüssig erklären.

Liebe Grüße
Iris
lottekind 21.02.2009, 15:32#7
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Amai,

habe Nachrichten bekommen :grantel::heul:

Ich schreibe dir hier mal den Brief ab, den ich bekommen habe:

die o.g Rechnung haben wir im Rahmen der Verhinderungspflege für 2008 bezahlt.
Eine Erstattung als Betreuungsleistungen kann nicht erfolgen.

Der Betreuungsbetrag kann nur zur Finanzierung der im Gesetz genannten Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Dies sind Leistungen der Tages- oder Nachtpflege oder der Kurzzeitpfleg in dafür zugelassenen Pflegeeinrichtung, besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung von zugelassenen Pflegediensten, soweit es sich nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt. Ferner Betreuungsangebote anderer Leistungsanbieter wie z.B. Betreuungsgruppen oder Betreuungsangebote zur stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger, sofern diese Angebote vom jeweiligen Bundesland anerkannt sind.

Die von der Lebenshilfe Düren angebotene Standranderholung erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Neben der Betreuung wird auch der Pflegeaufwand berechnet. Auch ist die Lebenshilfe Düren nicht in der Liste der anerkannten Einrichtungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote enthalten.

MfG
-Team Leistungsbearbeitung -

Brief/Zitat Ende.

Der letzte Abschnitt ist eine glatte Lüge. Alle, die ich kenne, haben dieses Angebot über die Betreuungsleistungen abgerechnet bekommen. Sogar die AOK :engel::grins: hat so abgerechnet.

Hast du Worte?!? für mich?!? zum Trost ?!? für den Anwalt ?!?

Liebe Grüße
Iris
amai 21.02.2009, 18:52#8
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Iris,
erst mal tief durchatmen und dich nicht ins Bockshorn jagen lassen , sondern ruhig bleiben und weiterkämpfen.
Da bleibt nur, dass du denen den Beweis bringst, dass die Lebenshilfe Düren sehr wohl die Zulassung hat, Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI abzurechnen und schriftlich zu verlangen die eingereichte Rechnung nach diesem Paragraphen abzurechnen .

Sie hängen sich also wirklich an der *Pflege* fest, wie ich schon fürchtete. Für den Beweis der Zulassung fordere zunächst von der Kasse und auch vom Kreis mal die Liste aller zugelassenen Dienste und Träger , sowie der niedrigschwelligen Betreuungsangebote an (die Kasse könnte versucht sein die Lebenshilfe als zugelassenen Dienst zu unterschlagen, damit sie *Recht* behält). Wie ich sah hat der Kreis Düren eine Pflegeberatung, vielleicht kann die auch intervenieren, der Behindertenbeauftragte der Stadt wäre auch prima als Unterstützung.

Dann weist die Lebenshilfe Düren auf ihrer Website aus, dass sie die Leistungen nach § 45 b abrechnen dürfen, also bitte sie auch um eine Kopie der Zulassung. Könnte die Lebenshilfe dir die Rechnung nicht noch mal aufschlüsseln nach Pflege (wie gesagt , kann ja nicht allzu viel sein) ,
Betreuung, Eintritte, Verpflegung. Dann soll die Kasse dann den Posten *Pflege* rausrechnen und ausschliesslich diesen können sie dann ja über § 39 abrechnen, Eintritte wären dann auch euer Privatvergnügen (auch diese werden ja nicht allzu hoch sein, euer Kind hat sicher einen SBA und kriegt deswegen und als Kind sicher Ermäßigungen im Zoo etc.)

Wichtig also alles schriftlich als Antrag formulieren , eine Kopie an die Sachbearbeiterin, eine an die vorgesetzte Bezirksstelle, eine an die Hauptverwaltung der DAK (Vorstand der Kasse) und dies auch im Brief mitteilen (Kopie des Schreibens geht auch an: Namen,Adressen), Beweise der Zulassung beifügen (die in Ihrem Schreiben vom XXXX gemachte Behauptung, dass die Lebenshilfe nicht berechtigt ist Leistungen nach § 45 b SGB XI zu erbringen und abrechnen ist unzutreffend , siehe beigefügte [Aufzählung der einzelnen Nachweise]) und dass du einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid möchtest, damit du im Falle einer Ablehnung weitere rechtliche Schritte und eine Beschwerde beim Versicherungsamt einlegen kannst.
Ach und ich würde ruhig auch alle Kassen erwähnen, die diese Maßnahme ohne Probleme nach § 45 b abgerechnet haben im Gegensatz zur DAK.

Entweder das reicht schon, oder aber du musst dann nach Erhalt eines richtigen Ablehnungsbescheides (das Schreiben dass du erhalten hast, ist in meinen Augen keiner, auch ist keine Rechtsmittelbelehrung enthalten) alles noch mal genau so als offiziellen Widerspruch formulieren, würde dieser auch abgelehnt könnte man Klage beim Sozialgericht einlegen. Dazu ist in erster Instanz keine anwaltliche Vertretung nötig (aber trotzdem meist ratsam), im Falle eines Unterliegens wäre der von euch selber zu tragen (oder eurer Rechtsschutzversicherung, auch eine Prozeßkostenhilfe wäre evtl. möglich zu beantragen), ansonsten würdet ihr die Kosten erstattet kriegen. Das Verfahren an sich ist kostenlos.

Wenn du dich mit der Auseinandersetzung und der Formulierung der Schreiben zu sehr belastet und überfordert fühlst, kannst du dir natürlich auch gleich Unterstützung durch einen Anwalt oder einer Institution wie dem VDK oder SOVD holen, allerdings ist das ja auch mit Kosten verbunden.
Seid ihr eigentlich Mitglied bei der Lebenshilfe? Auch die haben ja meist eine Rechtsberatung und in diesem Fall ja auch selber ein grundsätzliches Interesse daran, dass sich nicht einzelne Kassen vor ihrer Leistungspflicht drücken.

Für die Zukunft würde ich mit der Lebenshilfe wirklich absprechen, dass die Rechnungen wasserdicht deklariert werden indem das Wort *Pflege* garnicht mehr auftaucht und der Posten Betreuung am Besten gleich als *Betreuungsleistungen gemäß § 45 b SGB XI* deklariert wird, sowie die Verpflegungskosten einzeln getrennt von evtl. Eintritten angegeben werden.

Liebe Grüße,
amai
amai 21.02.2009, 21:58#9
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Iris,
noch ein Gedanke, der mir kam. Ich kenne es vom FED den ich nutze ,sowie auch von einigen anderen FED und FUD der Lebenshilfe o.Ä., dass man eine Abtretungserklärung für die Leistungen nach § 45 b SGB XI unterschreibt und dann diese direkt mit der Kasse abrechnen.
Ich nutze das Angebot von unserem FED (übrigens ein eingetragener Verein, nicht einmal eine so grosse , überregionale Einrichtung wie die Lebenshilfe und hat trotzdem die Berechtigung diese Leistungen abzurechnen und da gibts entweder Einzelbetreuung daheim oder zur Freizeitgestaltung, Betreuung in der Gruppe aber auch Ferienreisen, die ausdrücklich über § 45 abgerechnet werden können) und lasse sie direkt abrechnen.

Vielleicht bietet eure Lebenshilfe das auch an und die Kasse macht dann weniger Zicken und behauptet gegenüber der Lebenshilfe nicht, sie hätten keine Zulassung und Berechtigung das abzurechnen.

LG, amai
lottekind 22.02.2009, 21:22#10
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Amai,

vielen lieben Dank für deine Antworten und mutmachenden Worte.

Ich werde auf jedenfall persönlich zur Lebenshilfe hinfahren und denen das Schreiben zeigen. Die arme Sachbearbeiterin hat schon schlaflose Nächte, sagte man mir. Die Dame ist echt total lieb und man kann über fast alles mit ihr reden. Allerdings werden nach dem Schreiben die Nächte noch schlafloser. Ab Aschermittwoch ist der Anwalt der Lebenshilfe wieder aus dem Urlaub zurück, dann werden wir ihn gleich kontaktieren.

Der Tipp mit dem Behindertenbeauftragten des Kreises Düren ist klasse und ich werde auf jedenfall da anrufen.

Wir sind kurz nach Lisas Einschulung in 2003 Mitglied bei der Lebenshilfe geworden.

Sorry die Frage: Was ist FED und FUD?

Auch werde ich wegen der direkten Abrechnung mit der Lebenshilfe sprechen. Ich weiß, dass die das eigentlich nicht machen wollen. Aber vielleicht .....!?!

Ich bin echt erstaunt, wie gut du dich auskennst. Machst du sowas beruflich?
Man lernt ja viel im Laufe der Jahre, schließlich wächst man mit seinen Aufgaben, aber so Wissend, da gehört schon mehr dazu.

Ich werde dich auf dem Laufenden halten, wie es weiter geht.

Liebe Grüße
Iris
amai 22.02.2009, 22:04#11
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Iris,
FED= F amilien E ntlastender D ienst,
FUD = F amilien U nterstützender D ienst :-)

Wenn diese Lebenshilfe das nicht mit der direkten Abrechnung anbietet, kann man es natürlich auch nicht verlangen, es war halt eine Idee, weil das viele direkt anbieten mit der Abtretungserklärung.
Der Verein, den wir für die Betreuung nutzen nimmt zum Beispiel für die erste Stunde individuelle Betreuung 13 Euro und für die weiteren 11 Euro, bei den ehrenamtlichen Betreuern bei unserem Dienst kommen davon 7,50 Euro Aufwandsentschädigung an. Der Rest ist eben für die Infrastruktur,Gehälter, Bürokosten etc., also da nehme ich dann auch gerne deren Angebot an, mir die Abrechnung mit der Pflegekasse abzunehmen.

Ich habe einen Beruf im Medizinbereich gelernt, kann ihn aber nach der Geburt meiner Kinder (mit Behinderung) nicht mehr ausüben. Einiges habe ich aus eigenen schlechten (nur selten guten) Erfahrungen und Kämpfen lernen müssen, vieles musste ich mir notwendigerweise selber aneignen, bei einigen Dingen durfte ich von der Hilfe anderer profitieren und wurde selber getragen und unterstützt. Das ist auch eine der Motivationen, warum ich versuche betroffenen Eltern bei Problemen weiter zu helfen, soweit es mir meine knappe Zeit und Kraft eben zulässt.


Was ich in den letzten Beiträgen zwar erwähnt hatte aber nicht verlinkt, das Bundesversicherungsamt:
http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_091/nn_1046532/DE/Bundesversicherungsamt/Organisation/Abteilung_20II/organisation__node.html?__nnn=true

Ich drücke euch ganz fest die Daumen und freue mich, wenn du möglichst bald hoffentlich Positives schreiben kannst.

LG, amai
lottekind 28.02.2009, 20:37#12
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo amai,

ich möchte dir hier noch einen Schwank aus meinem Leben mit der DAK erzählen:

Ich habe bei der DAK angerufen und wollte die Liste mit den anerkannten bzw. zugelassenen niedrigschwelligen Betreuungsleistungen.
Die Dame meinte dann, sie wüsste nicht, ob es sowas gäbe, aber wenn ja, dann würde sie es mir schicken.
Nach ein paar Tagen kam Post!!!
Inhalt: Die ausgedruckten Seiten der Pflegeberatung des Kreises Düren mit diversen Erklärungen, was man eben beim Kreis so auf der Internetseite findet und die Liste mit den Pflegediensten, die ich nicht wollte, hatte ich auch gesagt :kopfkratz:

Was fehlte: die Liste mit den anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten :grantel::heul:

Ich frage mich echt, was die für Drogen nehmen :pfeif:

Mein Anruf beim Kreis war erfolgreicher. Da kam die Liste dann. Die Leute da waren echt fähig. Und Unsicherheit wurde auf charmante Weise zugegeben. Die Dame dort meinte, sie würde mir alles schicken, was sie so finden würde, auch über die angefragte Liste hinaus. Super und echt nett :-D:-D

Am Mittwoch habe ich einen Termin bei der Lebenshilfe, dann wollen wir besprechen, wie wir weiter vorgehen. Der Anwalt ist informiert.

Bei der Bezirksregierung Düsseldorf habe ich die Liste auch gefunden und auch nochmal ausgedruckt.

Die Frau von DAK hat im Gespräch mit der Lebenshilfe gemeint, ihre Entscheidung sei mit ihrem Vorgesetzten abgesprochen.
Wage ich zwar zu bezweifeln, aber gut.

Ich werde berichten, wie es weitergeht.

Liebe Grüße
Iris
amai 28.02.2009, 22:09#13
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Iris,
danke, dass du weiter berichtest.

Traurig, dass man dort bei der DAK nicht mal weiss, dass man eine Aufklärungs- und Beratungspflicht hat, bzw. diese nicht wirklich ernst nimmt. Ich würde wirklich alles gleich auch an den Bezirksleiter und an den Hauptvorstand schicken und die Option mit der Beschwerde beim Bundesversicherungsamt unbedingt im Hinterkopf behalten.
Die Kasse mag sich ja so einiges ausdenken intern um zu sparen, trotzdem muss sie sich an das Gesetz halten.

Für Mittwoch wünsche ich euch ein gutes Gespräch und einen guten "Schlachtplan".

Weiter gedrückte Daumen von mir, LG,
amai
lottekind 28.02.2009, 22:46#14
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo amai,

deine Worte tun, wie immer, gut.

Ich stehe aber ein bißchen auf der Leitung.
Wo finde ich den Bezirksleiter und wo den Hauptvorstand? Auf der Seite der DAK?

Welche Krankenkasse ist eigentlich nahezu beschwerdefrei? Gibt es da eine?

Liebe Grüße
Iris
amai 28.02.2009, 23:11#15
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Iris (ich bin immer versucht , Lotte zu schreiben :-) ),

hier der Hauptvorstand:
DAK Deutsche Angestellten-Krankenkasse
Der Vorstand
Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher, Vorsitzender des Vorstands
Claus Moldenhauer, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Der Verwaltungsrat
Hans-Peter Stute, Vorsitzender
Hans Bender, Stellvertretender Vorsitzender
Postanschrift
DAK-Zentrale
Nagelsweg 27 - 31
20097 Hamburg
Telefon 040 / 23 96 - 0

Für den Bezirk müsstet du auf der Website mal unter DAK regional euren Bezirk eingeben (ich weiss ja nicht wer da zuständig wäre, allein aus den genannten Orten kann ich mir das nicht zusammenreimen).

LG, amai
lottekind 04.03.2009, 20:09#16
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo amai,

heute war ja Lebenshilfe-Termin.

Wir haben besprochen, dass ich erstmal formal Widerspruch einlege. Im Anhang findest du ein Schreiben, das ich schon mal versucht habe. Bitte schaue doch mal darüber, ob das so o.k. ist.

Ich habe dann heute noch verschiedene Bescheide zur Verfügung gestellt bekommen, die ich mitschicken werde, obwohl diese Bescheide der Pflegekasse alle vorliegen. Die Rechnung wurde korrigiert und "Pflege" taucht jetzt gar nicht mehr auf. Ich hoffe nicht, dass die Pflegekasse jetzt sagt, passend machen, gilt nicht.

Ich frage mich, ob die Drohung mit dem Bundesversicherungsamt schon sinnvoll ist. Kann auch nach hinten losgehen.
Wenn jetzt ein Ablehnungsbescheid kommt, dann geht alles zum Anwalt.

Im Gespräch heute, haben wir halt auch besprochen, dass die Lebenshilfe Düren diese ganzen Freizeitangebote noch nicht so lange macht und deshalb auch die ein oder andere Unsicherheit hat, aber Lernbereit ist. Man will sich auch mit einem anderen Verein, Wellenbrecher, zusammentun, um "sichere" Rechnungen in Zukunft auszustellen. Ich finde gut, dass man so offen ist, so kann man zusammenarbeiten und zusammen lernen.

Aber jetzt habe ich noch eine ganz andere Frage:
Ich habe Lisa für eine 7-tägige Fahrt angemeldet, wo sie auch über Nacht weg ist, eben eine Woche "Urlaub".
Wie kann ich das denn abrechnen? Fällt es doch eigentlich nicht in die Betreuungsleistung, weil es nicht stundenweise ist. Oder ist das auch eine Frage, wie die Rechnung ausgestellt ist? Welche Möglichkeiten habe ich bzw. muss ich das dann auch beantragen?

Schon mal vielen Dank für die Antworten
Liebe Grüße
Iris
amai 04.03.2009, 22:00#17
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Iris,
ich finde das Schreiben ist ok so. Auch den Vorbehalt die Sache an die zuständige aufsichtsführende Stelle, das Bundesversicherungsamt weiterzuleiten würde ich drin lassen.

Ich bin mal gespannt, wie die Kasse sich nun rausreden will, nachdem sie dreifach den Nachweis bekommt, dass die Lebenshilfe sehr wohl die Zulassung hat diese Leistungen abzurechnen.

Ich freue mich, das die Lebenshilfe so kooperativ ist und dich unterstützt.

Für die sieben Tage würde sich evtl. als Lösung anbieten, dass die Rechnung genau aufgeschlüsselt wird und der reine Pflegeanteil könnte dann ja über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI abgerechnet werden, die andere anfallende *Betreuungszeit* eben nach § 45 b. Allerdings denke ich , dass sie dann das Pflegegeld anteilig kürzen werden, selbst wenn die reine Pflegezeit unter acht Stunden bliebe, da du ja an den Tagen nicht mehr selber pflegst, ausser am ersten und letzten Tag, die dürfen dann ja auch nicht gekürzt werden.

Ich wünsche euch jedenfalls, dass die Kasse endlich ein Einsehen hat, andere stellen sich da weitaus kulanter und kundenfreundlicher an.

Kannst du bitte den Anhang wieder entfernen, ich denke da an euren Datenschutz, ich kann es leider nicht für dich machen.

LG, amai
lottekind 04.03.2009, 22:42#18
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo amai,

das witzige ist, dass die Kasse alle diese Unterlagen schon mal bekommen hat. Die Bez.Reg. hat ja auch mit denen telefoniert und eine e-Mail geschickt. Trotzdem stellen die sich quer.

Ich denke, dass die trotzdem ablehnen werden. Nur bekomme ich jetzt einen Bescheid, mit dem ich dann zum Anwalt kann.
Ich denke auch, dass die die Rechnung wieder monierien werden, wie ich eben schon geschrieben habe, so von wegen die Sachen passend machen. Was nicht passt, wird passend gemacht.

Die Dame von der Lebenshilfe sagte mir z. B. heute, dass eine andere Kasse (ich sage bewußt den Namen nicht, Feind könnte mithören) schon mehr Sachen bezahlt hat, als sie müssten. So geht es auch. Aber ich denke, es gibt immer wieder einzelne Sachbearbeiter, die so tun, als würden sie das Geld aus der eigenen Tasche zahlen.

Die Lebenshilfe unterstützt mich deshalb, weil es ja auch in deren Interesse liegt, dass die Sachen geklärt werden und zwar auch zu deren Zufriedenheit. Es geht ja auch ums Geschäft. Wenn es sich durchsetzt, dass manche Kassen nicht zahlen, dann könnten ja auch Kunden wegbrechen.

Ich werde berichten.

Liebe Grüße
Iris (oder auch Lotte :-D)
lottekind 11.03.2009, 20:41#19
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Amai,

es gibt eine neue Frechheit.
Habe Post bekommen vom "Produktmanagement Widerspruch und Gerichtsverfahren".

Ich zitiere den Brief:

sgf...
Ihren Wiederspruch haben wir erhalten. Wir werden den Vorgang eingehend prüfen und ihn zur abschließenden Entscheidung dem Widerspruchsausschuss vorlegen.

Der Widerspruchsausschuss besteht aus den vom Verwaltungsrat gewählten Mitgliedern, die Ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.

Da die Bearbeitung noch Zeit in Anspruch nehmen kann, bitten wir um etwas Geduld.

Freundliche Grüße
Ihre
DAK

Brief Ende

Also erstmal habe ich mich weggeschmissen als ich diesen Brief gelesen habe. Über die Einrichtung des Widerspruchausschusses habe ich mich ja schon mal ausgelassen.
Aber dann stieg wieder mal die Wut. :grantel:

Da verstoßen die gegen Gesetze und Lügen, dass sich die Balken biegen und dann wird man vertröstet. Bei einer Sache die sowas von klar ist. Das macht einfach nur fassungslos.:kopfkratz::heul:

Ich habe dann mit der Lebenshilfe gesprochen. Noch schlechter ging es mir dann, als mir die Mitarbeiterin erklärte, dass das jetzt auch gerne 1 Jahr dauern kann. Halloooo?!? Ich glaub ich werd nicht mehr.

Habe dann überlegt, ob ich in Hamburg anrufe. Bis jetzt habe ich mich gebremst. Vielleicht sollte ich eine e-Mail schreiben.
Ich denke aber, dass ich morgen mal den Anwalt anrufen werden. Der soll dann mal was schreiben. Das Bundesversicherungsamt ruscht vom Hinterkopf nach vorne. Außerdem ist sowas doch eigentlich auch ein Fall für Wiso, Plusminus, Monitor, Report usw.

Wie soll ich jetzt weitermachen? Abwarten oder weiter vor?

Liebe Grüße
Iris
amai 11.03.2009, 21:49#20
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Iris,
auch wenn es schwerfällt: hinsetzen, ruhig tief ein- und ausatmen und Nerven behalten. Ich weiss wie schwer es ist diese Warterei und diese Kämpfe ohne graue Haare und lädierte Nerven zu überstehen, aber die brauchst du viel dringender für dich und deine Familie.

Betrachten wir mal die Tatsachen: dein Widerspruch ist angekommen und wird bearbeitet. Wie das Ergebnis aussehen wird ist noch völlig offen (obwohl auch ich mit dem Widerspruchsausschuß meiner KK negative Erfahrungen sammeln konnte, aber das muss ja durchaus nicht immer so sein). Immerhin hängt es nicht an der Sachbearbeiterin, die ja ganz offensichtlich völlig unzutreffende Tatsachen zur Grundlage und Begründung ihrer Entscheidung gemacht hatte (eben dass die Lebenshilfe garnicht berechtigt wäre Leistungen nach § 45 b abzurechnen). Ich denke auch, dass die den *Wink mit dem Zaunpfahl* (Bundesversicherungsamt) sehr wohl zur Kenntnis genommen haben werden.
Also ich kenne keine Kasse, die wirklich darauf erpicht wäre von der vorgesetzten Aufsichtsbehörde überprüft zu werden und evtl. eine offizielle Rüge oder weiterreichende Konsequenzen zu riskieren.

Die Kasse darf sich nicht ewig Zeit lassen. Es geht hier um einen Widerspruch und um Leistungen nach einem Sozialgesetzbuch, d.h. es gilt § 88 SGG:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/15/index.php?norm_ID=1508800
"§ 88 SGG
[Untätigkeitsklage]
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt."

Wenn der Widerspruch nicht fristgemäß innerhalb von drei Monaten oder negativ beschieden wird, dann wären die nächsten Schritte in Angriff zu nehmen.

Ich drücke weiter fest die Daumen, dass ihr bald positive Nachrichten bekommt.

LG, amai
lottekind 11.03.2009, 22:14#21
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Amai,

ja, es ist echt eine Herausforderung nicht zu reagieren. So bin ich nunmal.

Aber vielen Dank für den Hinweis mit der Untätigkeitsklausel. Das Datum ist im Kalender quasi schon vorgemerkt.

Ich verstehe das Ganze trotzdem nicht so wirklich. Ich meine, wir sind alle nur Menschen und jeder macht mal Fehler. Warum kann die ihren Fehler nicht einfach eingestehen und alles wäre gut. Sowas erschüttert mich immer in meinen Grundfesten. Ich bin ein grundehrlicher Mensch, das ist leider mein größter Fehler, aber auch meine größte Stärke. Lügen gibt es bei mir nicht.
Wenn ich einen Fehler mache, stehe ich auch dazu. Dann kann man sich entschuldigen und alles ist gut.
Ich könnte nie in die Politik gehen.

Also, noch mal vielen Dank
Ich werde weiter berichten

Liebe Grüße
Iris
samtrot 24.03.2009, 22:03#22
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

hallo amai,
>
> Ich bin seit heute neu im Forum und habe über ein Telefonat bei Intakt
> erfahren, das du dich besonders gut mit dem 45b auskennst. Ich bin Betreuer
> meines Bruders Pflegestufe 3H, der am 18.01.2008 einen Autounfall hatte und
> dabei ein gequetschtes Stammhirn erlitt. Er ist wieder auf dem guten Weg der
> Besserung. Ich bin 24 Std. seit dem Unfall für ihn da, und mache viele
> Übungen mit ihm. Er hat die 200 Euro von der TK am 17.07.2008 bewilligt
> bekommen. Für das erste Halbjahr 2008 sind 230 Euro bis zum 31.12.2009
> übertragbar. Ich habe bisher nichts davon verbraucht. Mein Bruder braucht
> Massagen und Sensibilisierungsübungen für die linke Körperhälfte, Gehübungen
> usw.
> Meine Fragen:
> 1. Kann mein Bruder davon Reha-Massnahmen bekommen, von jemandem den ich
> kenne?
> 2. Sind die monatlichen Beträge auch zusammenlegbar?
> 3. Wieviel Geld steht den jetzt 2009 zur Verfügung?
> 4. Kann ich einen Teil für Kurzzeitpflege verwenden?
> 5. wie kann ich Angebot für das Leistung und meine
> Wünsche zusammen bringen?
> 6. Wie läuft das dann formal? Die Krankenkasse hat mir
> Durchführungsnachweise und einen Maßnahmeplan als Muster geschickt?
>
>
> Herzliche Grüsse

samtrot
lottekind 24.03.2009, 23:17#23
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo samtrot,

ich habe amai gerade eine Mail geschickt mit der Bitte sich deiner anzunehmen. Unser Gespräch hat mich echt beeindruckt.

Liebe Grüße
Iris
amai 25.03.2009, 13:26#24
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo Samtrot,
ich versuche dir deine Fragen zu beantworten, so gut ich es kann als Laie.
Zitat von samtrot
hallo amai,

Ich bin seit heute neu im Forum und habe über ein Telefonat bei Intakt
erfahren, das du dich besonders gut mit dem 45b auskennst. Ich bin Betreuer
meines Bruders Pflegestufe 3H, der am 18.01.2008 einen Autounfall hatte und
dabei ein gequetschtes Stammhirn erlitt. Er ist wieder auf dem guten Weg der
Besserung. Ich bin 24 Std. seit dem Unfall für ihn da, und mache viele
Übungen mit ihm.

Schön, dass du dich so engagiert für deinen Bruder einsetzt. Gute Besserung weiterhin, wünsche ich ihm.
Zitat von samtrot
Er hat die 200 Euro von der TK am 17.07.2008 bewilligt
bekommen. Für das erste Halbjahr 2008 sind 230 Euro bis zum 31.12.2009
übertragbar. Ich habe bisher nichts davon verbraucht.

Wenn dein Bruder vorher schon Anspruch auf die 460 Euro zusätzlichen Betreuungsleistungen hatte, die es vor der Gesetzesänderung gab, dann rechnet deine TK falsch.

Im Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die die leistungsrechtlichen Vorschriften Regeln festlegen steht dazu folgendes:
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/GR_ohne_20Anlagen_2008-07-15_1_.pdf

auf Seite 218 unten/219 oben:
"4. Übertragung nicht in Anspruch genommener Ansprüche
4.1 Allgemeines
Die in einem Kalenderjahr von dem Versicherten nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen. Ein Antrag des Versicherten ist hierzu nicht erforderlich. Wird der auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragene Leistungsanspruch nicht ausgeschöpft, verfällt dieser Anspruch.

4.2 Sonderregelung im Jahr 2008
Der bis zum 30.06.2008 geltende jährliche Leistungsbetrag in Höhe von 460 EUR wird im Hinblick auf die Gesetzesänderung zum 01.07.2008 nicht aufgeteilt, d.h. der volle Leistungsbetrag kann für Betreuungsleistungen bis zum 30.06.2008 eingesetzt werden.

Wird dieser Anspruch bis zum 30.06.2008 nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte kalenderjährliche Betrag in das zweite Halbjahr 2008 und in das Jahr 2009 übertragen werden."

Das bedeutet also es wären 460 Euro übertragbar, dazu dann die 1200 Euro ( 6 x 200 Euro) des 2. Halbjahres 2008 = 1660 Euro. Nicht ausgeschöpfte Beträge davon verfallen zum 30.06.09.
Zitat von samtrot
Mein Bruder braucht
Massagen und Sensibilisierungsübungen für die linke Körperhälfte, Gehübungen
usw.
Meine Fragen:
1. Kann mein Bruder davon Reha-Massnahmen bekommen, von jemandem den ich kenne?

Diese Leistungen sind nicht privat abrechenbar, sondern nur über zugelassene Träger, Pflegedienste und zugelassene niedrigschwellige Angebote.
Sie sind laut dem Gesetz § 45 b SGB XI für folgende Leistungen abrechenbar:

"Der Betrag ist zweckgebunden
einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
von Leistungen
1. der Tages- oder Nachtpflege,
2. der Kurzzeitpflege,
3. der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen
Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und
hauswirtschaftlichen Versorgung handelt, oder
4. der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach § 45c gefördert oder förderungsfähig sind."

Rehabilitation gehört also nicht dazu.

Es gibt auch die individuelle Einzelbetreuung daheim, zum Beispiel für die Freizeitgestaltung. Ich kenne verschiedene Leute, die haben *ihre* Betreuungsperson bei einem solchen Dienst anmelden lassen bei einem Träger/ FED/FUD. Der Träger rechnet natürlich einiges mehr ab, als bei dem Betreuer ankommt.
Zitat von samtrot
2. Sind die monatlichen Beträge auch zusammenlegbar?

Ja, allerdings nicht für zukünftige Beträge.
Seite 217 unten, Punkt 3 , Absatz 1:
"[...]Die Leistungsansprüche sind als
monatliche Ansprüche ausgewiesen, um der Zielsetzung einer regelmäßig fortlaufenden Betreuung Ausdruck zu verleihen. Hierbei ist § 41 SGB I maßgeblich, wonach Ansprüche auf Sozialleistungen erst mit ihrem Entstehen fällig werden. Ein Zugriff auf zukünftig entstehende Leistungsansprüche ist deshalb nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene Beträge für zurückliegende Monate können in den Folgemonaten des Kalenderjahres berücksichtigt werden. [...] "
Zitat von samtrot
3. Wieviel Geld steht den jetzt 2009 zur Verfügung?
Aus dem Vorjahr übertragene Beträge 1660 Euro (siehe oben, ich würde die Kasse auf die zitierten Stellen aus dem Rundschreiben hinweisen)
und für 2009 monatlich 200 Euro = insgesamt 2400 Euro im Laufe des gesamten Jahres.
Davon sind von Januar - März schon Ansprüche in Höhe von 600 Euro entstanden.
Zitat von samtrot
4. Kann ich einen Teil für Kurzzeitpflege verwenden?

Ja. Genaueres hierzu steht im genannten Dokument ab Seite 214 ff (bitte nachlesen, zu viel Text zum zitieren)
Zitat von samtrot
5. wie kann ich Angebot für das Leistung und meine
Wünsche zusammen bringen?

siehe bitte auch Antwort deiner ersten Frage. Wenn ihr den Bekannten bei einem Träger unterbringen könntet und dieser im Rahmen einer individuellen Einzelbetreuung "tagesstrukturierende Maßnahmen und Freizeitgestaltung" bei deinem Bruder durchführen würde (im Hinweisschreiben meiner Pflegekasse sind beispielhaft Spaziergänge aufgeführt) hätten Gehübungen u.ä. sicher Platz. Tages-Nacht- u. Kurzzeitpflege wären auch möglich. Du solltest dir eine Liste aller zugelassenen Angebote/ Träger von deiner Pflegekasse anfordern. Auch beim Bezirk oder Landratsamt gibt es solch eine Liste.
Zitat von samtrot
6. Wie läuft das dann formal? Die Krankenkasse hat mir Durchführungsnachweise und einen Maßnahmeplan als Muster geschickt?
Siehe bitte Seite 217 unten/218 oben des verlinkten Rundschreibens:
"
3. Leistungsumfang und Zahlung
(1) Die Pflegekasse erstattet Versicherten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz die ihnen entstandenen Aufwendungen für zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen. Bis zum 30.06.2008 hatten Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 460 EUR jährlich. Seit 01.07.2008 haben Versicherte mit erheblich
eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen in Höhe von bis zu 100 EUR monatlich, Versicherte mit in erhöhtem Maße eingeschränkter Alltagskompetenz in Höhe von bis 200 EUR monatlich. Die Leistungsansprüche sind als monatliche Ansprüche ausgewiesen, um der Zielsetzung einer regelmäßig fortlaufenden Betreuung Ausdruck zu verleihen. Hierbei ist § 41 SGB I maßgeblich, wonach Ansprüche auf Sozialleistungen erst mit ihrem Entstehen fällig werden. Ein Zugriff auf zukünftig entstehende
Leistungsansprüche ist deshalb nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene
Beträge für zurückliegende Monate können in den Folgemonaten des Kalenderjahres berücksichtigt werden.

(2) Die Erstattung erfolgt gegen Nachweis entsprechender Aufwendungen und ergänzt bei Pflegebedürftigen die ambulanten Leistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung) sowie die teil- bzw. stationären Leistungen (Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege).
Dies gilt auch für Pflegebedürftige, die Leistungen nach § 43a SGB XI erhalten
und diese zusätzlichen Betreuungsangebote während der Betreuung an den Wochenenden oder in den Ferienzeiten in der Familie in Anspruch nehmen. Für Beihilfeberechtigte gilt § 28 Abs. 2 SGB XI entsprechend (vgl. Ziffer 2 zu § 28 SGB XI)."

Mir sind zwei Verfahren bekannt: man reicht die vom Träger ausgestellte Rechnung über die Leistungen nach § 45 b SGB XI (mögliche Fallstricke bei der Deklaration sind in den anderen Beiträgen in diesem Thread beschrieben) bei der Kasse ein und bekommt die vorgestreckten Auslagen erstattet oder man unterschreibt dem Träger eine Abtretungserklärung und dieser wickelt die Abrechnung direkt mit der Kasse ab (Vorsicht, in diesem Fall aber immer Kopien der Rechnungen fordern, um die Übersciht und Kontrolle zu behalten).

Ich hoffe, deine Fragen sind damit verständlich beantwortet. Ich hatte schon gestern angefangen zu antworten, aber meine Pflichten in der Familie kamen immer wieder dazwischen.

LG, amai
lottekind 24.04.2009, 22:29#25
AW: zusätzliche Betreuungsleistung

Hallo amai,

ich grüße dich.

Es gibt Neuigkeiten. Gestern kam Post von der DAK:

Ich zitiere:
s g Frau ....

Ihrem o.g. Widerspruch können wir abhelfen.

die Kosten der Ferienfreizeit der Lebenshilfe Düren werden als zusätzliche Betreuungsleistungen anerkannt. Es erfolgte eine entsprechende Umbuchung im Leistungskonto Ihrer Tochter.

.....

Ende


Huuuuurrrraaaaaa!

Geschafft.

Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei dir für deinen Trost und deinen Tipps bedanken.
Es zeigt sich doch, dass es sich lohnt, zu kämpfen und die Nerven zu behalten (wenns auch noch so schwerfällt).

bis bald und
liebe Grüße
Iris